Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21775
LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14 (https://dejure.org/2015,21775)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 Sa 46/14 (https://dejure.org/2015,21775)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 Sa 46/14 (https://dejure.org/2015,21775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anfechtung - arglistige Täuschung - Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Geschäftsfähigkeit - Irrtum - Kündigungsschutzklage - Mahnbescheid - Opportunitätsquerulanz - Prozessfähigkeit - Prozessvergleich - punktueller Streitgegenstandsbegriff - Wohnung - Betrug - ...

  • IWW

    § 123 Abs. 1 BGB, § ... 30 BGB, § 1902 BGB, § 579 Abs. 1 Ziffer 4 ZPO, § 109 BGB, § 174 BGB, § 1903 BGB, § 108 BGB, § 779 BGB, § 33 Abs. 2 TVöD, § 313 BGB, § 313 Abs. 1 BGB, § 406e StPO, § 331 a ZPO, § 547 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 72 a Abs. 7 ArbGG, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 1822 Ziff. 12 BGB, § 1829 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 3, 4 BetrVG, §§ 67 ff. SGB X, § 73 SGB X, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 519, 520 ZPO, §§ 51 Abs. 1, 52 ZPO, § 52 ZPO, § 104 Nr. 2 BGB, § 56 ZPO, § 20 StGB, § 406 e StPO, § 406 e Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 StPO, § 162 StPO, § 406 e Abs. 4 Satz 4 StPO, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 253 ZPO, § 130 Nr. 1 ZPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, §§ 691 Abs. 1, 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 20 Nr. 1 RPflG, § 1 RPflG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 263 a StGB, § 263 Abs. 3 StGB, § 63 Abs. 1 StGB, § 66 StGB, § 121 Abs. 2 GVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 124 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 124 Abs. 1 BGB, §§ 119 ff. BGB, § 142 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 4 Satz 1 KSchG, §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 281 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung des Lebensunterhalts durch Einleitung unzähliger arbeitsgerichtlicher Mahn- und Streitverfahren zur Erstattung von Kosten und Abfindungen; unbegründeter Einwand des beklagten Arbeitgebers zur fehlenden Prozessfähigkeit des unter Betreuung mit ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1896 BGB, § 51 Abs 1 ZPO, § 52 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB
    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung - Opportunitätsquerulanz - Prozessfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Lebensunterhalts durch Einleitung unzähliger arbeitsgerichtlicher Mahn- und Streitverfahren zur Erstattung von Kosten und Abfindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 99/76

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    An den Begriff der Erheblichkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Abs. 1 StGB) sind nicht so hohe Anforderungen zu stellen wie bei der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB (BGH 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 - NJW 1976, 1949).

    Der Bundesgerichtshof sieht als erhebliche Delikte im Sinne des § 63 StGB auch Eigentumsdelikte jedenfalls dann an, wenn sie serienmäßig begangen werden (BGH 23. Juni 1976 - 3 StR 99/76 - NJW 1976, 1949: 21 Diebstähle im besonders schweren Fall, wobei die Beute neben Uhren, Feuerzeugen und Schmuckstücken Bargeld über 1500,-- DM umfasste).

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Es kann sich als ein der Zulässigkeit entgegenstehendes rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen, wenn ein Kläger den Prozess aus dem Verborgenen führen will, um sich einer möglichen Kostenpflicht zu entziehen (BGH 1. April 2009 - XII ZB 46/08 - NJW-RR 2009, 1009).

    Wird allerdings eine in der Klageschrift angegebene ladungsfähige Anschrift erst im Laufe des Prozesses unrichtig und bringt der Kläger eine neue ladungsfähige Anschrift nicht bei, darf die Klage nicht allein aus diesem Grund als unzulässig abgewiesen werden (BGH 1. April 2009 - aaO).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Wer den Abschluss des Arbeitsvertrages durch eine arglistige Täuschung erschlichen hat, kann nicht darauf vertrauen, dass das Arbeitsverhältnis auch für die Zeit, in der es nicht mehr praktiziert worden ist, bis zur Anfechtungserklärung des Arbeitgebers als rechtsbeständig behandelt wird (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251).

    Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob der Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses der Parteien auf den 11. Oktober 2007 als dem Tag zu bestimmen ist, an dem der Kläger von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt wurde (hierfür LAG München 20. November 2002 - 2 Sa 729/01 -) oder ob es noch als in Vollzug gesetzt anzusehen war, weil der Beklagte unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt hatte (so möglicherweise BAG 3. Dezember 1998 - aaO).

  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Dabei kommt es, weil eine im Zeitpunkt der Klageerhebung prozessunfähige Partei die Prozessführung später, sollte sich ihr Zustand entsprechend gebessert haben, genehmigen könnte, nicht nur auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern entscheidend auf den - auch im Übrigen für das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen grundsätzlich maßgeblichen - Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248; 26. August 1988 - 7 AZR 746/87 - juris; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059).

    Die schon einige Jahre zuvor eingeholten Gutachten können schon wegen des Zeitablaufs keine verlässliche konkrete Beurteilungsgrundlage darstellen (BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059).

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Unter der Anschrift ist die Angabe der Wohnung nach Ort, Straße, Hausnummer und ggf. weiteren Unterscheidungsmerkmalen (z. B. Gebäudeteil wie etwa Stockwerk oder Gartenhaus) zu verstehen (BVerwG 13. April 1999 - 1 C 24/97 - NJW 1999, 2608).

    Wohnung ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz im Rechtssinne jeder Raum, den die Person tatsächlich für eine gewisse Zeit bewohnt (BGH 4. März 1986 - VI ZR 242/84 - VersR 1986, 705), also die Anschrift, unter der die Partei tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG 13. April 1999 - aaO).

  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 518/07

    Sicherungsverfahren und Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Bezüglich Betrugshandlungen hat der Bundesgerichtshof darauf erkannt, dass es sich bei betrügerischen Einkäufen, die Beträge zwischen 100,-- EUR und 185,-- EUR betrafen, um "zweifellos im Sinne von § 63 StGB erhebliche rechtswidrige Taten" handele (BGH 20. November 2007 - 1 StR 518/07 - wistra 2008, 102).
  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 242/84

    Wohnung - Polizeilich gemeldet - Beweislast - Wassereinbruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Wohnung ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz im Rechtssinne jeder Raum, den die Person tatsächlich für eine gewisse Zeit bewohnt (BGH 4. März 1986 - VI ZR 242/84 - VersR 1986, 705), also die Anschrift, unter der die Partei tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG 13. April 1999 - aaO).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Dabei kommt es, weil eine im Zeitpunkt der Klageerhebung prozessunfähige Partei die Prozessführung später, sollte sich ihr Zustand entsprechend gebessert haben, genehmigen könnte, nicht nur auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern entscheidend auf den - auch im Übrigen für das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen grundsätzlich maßgeblichen - Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - BAGE 93, 248; 26. August 1988 - 7 AZR 746/87 - juris; BGH 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 - NJW 1996, 1059).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 Sa 747/05

    Anfechtung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs, arglistige Täuschung,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    Dabei bildet einen Anfechtungsgrund jede arglistige Täuschung, die den Getäuschten zum Abschluss eines Vergleichs bestimmt hat, den er mit diesem Inhalt ohne die Täuschung nicht abgeschlossen haben würde (LAG Hamm 7. Oktober 2005 - 10 Sa 747/05 - juris).
  • ArbG Stuttgart, 15.05.2013 - 11 Ca 3009/13

    Kündigung - Zugangsvereitelung - betrügerische Absicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14
    entsprechenden Handelns des Klägers erlaubt sich die Kammer den Hinweis, dass schon eine fünfminütige Juris-Recherche des Vorsitzenden zum Stichwort "Zugangsvereitelung" ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Mai 2013 (Az: 11 Ca 3009/13) zu Tage gefördert hat, dessen Lektüre die Annahme nahelegt, dass der dortige Widerkläger und der hiesige Kläger personenidentisch sein könnten.
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 257/05

    Wiederaufnahme eines Insolvenzeröffnungsverfahrens

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 11.09.2008 - 4 StR 284/08

    Versuchte sexuelle Nötigung (sexuelle Handlung; Rücktritt vom unbeendeten

  • OLG Koblenz, 23.03.1999 - 3 U 614/98

    Anfechtung einer Gutschrift wegen Täuschung bei der Kreditgewährung

  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07

    Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 455/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10

    Bestellung eines Prozesspflegers bei fehlender Prozessfähigkeit des Beteiligten

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14

    Kündigungsfrist - Günstigkeitsvergleich

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • OLG Frankfurt, 14.01.1992 - 5 U 190/91
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 2 Ws 317/91
  • OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Betrugs bei Beantragung eines

  • BGH, 18.01.1993 - 5 AR (VS) 44/92

    Rechtsmittel des Beschuldigten gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

  • BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 64/14

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

  • OLG München, 27.03.2008 - 33 Wx 274/07

    Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Regelung des Fernmeldeverkehrs

  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 469/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Subsidiaritätsprinzip;

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

  • LAG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - 3 Sa 55/14

    Wiedereinsetzungsfrist - Berufungseinlegung - PKH - Zurückweisung

    Am 5. März 2015 ergingen an den Kläger, der auch Kläger in dem am gleichen Tag vor der erkennenden Kammer mündlich verhandelten Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 3 Sa 46/14 war, folgende Auflagen:.

    "Bezugnehmend auf die Erörterungen in der heutigen mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 3 Sa 46/14 wird dem Antragsteller aufgegeben, hinsichtlich G.6.

    Da dem Vorsitzenden nunmehr aus dem Verfahren 3 Sa 46/14 bekannt ist, dass der Kläger im Jahr 2008 einen Abfindungsbetrag von 56.000,00 EUR erhalten hat, den er laut seiner dortigen Angaben zur Schuldentilgung bei seiner Mutter eingesetzt hat, möge er im einzelnen vortragen, wann er aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe entsprechende Verbindlichkeiten eingegangen ist.

    Mit Beschluss vom 31. März 2015 (Bl. 15-17 der LAG-Akte), dem Kläger am 9. April 2015 zugestellt, wies das Landesarbeitsgericht den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Durchführung des Berufungsverfahrens gemäß § 118 Abs. 2 ZPO zurück, da der Kläger entgegen der gemachten Auflage weder vorgetragen habe, woraus Schulden bei seiner Mutter resultieren sollten, für deren Tilgung er seinen Angaben nach den im Rechtsstreit 3 Sa 46/14 erlangten Abfindungsbetrag von 56.000,00 EUR eingesetzt haben wolle, noch die ihm zugeflossenen geldwerten Zuwendungen angegeben habe.

    Eine solche Behauptung wäre ohne nähere Darlegungen auch nicht glaubhaft, da dem Vorsitzenden aus dem Rechtsstreit 3 Sa 46/14 bekannt ist, dass der Kläger in den letzten Jahren über nicht unerhebliche anderweitige Geldzuflüsse verfügt hat.

    So hat er im Rechtsstreit 3 Sa 46/14 eingeräumt, im Zeitraum von April bis Juni 2008 Gehalt von der A. GmbH in Höhe von 6.500,00 EUR brutto monatlich erhalten zu haben, für den gleichen Zeitraum aber gegen einen weiteren Arbeitgeber, nämlich den D. e.V., per Mahnbescheid Annahmeverzugsansprüche geltend gemacht zu haben ohne das ihm von der A. GmbH zugeflossene Entgelt in Abzug zu bringen.

    Da dem Vorsitzenden der Berufungskammer im Rahmen des Rechtsstreits 3 Sa 46/14 bekannt geworden war, dass der Kläger höchstwahrscheinlich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ihm nicht oder jedenfalls nicht in der geltend gemachten Höhe zustehenden Fahrtkostenersatz geltend macht und bewilligt erhält, wurde ihm mit Verfügung vom 5. März 2015 (Bl. 14 der LAG-Akte) aufgegeben, eine Auflistung sämtlicher ihm seit 1. Oktober 2014 zugeflossener barer oder unbarer Zuwendungen unter Mitteilung des Rechtsgrunds der Zahlung, des Zuwendenden und der Zuwendungshöhe einzureichen.

    Der Kläger hat auch im Schriftsatz vom 29. September 2014 (Bl. 207 der Arbeitsgerichtsakte) insoweit nachweislich unwahre Angaben gemacht als er dort vorgetragen hat, er führe als Haushaltsführer für sich und seine Mutter einen Haushalt, obwohl er im Rechtsstreit 3 Sa 46/14 im Termin vom 5. März 2015 angegeben hat, seine Mutter, die in der B.-Str.

    Da der Kläger nach den im Rechtsstreit 3 Sa 46/14 getroffenen Feststellungen auch in seinem Betreuungsverfahren ab 2005 unwahre Angaben hinsichtlich seines Wohnortes gemacht und entsprechende Fahrtkosten erhalten hat, indem er dort als Wohnort wahrheitswidrig H. bzw. T. angegeben hat, obwohl er in H. allenfalls im Jahr 2004 für einige Monate und in T. nie ansässig war, besteht hinreichend Grund, sich vom Kläger Angaben zu den gerichtlich geltend gemachten Fahrtkosten machen zu lassen.

    Es handelt sich auch nicht um zu vernachlässigende Kleinbeträge, denn bei der Anzahl der vom Kläger geführten Rechtsstreite - die Kammer ist im Rechtsstreit 3 Sa 46/14 davon ausgegangen, dass der Kläger im Laufe der Jahre neben einer Vielzahl anderer Prozesse jedenfalls eine 4-stellige Anzahl Arbeitsgerichtsprozesse geführt hat - und der Vielzahl der vom Kläger im Zusammenhang damit wahrgenommenen Gerichtstermine ist durchaus denkbar, dass der Kläger einen 5- oder 6-stelligen Betrag als angebliche Fahrtkostenerstattung kassiert hat, ohne dass ersichtlich wäre, inwiefern dem tatsächliche Aufwendungen entgegenstehen.

    So hat die Kammer im Verfahren 3 Sa 46/14 festgestellt, dass die von der Gerichtsvollzieherin im Jahr 2009 festgestellte Vermögenslosigkeit des Klägers darauf beruht, dass sie den Kläger offenbar in der Annahme, es handele sich um die Wohnung des Klägers, obwohl der Kläger dort seit 2004 nicht mehr wohnhaft war, in der B.-Str.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss vom 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 15, juris = NJW 2015, 269; LAG Hamburg, Urteil vom 18. April 2018 - 6 Sa 13/15 - Rn. 102, juris = EzA-SD 2018, Nr. 24, 16; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. August 2015 - 3 Sa 46/14 - Rn. 104, juris).

    Das ist erst dann der Fall, wenn die Partei in dem betroffenen Rechtskreis nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. August 2015 - 3 Sa 46/14 - Rn. 104, juris).

  • LAG Hessen, 04.03.2020 - 18 Sa 1443/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer strafrechtlichen

    Eine Kontrolle, mit welcher Häufigkeit der Kläger dort anzutreffen war, war nicht zu fordern und nicht auch nicht durchführbar (vgl. LAG Baden-Württemberg Urteil vom 4. August 2015 - 3 Sa 46/14 - juris, Rz. 137 ; sehr weitgehend: OLG Stuttgart Urteil vom 3. Januar 2011 5U 94/09, juris, Rz. 31 ff .).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht