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   LAG Thüringen, 21.02.2001 - 6/9 Sa 866/98   

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LAG Thüringen, 21.02.2001 - 6/9 Sa 866/98 (https://dejure.org/2001,4469)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 21.02.2001 - 6/9 Sa 866/98 (https://dejure.org/2001,4469)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 6/9 Sa 866/98 (https://dejure.org/2001,4469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung aus einem Sozialplan; Anspruch einer Erbengemeinschaft; Selbst vorgenommene Zweckbestimmung dieser Abfindung; Zulässigkeit einer Anschlussberufung ohne formelle Beschwer des Anschlussberufungsführers; Klageänderung im ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; BGB § 2032 Abs. 1; ; BGB § 2039; ; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 521; ; ZPO § 522 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung aus einem Sozialplan

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Auch sind der Wille des Gesetzgebers, der systematische Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der Norm zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dabei ist zu beachten, daß § 196 BGB als Ausnahme zur regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB eng auszulegen ist (vgl. jetzt Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH Urteil vom 08. Dezember 1992 - X ZR 123/90 - NJW-RR 1993, 1059 f; möglicherweise noch anders BAG Urteil vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - AP BAT § 4 Nr. 12; von einer weiten Auslegung durch das BAG ausgehend jedenfalls Erfurter Kommentar/Preis §§ 194 - 225 BGB Rz. 5).

    Zu Recht verweist das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15. März 2000 (10 AZR 101/99 a. a. O.) darauf, daß der auf den vor 100 Jahren bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beruhende, kasuistisch gefaßte § 196 BGB mit dem heutigen Entwicklungsstand von Wirtschaft und Technik nur noch teilweise im Einklang stehe und daß hierauf bei der Auslegung der Norm Bedacht zu nehmen sei.

    Dazu gehören Lohnansprüche und deren Ersatz und Nebenansprüche (vgl. BAG Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - a. a. O. zu II B 3 e der Gründe).

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Der Zweck einer Sozialplanabfindung ist demnach keine Belohnung für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste, die für den Betrieb erbrachte Leistungen nachträglich vergüten soll, sondern eine Überbrückungshilfe für die von den Entlassungen betroffenen Arbeitnehmern bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder bis zum Beginn des gesetzlichen Altersruhegeldes (vgl. BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - a. a. O.; BAG Urteil vom 19. Oktober 1999 - 1 AZR 816/98 - n. v.).

    Das schließt jedenfalls nunmehr die zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 19. Oktober 1999 - 1 AZR 816/98 - a. a. O. sowie Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - a. a. O.) aus.

  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 816/98

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Der Zweck einer Sozialplanabfindung ist demnach keine Belohnung für die in der Vergangenheit geleisteten Dienste, die für den Betrieb erbrachte Leistungen nachträglich vergüten soll, sondern eine Überbrückungshilfe für die von den Entlassungen betroffenen Arbeitnehmern bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder bis zum Beginn des gesetzlichen Altersruhegeldes (vgl. BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - a. a. O.; BAG Urteil vom 19. Oktober 1999 - 1 AZR 816/98 - n. v.).

    Das schließt jedenfalls nunmehr die zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 19. Oktober 1999 - 1 AZR 816/98 - a. a. O. sowie Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - a. a. O.) aus.

  • LAG Berlin, 23.09.1998 - 4 Sa 69/98
    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Demgegenüber meint das Landesarbeitsgericht Berlin (Urteil vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß Abfindungen auch Arbeitseinkommen seien, so daß diese der kurzen Verjährungsfrist unterlägen.

    Deshalb überzeugen auch die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm und Berlin (LAG Hamm vom 15. Januar 1990 - 19 Sa 1148/89 - a. a. O.; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98 - a. a. O.) die Kammer nicht, weil diese aufgrund der Bezeichnung von Sozialplanabfindungen als Einkommen in den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes diese ohne weiteres unter die kurze Verjährungsfrist von § 196 Abs. 1 BGB subsumieren.

  • BAG, 28.03.1968 - 3 AZR 54/67

    Angestellter - Versorgungszusage - Laufende Rente - Kapitalzahlung - Verjährung

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Hierunter fallen Sozialplanabfindungen grundsätzlich nicht, so daß die Kammer kein Anlaß zur Vertiefung der Frage hat, ob einmalige laufende Vergütungsabsprüche abgeltende Abfindungen der kurzen Verjährungsfrist unterfallen können oder nicht (vgl. dazu BGH Urteil vom 23. Februar 1965 - VI ZR 281/63 - NJW 1965, 1224, 1225; Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. März 1969 - 3 AZR 54/67 - NJW 1968, 2027; BAG Urteil vom 07. November 1989 - 3 AZR 48/88 - Betriebsberater 1990, 561, 562).

    Zu Recht führen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 1968 sowie 07. November 1989 (3 AZR 54/67 - a. a. O.; 3 AZR 48/88 - a. a. O.) aus, daß es die regelmäßig wiederkehrend zahlbaren Gehälter und Löhne sind, die Leistungen des täglichen Lebens darstellen, die rasch abzuwickeln sind.

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88

    Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Hierunter fallen Sozialplanabfindungen grundsätzlich nicht, so daß die Kammer kein Anlaß zur Vertiefung der Frage hat, ob einmalige laufende Vergütungsabsprüche abgeltende Abfindungen der kurzen Verjährungsfrist unterfallen können oder nicht (vgl. dazu BGH Urteil vom 23. Februar 1965 - VI ZR 281/63 - NJW 1965, 1224, 1225; Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. März 1969 - 3 AZR 54/67 - NJW 1968, 2027; BAG Urteil vom 07. November 1989 - 3 AZR 48/88 - Betriebsberater 1990, 561, 562).

    Zu Recht führen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 1968 sowie 07. November 1989 (3 AZR 54/67 - a. a. O.; 3 AZR 48/88 - a. a. O.) aus, daß es die regelmäßig wiederkehrend zahlbaren Gehälter und Löhne sind, die Leistungen des täglichen Lebens darstellen, die rasch abzuwickeln sind.

  • LAG Hamm, 15.01.1990 - 19 Sa 1148/89

    Abfindung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Verjährung eines

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Zum Teil wird vertreten, daß jedenfalls zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsstreites vereinbarte Abfindungen ebenso wie rückständige Lohn- und Ruhegehaltsansprüche der zweijährigen Verjährung unterlägen (vgl. LAG Hamm Urteil vom 15. Januar 1990 - 19 Sa 1148/89 - LAGE § 9 KSchG Nr. 18).

    Deshalb überzeugen auch die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Hamm und Berlin (LAG Hamm vom 15. Januar 1990 - 19 Sa 1148/89 - a. a. O.; LAG Berlin Urteil vom 23. September 1998 - 4 Sa 69/98 - a. a. O.) die Kammer nicht, weil diese aufgrund der Bezeichnung von Sozialplanabfindungen als Einkommen in den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes diese ohne weiteres unter die kurze Verjährungsfrist von § 196 Abs. 1 BGB subsumieren.

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    In der Entscheidung vom 07. Mai 1986 (BAGE 52, 33 = AP § 4 BAT Nr. 12) führt der 4. Senat allerdings aus, daß die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 9 BGB sich erstrecke auf Ansprüche aus Heimarbeit, Auslagenersatz, Vorstellungskosten, Ruhegelder und Abfindungen (vgl. BAG a. a. O., m. w. N.).

    Dabei ist zu beachten, daß § 196 BGB als Ausnahme zur regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB eng auszulegen ist (vgl. jetzt Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH Urteil vom 08. Dezember 1992 - X ZR 123/90 - NJW-RR 1993, 1059 f; möglicherweise noch anders BAG Urteil vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - AP BAT § 4 Nr. 12; von einer weiten Auslegung durch das BAG ausgehend jedenfalls Erfurter Kommentar/Preis §§ 194 - 225 BGB Rz. 5).

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 780/98

    Verjährung von Ansprüchen auf Zusatzrente nach der AO 54

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Auch in einer Entscheidung des 3. Senats vom 25. Januar 2000 (3 AZR 780/98 EzA § 196 BGB Nr. 11 auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) führt das Bundesarbeitsgericht aus, daß nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB alle Arten von Arbeitsentgelten, die abhängig Beschäftigte zu beanspruchen haben, der zweijährigen Verjährungsfrist unterlägen und daß hierzu auch Abfindungs- und Versorgungszahlungen zählten.

    In der Entscheidung vom 25. Januar 2000 (3 AZR 780/98 a. a. O.) könnte auch eine einen Versorgungsanspruch abgeltende Abfindung gemeint sein.

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 20/91

    Pfändbarkeit einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98
    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des BAG entgegen, in denen Sozialplanabfindungen als Arbeitseinkommen bezeichnet werden (BAG Urteil vom 30.11.1994 - 10 AZR 79/94 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 88; Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 20/91 - AP Nr. 13 zu § 850 ZPO).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94

    Sozialplanabfindung - Tarifliche Ausschlußfrist

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63

    Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen

  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur

  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs-

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92

    Verjährung von Beihilfeansprüchen

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

  • LAG Bremen, 23.11.1982 - 4 Sa 152/82

    Abfindung

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