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   LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20   

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https://dejure.org/2020,10346
LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,10346)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06.04.2020 - 1 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,10346)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 06. April 2020 - 1 Ta 38/20 (https://dejure.org/2020,10346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    Nr. 8614 Anlage 1 zum GKG, § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, § 139 Abs. 2 ZPO, § 139 ZPO, Anlage 1 zum GKG

  • Justiz Thüringen

    § 117 ZPO, § 119 ZPO, § 139 ZPO
    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 ; ZPO § 119 ; ZPO § 139
    Prozesskostenhilfe; rückwirkende Bewilligung; Hinweispflichten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 117 ; ZPO § 119 ; ZPO § 139
    Hinweispflicht des Gerichts im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren je nach konkretem Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15

    Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20
    Inwieweit Hinweispflichten des Gerichts bestehen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einem Prozesskostenhilfeantrag nicht beigefügt ist, wird unterschiedlich beurteilt (zum Streitstand vgl. LAG Köln 19.6.2015, 5 Ta 149/15 Rn 10 - 12).
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20
    Prozesskostenhilfe gibt es für die "beabsichtigte" Rechtsverfolgung, damit materiell für Maßnahmen der Rechtsverfolgung nach Eingang des Antrages; damit ist eine rückwirkende Bewilligung auf einen Zeitpunkt vor Antragstellung nicht möglich (BAG 16.2.2012, 3 AZB 34/11, Rn 13 f.).
  • BVerfG, 12.11.2007 - 1 BvR 48/05

    Rechtstaatlichkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Thüringen, 06.04.2020 - 1 Ta 38/20
    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten erfordert bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags, dass hinsichtlich richterlicher Hinweispflichten ein ebenso strenger Maßstab anzulegen ist wie in einem Hauptsacheverfahren (BVerfG 12. November 2007 - 1 BvR 48/05; LAG Köln aaO Rn 17).
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