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   LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21   

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https://dejure.org/2021,38888
LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21 (https://dejure.org/2021,38888)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 08.09.2021 - 4 Sa 54/21 (https://dejure.org/2021,38888)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 08. September 2021 - 4 Sa 54/21 (https://dejure.org/2021,38888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 7 BUrlG, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 43 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 6
    Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Erteilung von Urlaub

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berechnung des Mutterschutzlohns bei starken Schwankungen des monatlichen Arbeitsentgelts

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Urlauberteilung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei voller Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Hierfür bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweiterte richterliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es darum geht, verfassungsmäßigen Rechten des Einzelnen zum Durchbruch zu verhelfen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 -, BVerfGE 138, 377-397, Rn. 41).

    Umso klarer eine nach vorstehenden Grundsätzen gebotene Rechtsfortbildung dem Gericht durch die Verfassung vorgezeichnet ist umso weiter reicht die Befugnis der Gerichte, diese Position - auch unter Belastung einer gegenläufigen, aber schwächeren Rechtsposition - durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 -, BVerfGE 138, 377-397, Rn. 42).

  • LAG Köln, 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10

    Vergütung der schwangeren Arbeitnehmerin während des gesetzlichen

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Mangels tariflich oder vertraglich festgelegter monatlicher Arbeitszeiten kann weder von einem Arbeitsausfall noch (anders als möglicherweise in dem der Entscheidung des LAG Köln vom 21. Dezember 2011 - 8 Sa 1328/10 -, Rn. 51 zugrunde liegenden Sachverhalt) einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG ausgegangen werden.
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Die Kausalität muss eine ausschließliche in dem Sinne sein, dass die Frau ohne die Einwirkung des Beschäftigungsverbots ihren vollen Vergütungsanspruch gehabt hätte, dieser also nicht durch anderweitige Umstände entfallen oder gemindert wäre (zu § 11 MuSchG aF: BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 -, Rn. 35, juris; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 29 mwN).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Diese soll einen möglichst umfangreichen Entgeltschutz bewirken und verhindern, dass abhängig beschäftigte Frauen unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung während der Beschäftigungsverbote gleichwohl arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 -, Rn. 18; Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, MuSchG vor § 18 Rn. 4; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 2).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Eine Aufnahme in den Urteilstenor hatte zu unterbleiben, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie die Krankenkassen festlegen können, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 -, Rn. 34 ff., juris).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
    Angesichts des die Gesetzesauslegung begrenzenden Wortlauts aus Sicht des Normadressaten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 -, Rn. 61, juris) kommt insoweit nur eine richterliche Rechtsfortbildung in Betracht.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 24/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 374/22

    Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG B-Stadt, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 27/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 191/22

    Abänderung; Rückwirkung; Standby-Dienst; lineare Gehaltserhöhung; Protokollnotiz;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 25/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
  • LAG Niedersachsen, 21.11.2022 - 6 Sa 26/22

    Abänderung; Rückwirkung; Gleichbehandlung; Tarifvertragsparteien;

    Denn wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem parallel liegenden Fall (Urteil vom 26.08.2021 - 8 Sa 505/20 - siehe juris; Revisionsverfahren anhängig beim BAG zum Aktenzeichen - 5 AZR 27/21 - dem LAG Düsseldorf zustimmend LAG München, 27.04.2022 - 5 Sa 739/21 - und LAG Hamburg, 24.05.2022 - 4 Sa 54/21-) überzeugend entschieden hat, ist beiden tariflichen Ansprüchen des Klägers jedenfalls durch die Protokollnotiz vom 05.03.2021 zum TV 2017 die Grundlage entzogen worden.
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