Rechtsprechung
LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
§ 12 Abs. 3 ThürLadÖffG, Art. 12 Grundgesetz, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 106 GewO, § 12 Abs. 3 ThürLadÖffG mit dem Grundgesetz und der Thüringer, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Samstagsarbeit einer Einrichtungsberaterin im Rahmen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes; Unbegründete Beschäftigungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zum Entstehen einer betrieblichen Übung
- Justiz Thüringen
§ 106 GewO
Betriebliche Übung - Samstagsarbeit - Thüringer Ladenöffnungsgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Samstagsarbeit einer Einrichtungsberaterin im Rahmen des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Jahrelange Arbeitseinteilung an bestimmten Tagen begründet keine betriebliche Übung
- arbrb.de (Kurzinformation)
Gewohnte Arbeitszeiteinteilungen genießen keinen Bestandsschutz
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 13.01.2017 - 2 Ca 23/17
- LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Allein aus der Beibehaltung einer betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 mwN.).Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; 24.4. 1996 - 5 AZR 1032/94).
Allein aus der Beibehaltung einer betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 mwN.).
- BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10
Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der/die Erklärungsempfänger*innen die Erklärung oder das Verhalten des/der Arbeitgebers/*in nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 29.8.2012 - 10 AZR 571/11; 18.1. 2012 - 10 AZR 670/10; 19.10.2011 - 5 AZR 359/10). - BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 670/10
Tantieme - Leistungsvoraussetzungen - Vertragsänderung
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der/die Erklärungsempfänger*innen die Erklärung oder das Verhalten des/der Arbeitgebers/*in nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 29.8.2012 - 10 AZR 571/11; 18.1. 2012 - 10 AZR 670/10; 19.10.2011 - 5 AZR 359/10).
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte, mit denen festgestellt worden sei, dass die Vorschrift weder gegen das GG noch gegen die ThürVerf verstoße (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, BVerfGE 138, 261-296; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - VerfGH 28/12), hätten die Grundrechte der Arbeitnehmer*innen bzw. deren Perspektive bei ihrer Entscheidung nicht einbezogen. - BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11
Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über …
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der/die Erklärungsempfänger*innen die Erklärung oder das Verhalten des/der Arbeitgebers/*in nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 29.8.2012 - 10 AZR 571/11; 18.1. 2012 - 10 AZR 670/10; 19.10.2011 - 5 AZR 359/10). - BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94
Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des …
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; 24.4. 1996 - 5 AZR 1032/94). - VerfGH Thüringen, 07.12.2016 - VerfGH 28/12
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde
Auszug aus LAG Thüringen, 21.02.2018 - 6 Sa 110/17
Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte, mit denen festgestellt worden sei, dass die Vorschrift weder gegen das GG noch gegen die ThürVerf verstoße (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, BVerfGE 138, 261-296; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - VerfGH 28/12), hätten die Grundrechte der Arbeitnehmer*innen bzw. deren Perspektive bei ihrer Entscheidung nicht einbezogen.