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   LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20   

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https://dejure.org/2022,4888
LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20 (https://dejure.org/2022,4888)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25.01.2022 - 1 Sa 269/20 (https://dejure.org/2022,4888)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 25. Januar 2022 - 1 Sa 269/20 (https://dejure.org/2022,4888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 628 Abs 2 BGB, § 22 AGG
    Psychische Erkrankung durch Mobbing - Zahlung von Schmerzensgeld - Entschädigung wegen Verlust des Arbeitsplatzes

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mobbing - psychische Erkrankung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobbing im Arbeitsrecht; Darlegungs- und Beweislast für Mobbing; Keine Beweiserleichterung für Mobbing nach § 22 AGG ; Schadensersatzanspruch wegen Verlusts des Arbeitsplatzes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche wegen Mobbing am Arbeitsplatz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche wegen Mobbing am Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    Dies ist dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 29; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 58ff.; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 97, 100).

    Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung geführt haben und dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 41; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 88; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 101).

    Denn bei der Beurteilung, ob ein systematisches, zielgerichtetes Verhalten festgestellt werden kann, ist stets zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 47; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, Rn. 85; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 111).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat Beweislasterleichterungen bei sogenannten Mobbing-Fällen verneint (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, Rn. 88-91).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    Dies ist dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 29; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 58ff.; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 97, 100).

    Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung geführt haben und dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 41; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 88; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 101).

    Denn bei der Beurteilung, ob ein systematisches, zielgerichtetes Verhalten festgestellt werden kann, ist stets zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 47; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, Rn. 85; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 111).

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    Dies ist dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 29; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 58ff.; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 97, 100).

    Nur dadurch werden die Tatsachengerichte in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob die behaupteten Vorgänge für sich allein betrachtet oder in der Gesamtschau zu einer Rechtsbeeinträchtigung geführt haben und dann gegebenenfalls über jeden behaupteten Vorgang Beweis zu erheben (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 41; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 Rn. 88; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 101).

    Denn bei der Beurteilung, ob ein systematisches, zielgerichtetes Verhalten festgestellt werden kann, ist stets zu berücksichtigen, dass im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen, die sich durchaus auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, nicht geeignet sind, die Tatbestandsvoraussetzungen einer Vertragspflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung zu erfüllen (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, Rn. 47; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, Rn. 85; LAG Düsseldorf 26.03.2013 - 17 Sa 602/12, Rn. 111).

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08

    Unsubstantiierter Mobbingvorwurf einer Pflegehelferin in psychiatrischer Klinik

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    Daher gilt es, sozial- und rechtsadäquates Verhalten aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise, d.h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers, von der rechtlichen Bewertung auszunehmen (LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 9 Sa 378/08, Rn. 30).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    Nicht jede unberechtigte Kritik, überzogene Abmahnung oder gar unwirksame Kündigung stellt gleichzeitig auch eine Persönlichkeitsverletzung dar und führt zu einer Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht, zumal ein Arbeitgeber Personalmaßnahmen grundsätzlich auch muss versuchen dürfen (BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07, Rn. 51).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20
    § 22 AGG bietet für die Geltendmachung eines Anspruchs aus § 823 I BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Erleichterungen (BAG 21.06.2012 - 8 AZR 188/11, Rn. 30).
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