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   LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16   

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https://dejure.org/2016,48964
LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16 (https://dejure.org/2016,48964)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20.12.2016 - 1 Sa 41/16 (https://dejure.org/2016,48964)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 1 Sa 41/16 (https://dejure.org/2016,48964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 6a SGB II, § ... 6 c SGB II, § 6 c Abs. 3 SGB II, § 6 c Abs. 3 S. 3 SGB II, § 517 ZPO, §§ 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 6 c Abs. 1 SGB II, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 33 GG, § 6 c Abs. 3 S. 2 SGB II, § 6 c Abs. 5 SGB II, §§ 44b SGB II, Art. 28 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 269 Abs. 4, 97, 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebeitskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

  • Justiz Thüringen

    TV-BA, § 6c Abs 3 S 2 SGB 2, § 6c Abs 3 S 3 SGB 2, § 6c Abs 5 SGB 2, TVöD
    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Bundesagentur für Arbeit - kommunaler Träger - dynamische Verweisung - Arbeitsvertrag - Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 6c
    Kommunaler Träger und SGB II

  • rechtsportal.de

    SGB II § 6c Abs. 3
    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebeitskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 3 S 3 SGB 2 - Übergang eines

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Das Landesarbeitsgericht Rostock - Urteil vom 26.9.2013 BeckRS 2014, 65063 - räumt dem Gesetzgeber ein weites Gestaltungsermessen ein.
  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Die Kammer übersieht nicht, dass das Landesarbeitsgericht Chemnitz - Urteil vom 19.4.2016 - 3 Sa 45/16 - juris, hier Rn. 34 - 40 - an dieser Stelle meint, dass einziger Anknüpfungspunkt für eine Auslegung die Überleitung des Arbeitsverhältnisses sei, nicht die Grundlage der Geltung der Bestimmungen des Tarifvertrages.
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Währen das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.9.2013 - 8 AZR 775/12 ZTR 2014, 163) meint, die gesetzliche Anordnung einer Überleitung des Arbeitsverhältnisses ohne Widerspruchs- oder Rückkehrrecht des Arbeitnehmers stelle eine unzumutbare Beeinträchtigung des Arbeitnehmers in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG dar, vermag das Bundesverwaltungsgericht eine solche Wertung für die an Art. 33 GG zumessende Überleitung eines Beamtenverhältnisses nicht zu teilen (Beschluss vom 26.2.2015 - 2 C 1/14 NVwZ-RR 2015, 619 Rn. 5 mit Anmerkung von Senatsmitglied von der Weiden jurisPR-BVerwG 21/2015 Anm. 2).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Wie aber das Bundesarbeitsgericht an anderer Stelle ausgeführt hat (Urteil vom 16.4.2015 - 6 AZR 142/14 NZA 2015, 1008) kann die Frage dahinstehen, wenn die Parteien des konkreten Verfahrens die Wirksamkeit des Betriebsübergangs nicht reklamieren, sondern - zumindest für die Zeit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - nur die Folgen des Übergangs für das konkrete Arbeitsverhältnis klären wollen (aaO Rn. 16 unter Bezugnahme auf BVerfG 15.1.2011 BVerfGE 128, 157).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Währen das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.9.2013 - 8 AZR 775/12 ZTR 2014, 163) meint, die gesetzliche Anordnung einer Überleitung des Arbeitsverhältnisses ohne Widerspruchs- oder Rückkehrrecht des Arbeitnehmers stelle eine unzumutbare Beeinträchtigung des Arbeitnehmers in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG dar, vermag das Bundesverwaltungsgericht eine solche Wertung für die an Art. 33 GG zumessende Überleitung eines Beamtenverhältnisses nicht zu teilen (Beschluss vom 26.2.2015 - 2 C 1/14 NVwZ-RR 2015, 619 Rn. 5 mit Anmerkung von Senatsmitglied von der Weiden jurisPR-BVerwG 21/2015 Anm. 2).
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Wie aber das Bundesarbeitsgericht an anderer Stelle ausgeführt hat (Urteil vom 16.4.2015 - 6 AZR 142/14 NZA 2015, 1008) kann die Frage dahinstehen, wenn die Parteien des konkreten Verfahrens die Wirksamkeit des Betriebsübergangs nicht reklamieren, sondern - zumindest für die Zeit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - nur die Folgen des Übergangs für das konkrete Arbeitsverhältnis klären wollen (aaO Rn. 16 unter Bezugnahme auf BVerfG 15.1.2011 BVerfGE 128, 157).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 26 Sa 349/13

    Vergütungsfolgen bei Übergang von BA auf Optionskommune nach § 6c Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16
    Die Landesarbeitsgerichte Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.6.2013 26 Sa 349/13 und Chemnitz (aaO) halten die Regelung des Absatzes 3 hingegen nicht vom Verfassungsauftrag gedeckt.
  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 199/14

    Bezugnahme auf andere Tarifverträge - § 6c Abs. 3 S. 2 SGB 2

    Da hier aufgrund fehlender Tarifgebundenheit des Klägers keine normative Geltung eines Tarifvertrages in Betracht kommt, wäre die hier vorliegende Situation von der Norm überhaupt nicht erfasst, so dass es bei dem Eintritt des Beklagten in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 6 c Abs. 3 S. 2 SGB II bliebe und damit feststünde, dass weiterhin das Tarifwerk Bundesagentur für Arbeit Anwendung fände (ähnlich Thüringer LAG 20.12.2016, 1 Sa 41/16).

    Darüber hinaus ist der Eingriff auch noch an Art. 2 Abs. 1 GG zu messen, denn die Freiheit seine Rechtsbeziehungen autonom auszugestalten ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt (BVerfG, 13. Mai 1986, 1 BvR 1542/84 Rn. 46; vgl. auch Thüringer LAG 20.12.2016, 1 Sa 41/16).

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 258/15

    Vergütung einer Sachbearbeiterin nach Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Da hier aufgrund fehlender Tarifgebundenheit des Klägers keine normative Geltung eines Tarifvertrages in Betracht kommt, wäre die hier vorliegende Situation von der Norm überhaupt nicht erfasst, so dass es bei dem Eintritt des Beklagten in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 6 c Abs. 3 S. 2 SGB II bliebe und damit feststünde, dass weiterhin das Tarifwerk Bundesagentur für Arbeit Anwendung fände (ähnlich Thüringer LAG 20.12.2016, 1 Sa 41/16).

    Darüber hinaus ist der Eingriff an Art. 2 Abs. 1 GG zu messen, denn die Freiheit seine Rechtsbeziehungen autonom auszugestalten ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt (BVerfG, 13. Mai 1986, 1 BvR 1542/84 Rn. 46; vgl. auch Thüringer LAG 20.12.2016, 1 Sa 41/16).

  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2016 - 1 Sa 41/16 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Beklagten zurückgewiesen hat.
  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

    Streitig ist, ob Satz 3 auch dann greift, wenn der TV-BA als Vertragsrecht anzuwenden war (bejahend: LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.9.13, 2 Sa 98/13, juris; LAG Sachsen v. 21.5.14, 2 Sa 693/13, juris; verneinend: LAG Berlin-Brandenburg vom 20.6.13, 26 Sa 349/13, juris; LAG Sachsen v. 19.4.16, 3 Sa 45/16, juris; LAG Thüringen v. 20.12.16, 1 Sa 41/16, juris).
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