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   LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13   

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https://dejure.org/2013,26412
LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,26412)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.2013 - 13 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,26412)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 2013 - 13 Sa 31/13 (https://dejure.org/2013,26412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis bei zwischenzeitlich beendetem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber - Tarifvertrag Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung (TV Ratio) - §§ 611 Abs. 1, 613, 242 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 611 Abs 1 BGB, § 613 BGB, § 242 BGB, § 259 ZPO
    Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis bei zwischenzeitlich beendetem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Servicetechnikers der Deutschen Telekom AG auf tatsächliche Beschäftigung bei fehlender Ruhensvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis - und das zwischenzeitlich beendete anderweitige Arbeitsverhältnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitgeber trifft hinsichtlich nicht aufgelösten Arbeitsverhältnisses mit "abtrünnigem" Arbeitnehmer Weiterbeschäftigungspflicht

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch bei zwischenzeitlichem Vertrag mit einem anderen Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    a) Es gibt keinen Anlass für die Annahme, die Parteien hätten einvernehmlich das Ruhen ihres Arbeitsverhältnisses vereinbart (vgl. zu der identischen Fallkonstellation LAG Berlin-Brandenburg 26. Juli 2012 - 14 Sa 1867/11 und 14 Sa 1969/11 - Rn. 140, juris).

    Soweit dies vom LAG Schleswig-Holstein (5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - juris) in einem obiter dictum zu einer dort nicht zur Entscheidung anstehenden Frage eines Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers anders gesehen werden sollte, kann dem nicht gefolgt werden (so auch LAG Berlin-Brandenburg 26. Juli 2012 - 14 Sa 1867/11 und 14 Sa 1969/11 - Rn. 163, juris).

    Für die Annahme, die Parteien hätten für die Geltendmachung eines Beschäftigungsverlangens durch den Kläger besondere Voraussetzungen - wie etwa das Fehlen einer finanziellen Absicherung des Klägers - vereinbart, ist mangels eines konkreten Tatsachenvortrags der Beklagten kein Raum, zumal diese ohnehin nicht von einem Ruhen, sondern von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien ausging (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 26. Juli 2012 - 14 Sa 1867/11 und 14 Sa 1969/11 - Rn. 143, juris).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Zur Beschäftigung für eine zurückliegende Zeit kann ein Arbeitgeber ebenso wenig verurteilt werden, wie ein Arbeitnehmer zur Unterlassung von Wettbewerb nach Ablauf der Karenzzeit (vgl. BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - Rn. 20, AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 19).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    a) Bei der Klage auf arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung handelt es sich um eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO (vgl. BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - Rn. 16, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Wie sich aus dem Wort "kann" in § 259 ZPO ergibt, steht dem Kläger aber ein Wahlrecht zu (vgl. RG 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410, 411; BGH 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 86, 2507).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Wie sich aus dem Wort "kann" in § 259 ZPO ergibt, steht dem Kläger aber ein Wahlrecht zu (vgl. RG 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410, 411; BGH 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 86, 2507).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Dies folgt aus dem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch (§§ 611 Abs. 1, 613, 242 BGB), der seine Wurzel im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmer hat, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG (vgl. bereits BAG 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2; vgl. auch BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ff. = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Eine Vereinbarung über das Ruhen der Hauptpflichten aus einem Arbeitsverhältnis kann aber nur dann angenommen werden, wenn beide Parteien übereinstimmend von einem bestehenden Arbeitsverhältnis ausgehen (vgl. BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - Rn. 18, BAGE 65, 187 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 92).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Dies folgt aus dem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch (§§ 611 Abs. 1, 613, 242 BGB), der seine Wurzel im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmer hat, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG (vgl. bereits BAG 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 2; vgl. auch BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ff. = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Soweit dies vom LAG Schleswig-Holstein (5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - juris) in einem obiter dictum zu einer dort nicht zur Entscheidung anstehenden Frage eines Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers anders gesehen werden sollte, kann dem nicht gefolgt werden (so auch LAG Berlin-Brandenburg 26. Juli 2012 - 14 Sa 1867/11 und 14 Sa 1969/11 - Rn. 163, juris).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13
    Es kommt nicht darauf an, ob sich der Ausspruch einer solchen Kündigung im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung als wirksam erweisen würde, da der Kläger nicht gehalten wäre, dagegen Kündigungsschutzklage zu erheben (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 -, Rn. 61, AP BGB § 307 Nr. 52).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2013 - 5 Sa 149/13

    Arbeitgeberwechsel, Arbeitsplatz, neuer, Vermittlung, Vertrag (dreiseitig),

    Die Beklagte wird durch die Abfindungszahlung und die Berücksichtigung der bei ihr zurückgelegten Betriebszugehörigkeit des Klägers in keiner Weise belastet (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.09.2013 - 13 Sa 31/13 -, Rn. 42, juris).

    Allein der Umstand, dass sich der Kläger mit Glück und Geschick außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten bei der Beendigung seines Zweit-Arbeitsverhältnisses Vorteile hat sichern können, führt nicht zur Treuwidrigkeit des nunmehr gegenüber der Beklagten geltend gemachten Beschäftigungsanspruchs (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.09.2013 - 13 Sa 31/13 -, Rn. 42, juris).

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