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   LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11   

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https://dejure.org/2011,21593
LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11 (https://dejure.org/2011,21593)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2011 - 9 Sa 45/11 (https://dejure.org/2011,21593)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2011 - 9 Sa 45/11 (https://dejure.org/2011,21593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung - Vergütungsanrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von der Arbeitspflicht; Anrechnung der aus einer Konkurrenztätigkeit während Freistellung erlangten Vergütung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Freistellung - Verrechnung von Urlaubsansprüchen

  • hensche.de

    Freistellung, Wettbewerb, Konkurrenz, Zwischenverdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von der Arbeitspflicht; Anrechnung der aus einer Konkurrenztätigkeit während Freistellung erlangten Vergütung; Schadensersatzanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Konkurrenztätigkeit während Freistellung, Vergütungsanrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch bei Konkurrenztätigkeit?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Eine konkludente Aufhebung dieser Pflicht liegt nicht vor, denn mangels entsprechender Vereinbarung einer Anrechnung von Zwischenverdienst (dazu BAG Urt. v. 19.03.2002 9 AZR 16/01, NZA 2002, 1055) konnte der Beklagte nicht davon ausgehen, dass die Klägerin ihm auch eine Arbeitsaufnahme bei einem Konkurrenten gestatten wollte (BAG Urt. v. 06.09.2006 - 5 AZR 703/05, Rn 22, NZA 2007, 36).

    Annahmeverzug würde demgegenüber voraussetzen, dass für den Beklagten noch Arbeitspflicht besteht, was gerade durch die Freistellung nicht mehr der Fall ist (BAG Urt. v. 23.01.2001 - 9 AZR 26/00, AP Nr. 93 zu § 615 BGB; Urt. v. 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 NZA 2002, 1055 Rn. 29).

    Ein wirksamer Vorbehalt der Anrechnung von Zwischenverdienst setzt voraus, dass der Urlaub hinsichtlich seines Beginns und seines Endes im Freistellungszeitraum festgelegt wird (BAG Urt. v. 19.03.2002 - 9AZR 16/01 NZA 2002, 1055 Rn. 39).

  • BAG, 15.02.1962 - 5 AZR 79/61

    Konkurrierende Tätigkeit eines Handlungsgehilfen als Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Unter "Geschäftemachen" i.S. des § 60 Abs. 1 HGB ist jede, wenn auch nur spekulative, auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme am geschäftlichen Verkehr zu verstehen, die nicht nur zur Befriedigung eigener privater Bedürfnisse des Handlungsgehilfen erfolgt (BAG, Urteil vom 15.02.1962, AZ 5 AZR 79/61).

    Sie dient zwar auch einem pauschalierten Schadensersatz, beschränke sich aber darauf, den Schaden durch entgangene Geschäfte abzuschöpfen (BAG, Urteil vom 15.02.1962, AZ 5 AZR 79/61 II.1. der Gründe).

  • ArbG Freiburg, 22.03.2011 - 5 Ca 147/10

    Anspruch auf Herausgabe der Vergütung bei verbotswidriger Tätigkeit für einen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Offenburg vom 22.03.2011, Az. 5 Ca 147/10 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg vom 22.03.2011 - 5 Ca 147/10 -wird abgeändert:.

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Auch hinsichtlich der vergleichbaren Situation einer verbotenen Erwerbstätigkeit während des Erholungsurlaubs entgegen § 8 BUrlG wird von der Rechtsprechung eine "Abschöpfung" des verbotswidrig erzielten Verdienstes oder eine Anrechnung auf das Urlaubsentgelt abgelehnt (BAG Urt. v. 25.2.1988 - 8 AZR 596/85).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Eine konkludente Aufhebung dieser Pflicht liegt nicht vor, denn mangels entsprechender Vereinbarung einer Anrechnung von Zwischenverdienst (dazu BAG Urt. v. 19.03.2002 9 AZR 16/01, NZA 2002, 1055) konnte der Beklagte nicht davon ausgehen, dass die Klägerin ihm auch eine Arbeitsaufnahme bei einem Konkurrenten gestatten wollte (BAG Urt. v. 06.09.2006 - 5 AZR 703/05, Rn 22, NZA 2007, 36).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Dem Arbeitnehmer ist es grundsätzlich untersagt, während des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses seine Dienste und Leistungen Konkurrenten zur Verfügung zu stellen (BAG, Urt. v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, DB 2010, 1709, Rn. 21f.).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Es besteht hier kein Anlass, über eine inhaltliche Begrenzung der Reichweite des im laufenden Arbeitsverhältnis bestehenden Wettbewerbsverbots im Hinblick auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nachzudenken und im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die anderweitige Tätigkeit zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers führt (BAG Urt. v. Urteil vom 24.3.2010, 10 AZR 66/09).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Annahmeverzug würde demgegenüber voraussetzen, dass für den Beklagten noch Arbeitspflicht besteht, was gerade durch die Freistellung nicht mehr der Fall ist (BAG Urt. v. 23.01.2001 - 9 AZR 26/00, AP Nr. 93 zu § 615 BGB; Urt. v. 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 NZA 2002, 1055 Rn. 29).
  • BGH, 20.02.1969 - VII ZR 101/67

    Erstreckung der Rechtskraft eines den Beklagten zur Rechnungslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Bei einer Stufenklage schafft das Teilurteil auf Rechnungslegung keine Rechtskraft für den als Vorfrage bejahten Anspruchsgrund (BGH Urt. v. 20.2.1969 -VII ZR 101/67, NJW 1969, S. 880; 14.11.1984 - VIII ZR 228/83, NJW 1985, S. 862).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 9 Sa 45/11
    Bei einer Stufenklage schafft das Teilurteil auf Rechnungslegung keine Rechtskraft für den als Vorfrage bejahten Anspruchsgrund (BGH Urt. v. 20.2.1969 -VII ZR 101/67, NJW 1969, S. 880; 14.11.1984 - VIII ZR 228/83, NJW 1985, S. 862).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2011 - 9 Sa 45/11 - wird zurückgewiesen.
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