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   LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09   

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LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09 (https://dejure.org/2010,45652)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 Sa 325/09 (https://dejure.org/2010,45652)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 3 Sa 325/09 (https://dejure.org/2010,45652)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Da für den Tatbestand einer Vorteilsannahme nach § 70 BBG die erforderliche Amtsbezogenheit bereits dann anzunehmen ist, wenn die dienstliche Stellung oder Tätigkeit des Klägers nach den erkennbaren Vorstellungen des avisierten Gebers zumindest mitursächlich für die Zuwendung sein soll, ist es auch egal, dass der Kläger eine schriftliche Rechnung stellte, der Cateringauftrag für 2008 bereits erteilt war und sein rechtwidriges Verlangen ohne Erfolg blieb (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Dies kann im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht hingenommen werden (BVerwG 29.01.2009 - 2 B 34/08 - Juris; 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris; 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris).

    Ein solcher Beamter verliert regelmäßig endgültig das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine pflichtgemäße Amtsführung (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für mildernde Umstände, so erweist sich die Entfernung aus dem Dienst als geeignet und erforderlich, um den Zwecken des Disziplinarrechts Geltung zu verschaffen, sowie als verhältnismäßig im engeren Sinne (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Als Milderungsgrund gilt nicht, dass der Beamte für seine Geldforderung keine pflichtwidrige Amtshandlung als Gegenleistung vereinbart hat (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Im übrigen ist wegen der unterschiedlichen Zielrichtung des Disziplinar- und des Strafverfahrens die Höhe der Kriminalstrafe für die Gewichtung des Dienstvergehens grundsätzlich nicht von ausschlaggebender Bedeutung, so dass ein strafrechtlich nicht oder nur gering bestrafter Beamter gleichwohl mit der Disziplinarmaßnahme einer Dienstentlassung rechnen muss (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Denn der Aufgeforderte muss den Eindruck haben, dass er nur durch die geforderte Zuwendung eine künftig sachfremde Benachteilung abwenden kann (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Er hat gleichwohl den Eindruck einer Käuflichkeit für künftige Amtshandlungen hinterlassen und so das Ansehen des Beamtentums und das Vertrauens in seine Integrität und letztlich der Beklagten besonders beschädigt (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Als Träger hoheitlicher Gewalt eines herausgehobenen Amtes der Besoldungsgruppe A 14 darf von ihm eine besonderen Gesetzestreue erwartet werden (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

    Zum anderen kommt es auf den Stellenwert der zusätzlich zu "vergütenden" Tätigkeit nicht an (BVerwG 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Es ist zu bewerten, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Klägers geboten ist, um die Funktionsfähigkeit der Beklagten und die Integrität des Berufsbeamtentums bzw. des Berufsstandes der DO-Angestellten zu gewährleisten (BVerwG 19.08.2010 - 2 C 13/10 - Juris).

    Danach kommt regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst dann in Betracht, wenn die Schwere des dienstlichen Vergehens das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, so dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG 19.08.2010 - 2 C 13/10 - Juris; 24.05.2007 - 2 C 28/06 - Juris).

    Die Einschätzung ist hingegen ungünstig, wenn der Betroffene uneinsichtig ist und sich auch die strafrechtliche Würdigung seines Fehlverhaltens nicht als Pflichtenmahnung hat dienen lassen (BVerwG 19.08.2010 - 2 C 13/10 - Juris).

    Gerade dieses Amt als Aufsichtsperson des höheren technischen Aufsichtsdienstes bedingt jedoch die besondere Beeinträchtigung des Vertrauens der Beklagten und der Allgemeinheit in seine künftige Amtsausübung (BVerwG 19.08.2010 - 2 C 13/10 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 29.05.2008 - 10 Sa 127/08 - Juris).

  • BVerwG, 14.11.2007 - 1 D 6.06

    Technischer Fernmeldeobersekretär (Außendienstmitarbeiter); im Rahmen unerlaubter

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Dies kann im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht hingenommen werden (BVerwG 29.01.2009 - 2 B 34/08 - Juris; 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris; 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris).

    Verstöße können im Interesse einer gesetzmäßigen Verwaltung und im Interesse des allgemeinen Vertrauens in ein rechtsstaatliches Handeln der Verwaltung nicht hingenommen werden (BVerwG 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris).

    Die Bagatellgrenze liegt bei etwa 50, 00 Euro (BVerwG 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris), wobei es sich nicht um eine feste Größe handelt (BVerwG 23.10.1996 - 1 D 10/96 - Juris).

  • BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00

    Beamtenrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Abzugrenzen ist danach, ob zwischen dem Verhalten und dem bekleideten Amt ein kausaler und funktionaler Zusammenhang bestand, etwa weil der Beamte dienstliche Möglichkeiten genutzt hat (BVerwG 17.08.2000 - 1 DB 2/00 - Juris).

    Angesichts der fast zehnjährigen Dienstzeit, seiner altersbedingten Lebenserfahrung und der nachhaltigen öffentlichen Diskussion um Bestechlichkeit, Vorteilsannahmen und der Forderung nach einer "sauberen Verwaltung" hätte der Kläger bei einer angemessenen und selbstkritischen Gewissensanspannung die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens klar erkennen können und müssen (vgl. BVerwG 17.08.2000 - 1 DB 2/00 - Juris).

  • BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02

    Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion;

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Voraussetzung für das entscheidungserhebliche Durchgreifen dieses Milderungsgrundes ist neben der Geringwertigkeit jedoch, dass der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet ist (BVerwG 08.04.2003 - 1 D 27/02 - Juris).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Sie kann es entsprechend der VerfGr modifiziert als Grundlage ihrer autonomen Normen heranziehen (BAG 30.08.2005 - 3 AZR 391/04 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Sa 127/08

    Entlassung eines Dienstordnungsangestellten - Kürzung der Dienstbezüge -

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Gerade dieses Amt als Aufsichtsperson des höheren technischen Aufsichtsdienstes bedingt jedoch die besondere Beeinträchtigung des Vertrauens der Beklagten und der Allgemeinheit in seine künftige Amtsausübung (BVerwG 19.08.2010 - 2 C 13/10 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 29.05.2008 - 10 Sa 127/08 - Juris).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 10.96
    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Die Bagatellgrenze liegt bei etwa 50, 00 Euro (BVerwG 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris), wobei es sich nicht um eine feste Größe handelt (BVerwG 23.10.1996 - 1 D 10/96 - Juris).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Es musste sich ihm aufdrängen, dass er mit diesem Kontext den Anschein erweckt, die Fa. K. könne mit der Erfüllung der völlig rechtsgrundlos verlangten Geldzahlung Einfluss auf die künftige Auftragsvergabe nehmen (BVerwG 20.02.2002 - 1 D 19/01 - Juris).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08

    Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.12.2010 - 3 Sa 325/09
    Dies kann im Interesse der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht hingenommen werden (BVerwG 29.01.2009 - 2 B 34/08 - Juris; 19.06.2008 - 1 D 2/07 - Juris; 14.11.2007 - 1 D 6/06 - Juris).
  • BAG, 22.10.1971 - 3 AZR 129/71

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungs-Angestellte - Bewährungsbeförderung -

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 256/97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst bei einem DO-Angestellten

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 82/09

    DO-Angestellter - Alimentationsdefizit

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • VG Magdeburg, 29.11.2012 - 8 A 12/11

    Disziplinarrecht: Zurückstufung eines Polizeibeamten

    Und erscheint unter der bei 50, 00 Euro zu zeihenden Bagatell- oder Geringwertigkeitsgrenze (vgl. zur Geringwertigkeit: OVG Lüneburg, Urteil v. 14.11.2012, 19 LD 4/11; LAG Thüringen, Urteil v. 16.12.2010, 3 Sa 325/09; beide m. w. Nachw.; beide juris).

    Unter Beachtung dieser besonderen Tatumstände unterscheidet sich der Fall von den zahlreichen in der Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu findenden hinsichtlich des mit der Höchstmaßnahme disziplinarrechtlich zu ahndenden Unrechtsgehalts einer Vorteilsnahme (vgl.: BVerwG, Urteil v. 29.03.2012, 2 A 11.10; Urteil v. 23.11.2006, 1 D 1.06; Urteil v. 19.02.2003, 1 D 14.02; Urteil v. 27.01.1998, 1 D 63.96; Urteil v. 08.06.2005, 1 D 3.04; LAG Thüringen, Urteil v. 16.12.2010, 3 Sa 325/09; OVG Lüneburg, Urteil v. 14.11.2012, 19 LD 4/11; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.09.2007, 3 A 10390/07; Bay. VGH, Urteil v. 28.06.2006, 16a D 05.177; alle juris).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2013 - 6 U 62/12

    Dienstverhältnis: Entfernung eines Organs des Trägers einer gesetzlichen

    In der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung werden Straftaten oder besonders gravierendes dienstliches Fehlverhalten zur Heranziehung disziplinarischer Höchststrafen, wie es die Entlassung aus dem Dienst darstellt, als Begründung herangezogen (vgl. nur ThürLAG, Urteil vom 16.12.2010, 3 Sa 325/09; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.5.208, 10 Sa 127/08; BVerwG, Beschluss vom 20.1.2009, 2 B 4/08, jeweils zitiert nach Juris).
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