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   LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21   

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LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 1 Sa 18/21 (https://dejure.org/2022,10571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 626 Abs 1 BGB
    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation bei Raucherpausen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfangsbekenntnis als Beweis für die Zustellung einer Urkunde; Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB ; Pflichtverletzung bei Arbeitszeitbetrug; Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation für Raucherpausen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Raucherpausen nicht abgestempelt - Jobcenter-Mitarbeiterin wird wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zigarettenpause ohne Ausstempeln ist Arbeitszeitbetrug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug: Wer bei Zigarettenpause bewusst nicht ausstempelt, riskiert außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug durch Raucherpause - Kündigung rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verstoßes gegen die Pflicht zum Ausstempeln bei Raucherpausen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen nicht ausgestempelter Raucherpausen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung - Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitbetrug bei Zigarettenpause - Wer bewusst nicht ausstempelt, riskiert außerordentliche Kündigung

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Raucherpausen nicht ausgestempelt - droht zukünftig die (außerordentliche) Kündigung?

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fehlende Zeiterfassung bei Raucherpause führt zu Arbeitszeitbetrug!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 47).

    Eine Kündigung ist danach nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 44; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 28).

    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

    Zwar sind danach die Sozialdaten auch bei verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig mitzuteilen, weil die Sozialdaten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG von Bedeutung sind (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 47; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34; ErfK-Kania, 22. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 5).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 482/92

    Außerordentliche Kündigung eines Maschinenführers durch den örtlichen Bauleiter

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Zurückweisung muss gerade "wegen" der fehlenden Vollmachtsurkunde erklärt werden (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 Rn. 23a).

    Dass die Zurückweisung gerade auf die Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde gestützt wird, kann sich zwar auch im Wege der Auslegung ergeben (vgl. BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 174 Rn. 10).

    Dies muss sich aber aus der Begründung oder aus anderen Umständen eindeutig und für den Kündigenden zweifelsfrei erkennbar ergeben (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3).

    Macht der Arbeitnehmer geltend, dem Unterzeichner der Kündigung fehle die Kündigungsberechtigung, liegt allein hierin keine Zurückweisung nach § 174 BGB wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht (vgl. BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, Rn. 38; BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 BGB Rn. 26).

    Auch die Tatsache, dass die Zurückweisung durch einen Rechtsanwalt erfolgte, bei dem zu erwarten ist, dass er den Unterschied zwischen § 174 Satz 1 BGB und § 180 Satz 1 BGB kennt, verwehrt den Rückschluss, hier habe nicht - wie ausdrücklich erklärt - nur die (alleinige) Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung bestritten (§ 180 Satz 1 BGB), sondern auch die fehlende Vollmachtsvorlage (§ 174 Satz 1 BGB) gerügt werden sollen (so im Ergebnis auch BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 15).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Zurückweisung muss gerade "wegen" der fehlenden Vollmachtsurkunde erklärt werden (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; ErfK-Müller-Glöge, 22. Auflage 2022, § 620 Rn. 23a).

    Dass die Zurückweisung gerade auf die Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde gestützt wird, kann sich zwar auch im Wege der Auslegung ergeben (vgl. BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3; Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 174 Rn. 10).

    Dies muss sich aber aus der Begründung oder aus anderen Umständen eindeutig und für den Kündigenden zweifelsfrei erkennbar ergeben (BAG 18.02.1993 - 2 AZR 482/92, Rn. 14; BAG 18.12.1980 - 2 AZR 980/78, Leitsatz 3).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Eine Kündigung ist danach nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 44; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 28).

    Zwar sind danach die Sozialdaten auch bei verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig mitzuteilen, weil die Sozialdaten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG von Bedeutung sind (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 47; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34; ErfK-Kania, 22. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 5).

  • LAG Hamm, 17.03.2011 - 8 Sa 1854/10

    Unverhältnismäßige außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen umfangreicher

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Die Klägerin beruft sich zur Begründung der Unverhältnismäßigkeit der Kündigung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2011, Az. 8 Sa 1854/10.

    cc) Erfolglos führt die Klägerin in diesem Zusammenhang die Entscheidung des LAG Hamm vom 17.03.2011 (8 Sa 1854/10) an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 10 Sa 270/12

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Bei bewusst falschen Angaben hinsichtlich der Arbeitszeit oder bei mehrfachen nicht unerheblichen Falschaufzeichnungen bedarf es in der Regel nicht noch einer vergeblichen Abmahnung (so LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; vgl. KR-Fischermeier/Krumbiegel, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08

    Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    aa) Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und erfüllt an sich den Tatbestand des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB (LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn 38; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 16; BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05, Rn. 18; LAG RP 15.11.2012 - 10 Sa 270/12; LAG Niedersachsen 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08, Rn. 39; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 Rn.116 mwN; KR-Fischermeier, 13. Auflage 2022, § 626 Rn. 461).

    Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit von am Gleitzeitmodell teilnehmenden Arbeitnehmern vertrauen können (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10, Rn. 14; ErfK-Niemann, 22. Auflage 2022, § 626 BGB Rn. 116).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21
    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • LAG Hessen, 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Unzumutbarkeit einer

  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 8 Sa 491/10

    Fluglotse - Abmahnungserfordernis bei fristloser Kündigung - prozessuales

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

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