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   LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18   

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https://dejure.org/2018,35960
LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18 (https://dejure.org/2018,35960)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.08.2018 - 4 Ta 96/18 (https://dejure.org/2018,35960)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. August 2018 - 4 Ta 96/18 (https://dejure.org/2018,35960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), Schonvermögen, Barbetragsverordnung, Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abfindung als Vermögen i.S.d. Prozesskostenhilferechts; Verdoppelung des Schonvermögens bei Abfindungen als Obergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    2. Nach der Erhöhung des Schonvermögens für Ledige auf 5.000,00 EUR bleibt der zusätzlich im Falle der Arbeitslosigkeit typisierend zu berücksichtigende weitere Betrag (dazu BAG, Beschluss vom 24.04.2016 - 3 AZB 12/05 -) mit 2.600,00 EUR anzusetzen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24. April 2016 (3 AZB 12/05) entschieden, dass neben dem Schonvermögen dem Antragsteller ein weiterer Betrag von der Abfindung verbleiben muss.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 24.04.2008 (3 AZB 12/05) entschieden, dass als Anhaltspunkt für die aus Gründen der Praktikabilität notwendige Typisierung der durch den Arbeitsplatzverlust entstehenden Kosten auf die Höhe des Schonbetrages (kleiner Barbetrag) nach der Durchführungsverordnung abzustellen ist.

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 5 Ta 561/17

    Kapitallebensversicherung als Vermögen; Berechnung Schonvermögen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17.04.2018 - 7 Ta 37/18 -) und das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 Ta 561/17 -) sind der Auffassung, dass auch nach der Neufassung des § 1 BarbetrV mit Geltung ab dem 01. April 2017 weiterhin als Anhaltspunkt für die Höhe der dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise entstehenden Kosten die Höhe des Schonbetrages für eine volljährige Person dienen kann.

    In diesem Zusammenhang scheine die Verdoppelung des Schonbetrages gemäß § 1 Ziffer 1 der Verordnung zu § 90 Abs. 2 Ziffer 9 SGB XII angemessen, um die Förderung der Aufnahme der weiteren Erwerbstätigkeit auch im Hinblick auf die aus der Arbeitslosigkeit resultierenden Einkommenseinbußen zu gewährleisten (LAG Hamm, Beschluss vom 26.01.2018 - 5 Ta 561/17 - zitiert nach juris, Rn 15).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 7 Ta 37/18

    Prozesskostenhilfe - Berechnung des einzusetzenden Vermögens nach der Neufassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17.04.2018 - 7 Ta 37/18 -) und das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 Ta 561/17 -) sind der Auffassung, dass auch nach der Neufassung des § 1 BarbetrV mit Geltung ab dem 01. April 2017 weiterhin als Anhaltspunkt für die Höhe der dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise entstehenden Kosten die Höhe des Schonbetrages für eine volljährige Person dienen kann.
  • LAG Köln, 24.05.2018 - 9 Ta 22/18

    Einsatz einer im Kündigungsschutzprozess vereinbarten und ausgezahlten Abfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    Das Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss vom 24.05.2018 - 9 Ta 22/18 - zitiert nach juris) lehnt die Verdoppelung ab und berücksichtigt nur noch das Schonvermögen und anders als das Bundesarbeitsgericht überhaupt keinen weiteren zusätzlichen Betrag.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    Krankengeld während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist anders zu beurteilen als - wie hier - Krankengeld während der Arbeitslosigkeit (vgl. dazu LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 -).
  • ArbG Lübeck, 30.07.2018 - 4 Ca 2380/17

    Prozesskostenhilfe Kündigungsschutzklage - Freibetrag bei Abfindung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.08.2018 - 4 Ta 96/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 30.07.2018 - 4 Ca 2380/17 - mit der Maßgabe abgeändert, dass der von der Klägerin aus dem Vermögen zu leistende Betrag 1.563,15 EUR beträgt.
  • LAG Nürnberg, 16.04.2019 - 2 Ta 31/19

    Prozesskostenhilfe - Abfindung - Schonvermögen

    Eine Erhöhung auf 5.000,00 EUR findet nicht statt (wie LAG Schleswig-Holstein 30.08.2018 - 4 Ta 96/18).

    Das LAG Schleswig-Holstein (30.08.2018 - 4 Ta 96/18, juris) vertritt eine vermittelnde Auffassung und lässt einen weiteren Betrag von 2.400,- EUR anrechnungsfrei.

  • LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 9 Ta 57/21

    Prozesskostenhilfe; Einsatz einer Abfindung; Schonvermögen; Freibetrag

    Andere Gerichte wiederum (LAG Nürnberg v. 16.04.2019 - 2 Ta 31/19, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 30.08.2018 - 4 Ta 96/18, juris) wollen infolge der Anhebung des Schonvermögens nur noch einen weiteren Betrag in Höhe von 2.400,00 EUR zusätzlich berücksichtigen.
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