Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56321
LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17 (https://dejure.org/2017,56321)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2017 - 15 Sa 33/17 (https://dejure.org/2017,56321)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 15 Sa 33/17 (https://dejure.org/2017,56321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 1 Abs. 3 KSchG, § ... 1 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 4 KSchG, Art. 6 Abs. 1 GG, §§ 1360 ff. BGB, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 ArbGG, § 147 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 133, 157 BGB, § 133 BGB, §§ 421 ff. BGB, § 311 Abs. 1 BGB, § 329 BGB, § 177 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, §§ 242, 315 BGB, § 4 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG, § 622 BGB, § 162 BGB, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Sozialauswahl durch Überschreitung des Wertungsspielraums; Anspruch auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegenüber einem Schwesterunternehmen nach dessen Beitritt zu einem Interessenausgleich der bisherigen Arbeitgeberin

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 112 BetrVG, § 1 Abs 3 KSchG
    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier Kriterien der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1
    Fehlerhafte Sozialauswahl durch Überschreitung des Wertungsspielraums

  • rechtsportal.de

    Einstellungsanspruch eines betriebsbedingt entlassenen Arbeitnehmers gegen ein Schwesterunternehmen seines bisherigen Arbeitgebers aufgrund eines Beitritts des Schwesterunternehmens zu dem Interessenausgleich des bisherigen Arbeitgebers; Auslegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 11 mwN).

    Diese beiden Betrachtungsweisen ergänzen sich (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 17 und 20 mwN).

    Mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG) wäre es unvereinbar, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dahin auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet wäre, einem verheirateten Arbeitnehmer allein wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

    Ein Kriterium fällt relativ umso stärker ins Gewicht, je größer der durch dieses aufgezeigte Unterschied zugunsten des einen Mitarbeiters ausfällt (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 25).

    Auf diese Chancen habe das Landesarbeitsgericht wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der fraglichen Änderungskündigung Bedacht nehmen dürfen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 19 mwN).

    Den vom Zweiten Senat verwendeten Begriff der "vollen" Unterhaltspflicht (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 22) aufgreifend, stellt die Berufungskammer fest, dass es sich um vier volle Unterhaltspflichten handelte.

    Ob und inwieweit bei Herrn Ö. eine Unterhaltspflicht aufgrund Doppelverdienstes weniger stark zu gewichten wäre, braucht daher nicht entschieden zu werden (vgl. zu dieser Problematik BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    So habe das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 05.12.2002 (2 AZR 549/01 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 59) ein Punkteschema, welches für die Ehe 8 Punkte vorgesehen habe, gebilligt.

    Das vom Arbeitsgericht herangezogene Urteil (BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - aaO) lasse sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Der Wertungsspielraum und die Möglichkeit, durch eine "Handsteuerung" in Form einer Einzelfallabwägung zu sachgerechten Lösungen zu kommen, würde durch die Festlegung abstrakter Kriterien in einer mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Weise eingeschränkt (vgl. BAG 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - NZA 2003, 791 oder Juris Rn. 44 und 51).

    Die Bewertung jeder Unterhaltspflicht mit acht Punkten in Kombination damit, dass die Betriebszugehörigkeitsdauer durchweg (insoweit anders als bei dem Punkteschema, welches das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01 - aaO zu überprüfen hatte) mit nur einem Punkt und das Lebensalter ebenfalls durchweg mit nur einem Punkt bewertet wurde, führt zu einer zu hohen Gewichtung der Unterhaltspflichten jedenfalls im Verhältnis zur Betriebszugehörigkeitsdauer.

    Eine solche Gewichtung lässt sich nicht mehr mit den Erwägungen rechtfertigen, die das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.12.2002 (2 AZR 549/01 - aaO) entwickelt hat.

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 647/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Diese Auslegung ist aber schon für die "klassische" Wiedereinstellungsklage nicht zwingend (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 16), erst recht nicht für den hier vorliegenden atypischen Fall, dass ein Arbeitsverhältnis zwar im Anschluss an ein anderes Arbeitsverhältnis, nicht aber mit demselben Arbeitgeber begründet werden soll.

    Dem Arbeitnehmer kann es demnach im ersten Schritt auch nur um die Abgabe eines Angebots gehen (vgl. BAG 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - BAGE 141, 222; 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 16 und 21).

    Zur Ermittlung des Inhalts einer mit der Klage erstrebten Willenserklärung können - wie auch bei anderen auslegungsbedürftigen Klageanträgen - die Klagebegründung und das schriftsätzliche Vorbringen des Klägers herangezogen werden (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 19).

    Eine rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Urteil, die mit der Fiktion der Abgabe der Angebotserklärung vorbereitet werden soll, ist zulässig (vgl. BAG 13.06.2012 - 7 AZR 647/10 - Juris Rn. 23 mwN).

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Wiedereinstellungsanspruch hat der Arbeitgeber für einen nach der Kündigung freigewordenen Arbeitsplatz dann, wenn es für diesen Arbeitsplatz mehrere Bewerber gibt, "anhand betrieblicher Belange und sozialer Gesichtspunkte eine den §§ 242, 315 BGB genügende Auswahlentscheidung zu treffen" (vgl. BAG 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 - AP BGB § 613a Nr. 304 oder Juris Rn. 38).

    Die Berufung des Arbeitgebers auf den - erneuten - Wegfall des für den Arbeitnehmer geeigneten Arbeitsplatzes kann ihm insbesondere dann verwehrt sein, wenn er den Arbeitsplatz in Kenntnis des Wiedereinstellungsverlangens des Arbeitnehmers treuwidrig mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt hat (vgl. BAG 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 - NZA 2006, 1096 Rn. 38 mwN).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat aber zu Recht angenommen, dass die Auswahlkriterien in diesem Fall nicht mit denen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG identisch sein müssen (vgl. BAG 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - NZA 2000, 1097 oder Juris Rn. 20).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Das hatte der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar zunächst noch offengelassen (vgl. BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 - Juris; 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531 oder Juris Rn. 24).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Das hatte der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar zunächst noch offengelassen (vgl. BAG 04.12.1997 - 2 AZR 140/97 - Juris; 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531 oder Juris Rn. 24).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 256/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Gewährung von Wegestunden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl. BAG 12.03.2008 - 10 AZR 256/07 - Juris mwN).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 275/10

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Unter mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist derjenigen der Vorzug zu geben, die sich als gesetzeskonform erweist (vgl. BAG 21.03.2012 - 4 AZR 275/10 - Juris Rn. 16 mwN).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17
    Einen Interessenausgleich als Betriebsvereinbarung zu schließen liegt innerhalb der Regelungsmacht der Betriebsparteien (vgl. BAG 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 - NZA 2014, 46 Rn. 32).
  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 564/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. Oktober 2017 - 15 Sa 33/17 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht