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   LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14   

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https://dejure.org/2015,65287
LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14 (https://dejure.org/2015,65287)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18.11.2015 - 6 Sa 311/14 (https://dejure.org/2015,65287)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18. November 2015 - 6 Sa 311/14 (https://dejure.org/2015,65287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 87 c Abs. 1, 2 HGB, § ... 87 c Abs. 5 HGB, § 611 BGB, §§ 1, 11 BUrlG, § 11 BUrlG, § 308 ZPO, § 615 BGB, § 11 Abs. 2 BUrlG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 Abs. 2 ZPO, §§ 394 BGB, 850 Abs. 1, 850 c, 850 e Nr. 1 ZPO, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, § 167 BGB, § 132 Abs. 1 S. 1 BGB, § 132 Abs. 1 S. 2 BGB, §§ 191, 192 Abs. 2 S. 1, 167 ZPO, § 15 Abs. 4 S. 1 AGG, § 394 BGB, § 59 HGB, § 87 c Abs. 1 HGB, § 65 HGB, § 362 BGB, § 87 c HGB, § 242 BGB, Richtlinie 86/653/EWG, Abs. 2 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wahrung einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung; Wirksamkeit der Befristung von Ansprüchen eines Handlungsgehilfen auf Provisionsabrechnung und Buchauszug

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verfallfrist, Ausschlussfrist, Individualvertrag, notwendige Klageerhebung, Aufrechnung, Urlaubsentgelt, Klagezustellung demnächst, Abrechnung, Buchauszug, Vertragsfreiheit, Schadensersatz, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Handlungsgehilfe, Reisender, Freistellung, ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Soll eine einzelvertragliche Ausschlussfrist durch an sich nicht notwendige Klageerhebung gewahrt werden, gilt gem. §§ 167 I, 191, 192 ZPO iVm § 132 Abs. 1 S. 2 BGB der Zeitpunkt des Eingangs der Klage beim Gericht als fristwahrend, wenn die Klage demnächst zugestellt wird (Weiterführung BAG 22.5.2014, 8 AZR 662/13; entgegen BAG 25.9.1996, 10 AZR 678/95).

    Für tarifliche Verfallfristen galt bisher, dass das zeitliche Risiko einer Klagezustellung zu Lasten des Anspruchstellers ging, wenn er den Weg übers Gericht gewählt hat, obschon eine außergerichtliche Geltendmachung ausgereicht hätte (BAG 25. September 1996 - 10 AZR 678/95).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Schließlich misst auch das BAG Ausschlussfristen im Rahmen einer Klauselkontrolle am gesetzlichen Leitbild der Verjährung, sieht dies als Einschränkung gegenüber dem gesetzlichen Leitbild der Verjährung und stellt fest: "erfasst sie [die Ausschlussfrist, Anm. Verfasser] alle Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, schränkt sie wesentliche Rechte, die sich aus der Natur des Arbeitsvertrags ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist" (BAG 28.09.2005, 5 AZR 52/05 unter II. 5. der Gründe).

    Das BAG hat schon in anderem Zusammenhang entschieden, dass die Vereinbarung einer Verfallfrist sich in ihrer Wirksamkeit am gesetzlichen Leitbild der Verjährung zu orientieren hat und dass die Verkürzung der Verjährungsfrist durch Verfallfristen ein Nachteil für den Arbeitnehmer ist (BAG 28.9.2005, 5 AZR 52/05).

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Soll eine einzelvertragliche Ausschlussfrist durch an sich nicht notwendige Klageerhebung gewahrt werden, gilt gem. §§ 167 I, 191, 192 ZPO iVm § 132 Abs. 1 S. 2 BGB der Zeitpunkt des Eingangs der Klage beim Gericht als fristwahrend, wenn die Klage demnächst zugestellt wird (Weiterführung BAG 22.5.2014, 8 AZR 662/13; entgegen BAG 25.9.1996, 10 AZR 678/95).

    § 167 BGB ist grundsätzlich auch auf Fälle anwendbar, in denen die zu wahrende Frist auch einfach schriftlich außergerichtlich geltend gemacht werden kann (BAG 22.05.2014, 8 AZR 662/13).

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Das Bundesarbeitsgericht begründet seine Auffassung damit, dass die von ihm geprüften tariflichen Verfallfristen keine Einschränkung des Rechtes, sondern lediglich eine Modifizierung für die Art und Weise der Geltendmachung darstellten (BAG 23.3.1982, 3 AZR 637/79; 6.5.2009, 10 AZR 390/08).
  • BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79

    Provisionen / Mehrwertsteuer - Verzicht und Auskunftsansprüche

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Das Bundesarbeitsgericht begründet seine Auffassung damit, dass die von ihm geprüften tariflichen Verfallfristen keine Einschränkung des Rechtes, sondern lediglich eine Modifizierung für die Art und Weise der Geltendmachung darstellten (BAG 23.3.1982, 3 AZR 637/79; 6.5.2009, 10 AZR 390/08).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14
    Eine Aufrechnungserklärung im Prozess muss dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (BGH 07.11.2001, VIII ZR 263/00).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 10 Sa 13/19

    Provisionsabrechnung - Buchauszug - vertragliche Ausschlussklausel

    Weder § 87c Abs. 5 HGB noch Art. 12 der Richtlinie 86/653/EWG zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter stehen der Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel bzgl. des Verfalls von Ansprüchen auf Provisionsabrechnung und Erteilung eines Buchauszugs entgegen (Abweichung von LAG Thüringen 18. November 2015 - 6 Sa 311/14 -).

    (dd) Soweit das LAG Thüringen in der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung in Abgrenzung zur tariflichen Ausschlussfrist davon ausgeht, dass "jedenfalls eine einzelvertragliche Verfallfrist eine Beschränkung nach § 87 c Abs. 5 HGB" darstelle (18. November 2015 - 6 Sa 311/14 - juris Rn. 55), vermag das nicht zu überzeugen.

    Auch die europarechtlichen Ausführungen des LAG Thüringen überzeugen nicht (18. November 2015 - 6 Sa 311/14 - juris Rn. 64).

    Die erkennende Kammer weicht mit der vorliegenden Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts (LAG Thüringen 18. November 2015 - 6 Sa 311/14) ab und das Urteil beruht auch auf dieser Abweichung.

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