Rechtsprechung
LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
RL 93/42 EG, § 626 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB, § 781 BGB, § 619 BGB, §§ 42 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Näherin für medizinische Produkte wegen verweigerter Unterschrift unter die Tatsachfeststellung der Qualitätsbeauftragten
- thueringen.de
- Justiz Thüringen
Direktionsrecht - fehlerhaftes Werkstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Näherin für medizinische Produkte wegen verweigerter Unterschrift unter die Tatsachfeststellung der Qualitätsbeauftragten
- rechtsportal.de
BGB § 626 Abs. 1 ; GewO § 106
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Näherin für medizinische Produkte wegen verweigerter Unterschrift unter die Tatsachfeststellung der Qualitätsbeauftragten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 27.04.2016 - 7 Ca 238/15
- LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
- BAG, 28.03.2017 - 2 AZN 155/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Bei einer Nichtbefolgung einzelner Aspekte der Arbeitsverrichtung, wie sie aus einer konkreten, unter Umständen wiederholten Ausübung des Direktionsrecht zu entspringen vermag, setzt ein wichtiger Grund eine erkennbar bewusste und nachhaltige Weigerung voraus (BAG 29.8.2013 NJW 2014, 1323 Rn. 23 ff.). - BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11
Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Die herangezogene Entscheidung des BAG vom 22.2.2012 (NZA 2012, 858, 860 insb. Rn. 24) hielt einen Lehrer an eine Versetzungsentscheidung des Schulträgers gebunden, auch wenn diese unbillig sein sollte. - BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
Kündigung wegen Glaubenskonflikts
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
So haben die für den Kündigungsschutz zuständigen Senate stets darauf abgestellt, ob der Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts den ihm zugewiesenen Spielraum eingehalten hat (BAG 24.2.2011 NZA 2011, 1087; 12.4.1973 EzA § 611 BGB Nr. 12; 28.10.1971 EzA § 626 Nr. 9; 14.2.1963 AP Nr. 22 zu § 66 BetrVG).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht" (…BAG 26.3.2009 AP BGB § 626 Nr. 220 Rn. 21, im Übrigen ständige Rechtsprechung beispielsweise 7. Juli 2005 BAGE 115, 195, 199; 27. April 2006 - BAGE 118, 104, 109; 10.6.2010, NZA 2010, 1227). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht" (…BAG 26.3.2009 AP BGB § 626 Nr. 220 Rn. 21, im Übrigen ständige Rechtsprechung beispielsweise 7. Juli 2005 BAGE 115, 195, 199; 27. April 2006 - BAGE 118, 104, 109; 10.6.2010, NZA 2010, 1227). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht" (BAG 26.3.2009 AP BGB § 626 Nr. 220 Rn. 21, im Übrigen ständige Rechtsprechung beispielsweise 7. Juli 2005 BAGE 115, 195, 199; 27. April 2006 - BAGE 118, 104, 109; 10.6.2010, NZA 2010, 1227). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht" (BAG 26.3.2009 AP BGB § 626 Nr. 220 Rn. 21, im Übrigen ständige Rechtsprechung beispielsweise 7. Juli 2005 BAGE 115, 195, 199; 27. April 2006 - BAGE 118, 104, 109; 10.6.2010, NZA 2010, 1227).