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   LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18   

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https://dejure.org/2018,29090
LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18 (https://dejure.org/2018,29090)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 14.06.2018 - 2 Sa 9/18 (https://dejure.org/2018,29090)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 2 Sa 9/18 (https://dejure.org/2018,29090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Thüringen

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV ATZ -TgDRV § 4 ; TVÜ -TgDRV § 27 Abs. 2
    Höhergruppierung in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    TV ATZ -TgDRV § 4 ; TVÜ -TgDRV § 27 Abs. 2
    Eingruppierung einer Hauptsachbearbeiterin Regress nach der Neuregelung der Entgeltgruppen 9a-c nach dem TV EntgO-DRV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18
    Kommt es in der Freistellungsphase zu Tariferhöhungen, sind diese auch für die Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell zu zahlen, sofern sich aus den Tarifverträgen kein abweichender Wille der Tarifvertragsparteien ergibt (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - juris mwN), da das ersparte Zeitguthaben grundsätzlich mit der Vergütungshöhe auszuzahlen ist, die in der entsprechenden Freistellungsphase maßgeblich ist.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Thüringen, 14.06.2018 - 2 Sa 9/18
    Das kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - DB 2010, 2227 - 2229).
  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 14. Juni 2018 - 2 Sa 9/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 1. Juni 2015 bis zum 30. November 2018 nach der Entgeltgruppe 9c TV-TgDRV zu vergüten.
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