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   LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19   

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https://dejure.org/2022,21760
LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19 (https://dejure.org/2022,21760)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28.04.2022 - 2 Sa 33/19 (https://dejure.org/2022,21760)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28. April 2022 - 2 Sa 33/19 (https://dejure.org/2022,21760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 5 Abs. 2 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BUrlG, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • Justiz Thüringen

    § 7 Abs 4 BUrlG, § 611a Abs 2 BGB, Art 7 EGRL 88/2003
    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anspruch auf Überstundenvergütung - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 1 BurlG ; Geltendmachung von Überstundenvergütung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19
    Er kann seine Mitwirkungsobliegenheiten regelmäßig z. B. dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres in Textform mitteilt, wie viele Tage Urlaub ihm im Kalenderjahr zustehen, ihn auffordert, seinen Jahresurlaub so rechtzeitig zu beantragen, dass er innerhalb des laufenden Urlaubsjahres genommen werden kann, und ihn über den Verfall des Urlaubs am Ende des Kalenderjahres belehrt, der eintritt, wenn dieser den Urlaub nicht entsprechend der Aufforderung beantragt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - NZA 2019, 982-985 mwN).

    Hat der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, tritt der am 31. Dezember des Urlaubsjahres nicht verfallene Urlaub zu dem Urlaubsanspruch hinzu, der am 1. Januar des Folgejahres entsteht (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - NZA 2019, 982-985 mwN).

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19
    Diese Grundsätze gelten auch für den vertraglichen Mehrurlaub, sofern es - wie hier - an deutlichen Anhaltspunkten für einen Regelungswillen der Parteien fehlt, der vertragliche Mehrurlaub solle abweichend von § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 BUrlG auch dann mit Ablauf des Kalenderjahres oder am Ende des jeweiligen Übertragungszeitraums verfallen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen hat (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 579/16 - NZA 2019, 1571-1577 mwN).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AZR 176/20

    Zusatzurlaub nach § 19 Abs. 2 Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19
    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (BAG 16. Februar 2021 - 9 AZR 176/20 - juris mwN).
  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.04.2022 - 2 Sa 33/19
    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist der Arbeitgeber gehalten, dem nachzugehen und gegebenenfalls gegen die nicht gewollten Überstunden einzuschreiten (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 -DB 2013, 2089 - 2091 mwN).
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