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   LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12   

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https://dejure.org/2013,8304
LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 (https://dejure.org/2013,8304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geschäftsordnung des Betriebsrats, Koordinationsausschüsse, Fachbeauftragte, Minderheitenschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 1 BetrVG, § 27 BetrVG
    Geschäftsordnung des Betriebsrats - Zulässigkeit der Bildung von Koordinationsausschüssen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 27; BetrVG § 28
    Regelungen zu Koordinationsausschüssen und Fachbeauftragten in der Rahmengeschäftsordnung des Betriebsrates eines Großunternehmens der Automobilindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG ist nicht unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minderheitenschutz und Koordinationsausschüsse im Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Koordinationsausschüsse und Fachbeauftragte eines Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf Koordinationsausschüsse bilden - Keine Verletzung des Minderheitenschutzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsordnung benachteiligt Minderheitsfraktionen nicht willkürlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Geschäftsordnung eines Betriebsrates unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Organisationsfreiheit für große Betriebsräte bestätigt

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrates Stuttgart-Untertürkheim der Daimler AG / Minderheitenschutz im Betriebsrat, Verhandlungstermin am 10. April 2013

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05

    Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Ein solcher Schutz kann auch nicht mit Billigkeitserwägungen begründet werden (BAG 20. Oktober 1993 aaO, juris Rn. 47 ff.; BAG 16. November 2005 -7 ABR 11/05 -, juris Rn. 26; Fitting aaO § 28 Rn. 26).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang keine Bedenken gegen einen so genannten Koordinierungsausschuss gehabt, der sich aus 2 Mitgliedern aller in einer bestimmten Region tätigen Betriebsräte eines Unternehmens zusammengesetzt hat (BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972, juris Rn. 49).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Die Übertragung von Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung auf Ausschüsse des Betriebsrats darf nur nicht so weit gehen, dass dem Betriebsrat als Gesamtorgan nicht ein Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse verbleibt (BAG 20.Oktober 1993-7 ABR 46/93-AP Nr. 5 zu § 28 BetrVG 1972, juris Rn 26; Fitting aaO § 27 Rn. 78).Im Gegensatz zum Betriebsausschluss ist für andere Ausschüsse des Betriebsrats keine bestimmte Größe vorgeschrieben.
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12
    Deshalb hat die Geschäftsordnung für die Mitglieder des Betriebsrats verbindliche Kraft und unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht (für die Geschäftsordnung des Personalrats: BVerwG 7. November 1969 - VII P 3.69 -juris, Rn. 20).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 24/13

    Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse

    Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. April 2013 - 2 TaBV 6/12 - wird zurückgewiesen.
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