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   LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21   

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https://dejure.org/2021,34457
LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21 (https://dejure.org/2021,34457)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2021 - 1 Sa 22/21 (https://dejure.org/2021,34457)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 1 Sa 22/21 (https://dejure.org/2021,34457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Näherungsverfahren, Teilzeitbeschäftigte, Diskriminierung, Durchschnittsbezüge der letzten fünf Jahre

  • IWW

    Richtlinie 97/81/EG, VO 2/3

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf die Zahlung einer betrieblicher Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ermittlung eines Teilzeitfaktors für die Berechnung der Betriebsrente nach Wechsel von Vollzeit- in Teilzeitarbeit Benachteiligung des Teilzeitbeschäftigten bei der Berechnung der Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung für Teilzeitbeschäftigte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Gesamtversorgung auf Rechtsgrundlage einer Gesamtzusage, die bei Teilzeitbeschäftigten für die Berechnung des pensionsfähigen Gesamtverdienstes auf das durchschnittliche Gehalt der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und ist deswegen rechtswidrig (gegen BAG v. 27.09.1983 - 3 AZR 297/81).

    Eine anderslautende Entscheidung des BAG aus dem Jahr 1983 (3 AZR 297/81) sei nicht mehr aktuell.

    Demgegenüber hat das BAG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 27.09.1983 - 3 AZR 297/81) eine Versorgungsordnung, die, wie die der Beklagten im vorliegenden Fall, entscheidend auf die ruhegeldfähigen Bezüge am Ende des Arbeitsverhältnisses abstellte, ergänzend dahin ausgelegt, dass bei wechselndem Beschäftigungsumfang auf die Bezüge der letzten fünf Jahre vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzustellen sei.

    Vor diesem Hintergrund hält die Berufungskammer die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1983 - 3 AZR 297/81 - und vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - nicht (mehr) für zutreffend (kritisch auch Schlewing/Henssler, Schipp, Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, Stand 2/21, Teil 9 A, Rn. 863 a. E.) und folgt dieser, wie schon das Arbeitsgericht, nicht.

  • ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Teilzeitfaktors - Widerruflichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.12.2020, Az.: 3 Ca 1941/20 abgeändert und die Beklagte verurteilt,.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.12.2020, Az.: 3 Ca 1941/20 abzuändern und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 8. Dezember 2020, Az.: 3 Ca 1941/20, abzuändern und die Klage vollständig abzuweisen,.

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Das ergibt sich hier schon aus dem äußeren Erscheinungsbild der Verordnung und ihrem Zweck, die Voraussetzung für die betriebliche Altersversorgung bei der Beklagten festzulegen (vergleiche hierzu etwa auch BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Juris, Rn. 19).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte im Sinne des § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Juris, Rn. 44).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Vor diesem Hintergrund hält die Berufungskammer die von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1983 - 3 AZR 297/81 - und vom 03.11.1998 - 3 AZR 432/97 - nicht (mehr) für zutreffend (kritisch auch Schlewing/Henssler, Schipp, Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, Stand 2/21, Teil 9 A, Rn. 863 a. E.) und folgt dieser, wie schon das Arbeitsgericht, nicht.
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Dieses Wahlrecht muss er nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ausüben (BAG vom 09.12.1997 - 3 AZR 695/96).
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20

    Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21
    Der pro-rata-temporis-Grundsatz, also die Gewährung von Arbeitgeberleistungen entsprechend dem Arbeitszeitanteil eines Teilzeitarbeitnehmers, erlaubt eine unterschiedliche Abgeltung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit in quantitativer Hinsicht, indem er dem Arbeitgeber gestattet, das Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer gegenüber vergleichbaren Vollzeitkräften verringerten Arbeitsleistung anteilig zu kürzen (BAG, Urteil vom 23.02.2021 - 3 AZR 24/20 - Juris, Rn. 11 f).
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