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   LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15   

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https://dejure.org/2017,9901
LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15 (https://dejure.org/2017,9901)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 26.01.2017 - 2 Sa 169/15 (https://dejure.org/2017,9901)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 2 Sa 169/15 (https://dejure.org/2017,9901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung eines Hausmeisters; Unbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen zur fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung eines Hausmeisters; Unbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen zur fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Betriebsratsanhörung zur Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung eines Hausmeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
    Der Arbeitgeber hat bei dem unter den vergleichbaren Arbeitnehmern durchzuführenden Vergleich der Sozialindikatoren vielmehr einen Wertungsspielraum (BAG 05. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - NZA 2008, 1120 - 1124 mwN).

    Der dem Arbeitgeber vom Gesetz eingeräumte Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer mit Erfolg die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl rügen können (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 907/06 - aaO. mwN).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
    Sinn und Zweck ist es, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sachgerecht auf den Arbeitgeber einzuwirken, d.h., die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung zu bilden (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 31 mwN).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
    Dazu müssen - soweit die Kündigung ihren Grund in einer Änderung der betrieblichen Organisation hat - zumindest die Absicht und der Wille des Arbeitgebers, die fraglichen Maßnahmen vorzunehmen, schon vorhanden und abschließend gebildet worden seien (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - juris mwN).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
    Der Arbeitgeber genügt seiner Mitteilungspflicht nur, wenn er die für ihn subjektiv erheblichen Auswahlüberlegungen dartut (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 104/09 - juris mwN).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Thüringen, 26.01.2017 - 2 Sa 169/15
    Eine objektive Gewichtung der Kriterien ist unmöglich; dem Arbeitgeber können daher keine abstrakten Vorgaben hinsichtlich der Gewichtung der Kriterien gemacht werden (vgl. BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - EzA § 1 KSchG soziale Auswahl Nr. 49).
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