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   LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16   

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https://dejure.org/2017,48827
LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16 (https://dejure.org/2017,48827)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 27.07.2017 - 3 Sa 51/16 (https://dejure.org/2017,48827)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 3 Sa 51/16 (https://dejure.org/2017,48827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), § 324 UmwG, § 613 a BGB, Art. 14 GG, § 315 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, Art 14 GG, Art 9 Abs. 3 GG, § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art 9 GG, § 64 ArbGG, § 520 ZPO, § 16 Abs. 2 BetrAVG, Art 19 Abs. 3 GG, § 416 ZPO, § 317 HGB, § 325 BGB, §§ 97, 516 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der betrieblichen Altersversorgung einer Gewerkschaftssekretärin; Unbegründete Leistungsklage bei unerheblichen Einwendungen der Arbeitnehmerin zum Drei-Jahres-Rhythmus der Anpassungsprüfung und zur wirtschaftlichen Lage der Gewerkschaft

  • Justiz Thüringen

    Betrieblichen Altersversorgung - rückwirkende Erhöhung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Anpassung einer betrieblichen Altersversorgung nach § 16 BetrAVG

  • rechtsportal.de

    Anpassung der betrieblichen Altersversorgung einer Gewerkschaftssekretärin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Damit kommt es in Unternehmen der Privatwirtschaft maßgeblich auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung unter Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 - Juris, Rd. 32 ff.).

    Sie sind daher geeignet ein entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers wiederzugeben (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 - Juris, Rd. 37).

    Das gilt etwa im Fall von Scheingewinnen, überhöhten Abschreibungen oder bei außerordentlichen Erträgen und Verlusten, die sich voraussichtlich nicht wiederholen werden (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 - Juris, Rd. 39).

    Sie können aber nicht annehmen, dass die Beklagte ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage stets auch künftig eine Anpassung vornehmen werde (BAG 21.02.2017 - 3 AZR 455/15 - Juris, Rd 85).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Eine Gewerkschaft muss zur Darlegung ihrer wirtschaftlichen Lage auch nicht im Einzelnen darlegen, wie sich eine verlangte Rentenanpassung auf den Bestand ihrer Mittel auswirken würde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Juris, Rd. 28).

    Eine noch dazu unter dem Schutz des Art. 19 Abs. 3 GG stehende Gewerkschaft muss zur Finanzierung eines Anpassungsverlangens nicht auf die Ausübung der von ihr selbst bestimmten koalitionspolitischen Aufgaben verzichten oder diese auch nur einschränken (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Juris, Rd. 28).

    Sie muss auch nicht im Einzelnen darlegen, warum sie in anderen Bereichen keine Einsparungen vorgenommen oder anderweitige Ausgaben getätigt habe, statt diese Mittel für ihre Rentenanpassung zu verwenden (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - Juris, Rd. 28).

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Eine langfristige Substanzgefährdung oder dauerhaft unzureichender Eigenkapitalverzinsung ist nicht erforderlich (BAG 02.09.2014 - 3 AZR 951/12 - Juris, Rd. 53).

    In diesem Fall ist das für Privatunternehmen entwickelte dreistufige Prüfungsschema nicht ohne Einschränkung anwendbar (BAG 02.09.2014 - 3 AZR 951/12 - Juris, Rd. 53).

    Gerichten für Arbeitssachen ist es grundsätzlich untersagt, die Verwendung der Einkünfte einer Gewerkschaft im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (BAG 02.09.2014 - 3 AZR 951/12 - Juris, Rd. 57).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 475/14

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsstichtag

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Sie vermeidet hierdurch einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand und beeinträchtigt die Interessen ihrer Versorgungsempfänger nur geringfügig, da sich die Anpassung durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag nicht um mehr als sechs Monate verzögern darf (BAG 08.12.2015 - 3 AZR 475/14 - Juris, Rd. 17-19).

    Zudem verzögert sich allenfalls die erste Anpassungsprüfung, da die nachfolgend Prüfungstermine dann jeweils alle drei Jahre an dem folgenden Bündelungstermin anschließen müssen (BAG 08.12.2015 - 3 AZR 475/14 - Juris, Rd. 19).

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Spätere unerwartete Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (BAG 07.06.2016 - 3 AZR 193/15 - Juris; Rd. 22 f.).

    Ungeeignet sind demgegenüber sonstige Abschlüsse oder Aufstellungen von Wirtschaftsdaten, die anders als handelsrechtliche (Jahres-) Abschlüsse nicht dem Gläubigerschutz, sondern anderen Funktionen dienen (BAG 07.06.2016 - 3 AZR 193/15 - Juris; Rd. 28).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Da das Schreiben vom 09.11.2006 bereits inhaltlich für die Rechtsposition der Klägerin völlig unergiebig ist, können weitere Ausführungen zu dem möglichen Rechtscharakter eines solchen Mitteilungs- und Berechnungsschreibens als abstraktes Schuldversprechen, deklaratorisches Schuldanerkenntnis oder reine deklaratorische Wissenserklärung ohne jeden selbständigen Rechtsbindungswillen dahin stehen (vgl. BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Juris; Rd. 35).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Solche können bereits dann anzunehmen sein, wenn ein unabhängiger Sachverständiger die Feststellung getroffen hat, welche die Billigkeit begründen (LAG Hamm 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 - Juris, Rd. 38, BAG 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - Juris).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Von Bedeutung sind ferner der von den Vertragspartnern verfolgte Regelungszweck und die der jeweils anderen Seite erkennbaren Interessenslage der Beteiligten (vgl. BAG 12.02.2013 - 3 AZR 414/12 - Juris, Rd. 53).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Solche können bereits dann anzunehmen sein, wenn ein unabhängiger Sachverständiger die Feststellung getroffen hat, welche die Billigkeit begründen (LAG Hamm 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13 - Juris, Rd. 38, BAG 18.09.2001 - 3 AZR 728/00 - Juris).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16
    Die Rechtsprechung hat § 16 Abs. 1 BetrAVG auf diese Weise bereits seit Anfang der 1990er Jahre auf diese Weise ausgelegt (LAG Hamm 22.01.1991 - 6 Sa 883/90 - Juris; 28. BAG 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - Juris, Rd. 22).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

  • LAG Hamm, 22.01.1991 - 6 Sa 883/90

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft; Eintritt des Versorgungsfalls;

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