Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- LAG Schleswig-Holstein
Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede, Prozessarbeitsverhältnis (vertragliches), Prozessbeschäftigung (faktische), Auslegung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Prozessarbeitsverhältnis - Abgrenzung zu Prozessbeschäftigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei formwidriger Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ablauf des befristeten Vertrages aufgrund eines Prozessarbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei formwidriger Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Ablauf des befristeten Vertrages aufgrund eines Prozessarbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 02.03.2011 - 4 Ca 2172b/10
- ArbG Kiel, 29.09.2011 - 4 Ca 2172b/10
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11
- BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
Papierfundstellen
- DB 2012, 2170
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels
Auf die Revision des beklagten Landes wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. September 2011 - 5 Sa 155/11 - aufgehoben, soweit es den rechtlichen Bestand eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses für die Zeit vom 7. Januar 2009 bis zum 26. März 2009 und nicht erst ab dem 27. März 2009 festgestellt hat. - LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
Auslegung der tatsächlichen Weiterbeschäftigung als vertragliche Vereinbarung
Erfüllt der Arbeitgeber einen gerichtlichen Weiterbeschäftigungstitel ausschließlich zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung, werden über den gerichtlichen Titel selbst hinaus keinerlei wechselseitige Rechte und Pflichten begründet (etwa LAG Schleswig-Holstein 29.9.11, 5 Sa 155/11, DB 12, 2170: faktische Prozessbeschäftigung; Revision eingelegt BAG 7 AZR 856/11).Auch wenn es darum geht, ob ein bestimmter Erklärungsakt als Willenserklärung aufzufassen ist oder nicht, ist nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern die objektive Erklärungsbedeutung seines Gesamtverhaltens maßgebend (BGH 16.11.90, V ZR 297/87, NJW 91, 564; LAG Schleswig-Holstein 29.9.11, 5 Sa 155/11 a.a.O.).
- ArbG Solingen, 08.03.2012 - 1 Ca 1650/11
Weiterbeschäftigungsurteil, faktische Prozessbeschäftigung, Betriebsübergang
Wird der Arbeitnehmer nach erstinstanzlicher Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung während des Rechtsmittelverfahrens zur Erfüllung des vorläufig vollstreckbaren Weiterbeschäftigungsurteils und zur Abwendung der Zwangsvollstreckung beschäftigt, liegt regelmäßig nur eine faktische Prozessbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Rechtsbindungswillen vor (LAG Niedersachsen 17.02.2004 - 13 Sa 566/03 - NZA-RR 2004, 472; LAG Schleswig-Holstein 29.09.2011 - 5 Sa 155/11 - juris Rn. 36).