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   LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12   

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https://dejure.org/2012,49306
LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2012,49306)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2012,49306)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. November 2012 - 5 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2012,49306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch, Mitbestimmung, Einstellung, Auskunftsanspruch, Bewerber, Bewerbungsunterlagen, Vorauswahl, Recruitment-Center, grobe Pflichtverletzung, schwierige Rechtslage, ungeklärte Rechtslage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen für einzelne Filiale bei zentraler Bearbeitung durch Personalabteilung

  • Betriebs-Berater

    Auskunftspflicht bei internem Recruitment-Center

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen für einzelne Filiale bei zentraler Bearbeitung durch Personalabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auskunftspflicht bei internem Recruitment-Center

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Auskunftspflicht bei Vorauswahl durch Recruitment-Center

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Auskunftspflicht bei Vorauswahl durch Recruitment-Center

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 883
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    In letzterem Falle hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur Auskunft über die Personen zu geben, die ihm vom Personalberatungsunternehmen vorgeschlagen wurden (BAG, Beschluss vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90, AP Nr. 85 zu § 99 BetrVG 1972).(Rn.42).

    Er meint, der vorliegende Fall sei nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 - zugrunde gelegen habe.

    Vielmehr beruht diese Unterlassung auf dem Umstand, dass die Arbeitgeberin davon ausging, dass die vom Recruitment-Center getroffene "Vorauswahl" mit dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urt. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -) der Beauftragung einer externen Personalberatungsfirma, geeignete Bewerber auf einen bestimmten Arbeitsplatz vorzuschlagen, vergleichbar sei.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises durch die Art der Suche nach qualifizierten Bewerbern ist an sich nicht betriebsverfassungswidrig (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, a.a.O.).

    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in diesem Falle den Betriebsrat über alle Bewerber unter Vorlage von deren Unterlagen nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu unterrichten, also auch über diejenigen, die das Personalberatungsunternehmen nicht für geeignet hält (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, Rn. 21, a.a.O.).

    Vielmehr muss der Arbeitgeber in diesem Falle die Herausgabe der aussortierten Bewerbungsunterlagen von dem Personalberatungsunternehmen verlangen, um seiner Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat vollständig entsprechen zu können (BAG, Beschl. v. 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 -, Rn. 21, a.a.O.).

    cc) Hieran gemessen ist der vorliegende Fall nicht im Ansatz mit dem vom BAG mit Beschluss vom 18.12.1990 - 1 ABR 15/90 - entschiedenen Fall der Unterrichtungspflichten bei der Beauftragung eines Headhunters vergleichbar.

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (BAG, Beschl. v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 'Durchführung').

    Eine grobe Pflichtverletzung setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus (BAG, Beschl. v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 -, AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972 'Durchführung').

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Vielmehr sind die Personalien und eingereichten Unterlagen aller, also auch der nicht vom Arbeitgeber zur Einstellung vorgesehenen und damit abgelehnten Bewerber vorzulegen (st. Rspr. und hM, vgl. nur BAG, Beschl. v. 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 -, AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 06.04.1973 - 1 ABR -, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; Fitting, a.a.O., Rn. 167 zu § 99 BetrVG; Richardi/Thüsing, 13. Aufl., Rn. 134 zu § 99 BetrVG; a. A. GK-Kraft BetrVG, a.a.O. Rn. 90 zu § 99 BetrVG) .

    "Vorlage" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Entscheidungsfrist tatsächlich zur Verfügung zu stellen und zu überlassen und damit dem Zustimmungsantrag in der Regel beizufügen hat (BAG, Beschl. v. 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 -, AP Nr. 122 zu § 99 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing, a.a.O. Rn. 147 zu § 99 BetrVG; Fitting, a.a.O., Rn. 156 zu § 99 BetrVG; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, a.a.O., Rn. 146 zu § 99 BetrVG).

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 13 TaBV 60/09

    Mitbestimmung bei der Einstellung; unbegründete Zustimmungsersetzungsanträge bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    bedarf es sogar einer vergleichenden Darstellung, warum der ausgewählte Bewerber besser war als die anderen (LAG Hamm, Beschl. v. 22.01.2010 - 13 TaBV 60/09 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Dazu gehören auch Auskünfte über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber für den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz (BAG, Beschl. v. 28.06.2006 - 1 ABR 26/04 -, AP Nr. 49 zu § 99 BetrVG 1972 'Einstellung'; Fitting, a.a.O., Rn. 174 zu § 99 BetrVG).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 ABR 58/10 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88

    Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Indessen liegt kein Fall einer groben Pflichtverletzung vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage nach einer vertretbaren Rechtsansicht handelt, selbst wenn diese sich später als unzutreffend herausstellt (BAG, Beschl. v. 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972 'Arbeitszeit'; BAG, Beschl. v. 26.07.2005 - 1 ABR 29/94 -, AP Nr. 43 zu § 95 BetrVG 1972; LAG Hamm, Beschl. v. 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09 -, zit. n. Juris; Fitting, a.a.O., Rn. 63 zu § 23 BetrVG, GK/Oetker, 9. Aufl., Rn. 175 zu § 23 BetrVG; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 13. Aufl., Rn. 205 zu § 23 BetrVG.
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Indessen liegt kein Fall einer groben Pflichtverletzung vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage nach einer vertretbaren Rechtsansicht handelt, selbst wenn diese sich später als unzutreffend herausstellt (BAG, Beschl. v. 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972 'Arbeitszeit'; BAG, Beschl. v. 26.07.2005 - 1 ABR 29/94 -, AP Nr. 43 zu § 95 BetrVG 1972; LAG Hamm, Beschl. v. 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09 -, zit. n. Juris; Fitting, a.a.O., Rn. 63 zu § 23 BetrVG, GK/Oetker, 9. Aufl., Rn. 175 zu § 23 BetrVG; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 13. Aufl., Rn. 205 zu § 23 BetrVG.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG, Beschl. v. 23.06.1992 - 1 ABR 11/92 -, AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12
    Indessen liegt kein Fall einer groben Pflichtverletzung vor, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage nach einer vertretbaren Rechtsansicht handelt, selbst wenn diese sich später als unzutreffend herausstellt (BAG, Beschl. v. 08.08.1989 - 1 ABR 63/88 -, AP Nr. 18 zu § 95 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, AP Nr. 44 zu § 87 BetrVG 1972 'Arbeitszeit'; BAG, Beschl. v. 26.07.2005 - 1 ABR 29/94 -, AP Nr. 43 zu § 95 BetrVG 1972; LAG Hamm, Beschl. v. 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09 -, zit. n. Juris; Fitting, a.a.O., Rn. 63 zu § 23 BetrVG, GK/Oetker, 9. Aufl., Rn. 175 zu § 23 BetrVG; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 13. Aufl., Rn. 205 zu § 23 BetrVG.
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. November 2012 - 5 TaBV 8/12 - wird zurückgewiesen.
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