Rechtsprechung
LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
§ 613a Abs. 6 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 3 BGB, § 613a Abs. 5 BGB, § 242 BGB, § 286 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 97 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang bei unzureichendem Bestreiten des Zugangs eines Unterrichtungsschreibens mit Nichtwissen
- arbeitsrechtsiegen.de
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Weiterarbeit bei Betriebserwerber
- Justiz Thüringen
§ 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 3 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 242 BGB
Unterrichtungsanspruch des Arbeitnehmers und Verwirkung des Widerspruchsrechtes bei Betriebsübergang - Treu und Glauben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen den Betriebsübergang bei unzureichendem Bestreiten des Zugangs eines Unterrichtungsschreibens mit Nichtwissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rae-oehlmann.de (Kurzinformation)
Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 25.11.2015 - 4 Ca 262/15
- LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
Papierfundstellen
- NJ 2018, 347
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
Letztlich muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 24.08.2017 - 8 AZR 265/16 - Juris, Rd. 18).Dies setzt aber grundlegend zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer im Rahmen einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB von den dort genannten Personen über den mit dem Betriebsübergang verbundenen Übergang seines Arbeitsverhältnisses unter Mitteilung des Zeitpunkts oder des geplanten Zeitpunkts sowie des Gegenstands des Betriebsübergangs und des Betriebsübernehmers (sog: "grundlegende Informationen") in Textform in Kenntnis gesetzt und über sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB belehrt wurde (BAG 24.08.2017 - 8 AZR 265/16 - Juris, Rd. 24).
Hat der Kläger nach der Überzeugung der Kammer also die grundlegenden Informationen nach Maßgabe des § 613a Abs. 5 BGB erhalten, ist sein Widerspruchsrecht nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwirkt (BAG 24.08.2017 - 8 AZR 265/16 - Juris, Rd. 25 ff.).
Unter Berücksichtigung der wechselseitigen schutzwürdigen Interessen gilt regelmäßig ein Zeitraum, der frühestens mit dem Betriebsübergang beginnt, von sieben Jahren als angemessen (BAG 24.08.2017 - 8 AZR 265/16 - Juris, Rd. 26 f.).
- LAG Hamburg, 07.10.2016 - 6 Sa 21/16
Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des …
Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
Ob der Kläger mit dem Schreiben vom 14.11.2005 darüber hinaus auch nicht vollständig über die haftungsrechtlichen Folgen informiert wurde, kann dahin stehen (vgl. zu einem wortgleichen Unterrichtungsschreiben: LAG Hamburg 07.10.2016 - 6 Sa 21/16 - Juris, Rd. 48). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
Spätere, gleichsam bei Gelegenheit irgendwann und irgendwie erhaltene Informationen erfüllen den Zweck des § 613a Abs. 5 BGB nicht (BAG 23.07.2009 - 8 AZR 558/08 - Juris, Rd. 21). - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10
Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
Dies hätte Angaben zum Sitz der Gesellschaft und zum zuständigen Registergericht verlangt (BAG 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 - Juris, Rd. 24). - BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 73/07
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch - …
Auszug aus LAG Thüringen, 15.02.2018 - 3 Sa 373/17
§ 613a Abs. 6 BGB erfordert keinen Kausalzusammenhang zwischen der fehlerhaften Information und dem nicht ausgeübten Widerspruchsrecht (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 73/07 - Juris, Rd. 39).