Rechtsprechung
LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
§ 613 a Abs. 6 BGB, § ... 150 Abs. 2 BGB, § 133, 157 BGB, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 138 ZPO, Art 20 Abs. 3 GG, Art 6 EMRK, § 623 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, Art. 12 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 EMRK, § 138 Abs. 2 ZPO, § 10 AÜG, §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG, § 226 BGB, § 242 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, § 194 Abs. 1 BGB, § 286 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückkehrrecht aufgrund eines formwidrigen dreiseitigen Beendigungsvertrages; Darlegungs- und Beweislast für die Formwirksamkeit eines vorunterzeichneten und mit Abänderungen unterschrieben zurückgesandten Beendigungsvertrages; Feststellungsklage auf Bestand eines ...
- thueringen.de
- Justiz Thüringen
§ 138 Abs 2 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 623 BGB, § 242 BGB, § 150 Abs 2 BGB
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Formmangel - Grundrechtswirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückkehrrecht aufgrund eines formwidrigen dreiseitigen Beendigungsvertrages; Darlegungs- und Beweislast für die Formwirksamkeit eines vorunterzeichneten und mit Abänderungen unterschrieben zurückgesandten Beendigungsvertrages; Feststellungsklage auf Bestand eines ...
- rechtsportal.de
Rückkehrrecht aufgrund eines formwidrigen dreiseitigen Beendigungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gera, 08.05.2014 - 3 Ca 698/13
- LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
- BAG, 19.09.2017 - 8 AZR 214/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Maßstab für die Anforderungen an die Voraussetzungen der Verwirkung ist das grundrechtlich geschützte Recht eines jeden auf Gewährung von Rechtsschutz, also dem Zugang zu Gericht, bei Akten öffentlicher Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG 26.1.2972, 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305) und im Übrigen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.Durch die Annahme einer prozessualen Verwirkung darf der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (BVerfG 26.01.1972, 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305 mwN).
Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (instruktiv BVerfG 26.1.1972, 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305).
Schlussendlich bedeutet dies zusammengefasst, dass der Kläger gerade nicht unter Umständen untätig geblieben ist, unter denen zu erwarten gewesen wäre, dass er etwas unternimmt, woraus allein nach den deutlichen Worten des BVerfG (26.1.1972, 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305) der Schluss, nicht mehr prozessual in Anspruch genommen zu werden, abgeleitet werden kann.
- BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen …
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch erhobene Klage unzulässig ist (20.4.2011, 4 AZR 368/09, NZA-RR 2011, 609 mwN).Dies ist im Zusammenhang mit den an das Zeit- und Umstandsmoment zu stellenden Anforderungen zu berücksichtigen (BAG 20.4.2011, 4 AZR 368/09, NZA-RR 2011, 609 mwN).
Das Klagerecht soll ausnahmsweise verwirken können, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich ein Vertrauenstatbestand beim Anspruchsgegner geschaffen worden ist, dass er gerichtlich nicht mehr belangt werde (BAG 20.4.2011, 4 AZR 368/09, NZA-RR 2011, 609 mwN).
- BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Das habe das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.12.2016 (8 AZR 612/15 Uhr und 8 AZR 613/15) letztendlich entschieden.Die Kammer geht aufgrund der Rechtsprechung des BAG vom Dezember 2016 (15.12.2016, 8 AZR 612/15) zwar von einem verspäteten Widerspruch des Klägers gegen den Übergang seines Rechtsverhältnisses mit V. auf N. aus, betrachtet dies hier aber nicht als entscheidungserheblich.
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Ist im Streit, ob er sich erfolgreich von einem Arbeitnehmer getrennt hat oder nicht, ist ein hierüber geführter Rechtsstreit auch unter Beachtung dieses Grundrechts auszugestalten, weil die Beachtung der Grundrechte durch die staatlichen Gerichte auch dazu führt, dass die prozessuale Gestaltung des Verfahrens hinsichtlich des Ablaufs sowie der Feststellung und Würdigung von Tatsachen dem materiellen Gehalt der Grundrechte Rechnung tragen muss (vgl. etwa BVerfG 05.11.1980, 1 BvR 349/80 st. Rechtspr. in familienrechtlichen Verfahren). - BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10
Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Zu Recht hat deshalb das Bundesarbeitsgericht dem schlichten Weiterarbeiten nach einem Betriebsübergang, dem schlichten Weiterarbeiten nach einem weiteren Betriebsübergang, die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegen den Betriebserwerber und die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich von Einzelheiten abändert und nicht das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage stellt, welche nicht mehr als Fortführung des bisherigen Vertrages angesehen werden kann, eine solche Bedeutung nicht beigemessen (BAG 26.1.2011, 8 AZR 18/10 Rn. 32 f.). - BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 613/15
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Das habe das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15.12.2016 (8 AZR 612/15 Uhr und 8 AZR 613/15) letztendlich entschieden. - BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12
Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 20.8.2014 (7 AZR 924/12). - BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages
Auszug aus LAG Thüringen, 22.03.2017 - 6 Sa 291/14
Im Rahmen des § 150 Abs. 2 BGB ist es ohne Bedeutung, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Änderungen handelt (BGH 18.10.2000, XII ZR 179/98 mwN).