Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22882
LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14 (https://dejure.org/2014,22882)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2014 - 4 Sa 12/14 (https://dejure.org/2014,22882)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2014 - 4 Sa 12/14 (https://dejure.org/2014,22882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,22882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund Tarifvertrags gem. § 117 Abs. 2 BetrVG errichteten Personalvertretung bei Betriebsübergang

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortgeltung eines nachwirkenden Tarifvertrages zur Personalvertretung des fliegenden Personals bei Betriebsübergang; Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Piloten bei unwirksamer Massenentlassungsanzeige aufgrund fehlender Unterrichtung der Personalvertretung

  • hensche.de

    Massenentlassung, Kündigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 17 Abs 2 BetrVG, § 4 Abs 5 TVG, § 17 Abs 2 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 3 KSchG
    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund Tarifvertrags errichteten Personalvertretung bei Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung eines nachwirkenden Tarifvertrages zur Personalvertretung des fliegenden Personals bei Betriebsübergang; unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Piloten bei unwirksamer Massenentlassungsanzeige aufgrund fehlender Unterrichtung der Personalvertretung

  • rechtsportal.de

    Fortgeltung eines nachwirkenden Tarifvertrages zur Personalvertretung des fliegenden Personals bei Betriebsübergang

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der aufgrund Tarifvertrags errichtete Betriebsrat - und der Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung nicht zwingend

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung, Fortbestand einer aufgrund Tarifvertrags gem. § 117 Abs. 2 BetrVG errichteten Personalvertretung bei Betriebsübergang.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Unter Entlassung ist in unionsrechtlicher Auslegung (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - Slg. 2005, I. - 885, Junk) die Erklärung der Kündigung zu verstehen (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - BAGE 134, 176).

    Nach Art. 4 Abs. 2 RL 98/59/EG soll die zuständige Behörde, also die Agentur für Arbeit, in die Lage versetzt werden, nach Lösungen für die durch die beabsichtigten Massenentlassungen aufgeworfenen Probleme zu suchen (BAG 22. April 2010 aaO).

    Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im zeitlichen Zusammenhang von 30 Tagen mit einer weiteren Massenentlassung beenden, so bedarf es einer erneuten Anzeige, anderenfalls nämlich der von §§ 17ff. KSchG verfolgte Zweck leerliefe, Massenentlassungen zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern (BAG 22. April 2010 aaO).

    Denn wie aus der zitierten Entscheidung des BAG (BAG 22. April 2010 aaO) ersichtlich ist, der ein Fall zugrunde lag, in dem der dortige Kläger zwei Massenentlassungswellen unterfiel und deshalb zweimal gekündigt wurde, ist abzustellen auf einen Massenentlassungskontext.

    Ist aber der Hauptzweck die Ermöglichung einer vorausschauenden Arbeitsvermittlung und anderer Maßnahmen zur Abwendung der Folgen der Massenentlassung (BAG 22. April 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 aaO), so bleibt es ohne Auswirkungen, wenn für die Arbeitsvermittlung bezogen auf einen Arbeitnehmer ein - insofern für den Arbeitnehmer und die Agentur für Arbeit günstigerer - längerer Entlasszeitraum eingeräumt wird.

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Vielmehr gilt die Auffangregelung in § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 für die Tarifverträge ohne Unterscheidung zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifverträge Nr. 18).

    Zum Einen wurde eine solche Analogie vom BAG bereits ausdrücklich abgelehnt (BAG 18. Januar 2012 aaO), wenn auch wenig konsequent, da schließlich der Rechtsgedanke des § 3 Abs. 3 TVG vom BAG gerade dafür herangezogen wurde, um die fortdauernde kollektivrechtliche Wirkung der über § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Tarifnormen zu begründen (BAG 22. April 2009).

    Eine solche Sichtweise wäre auch kompatibel mit der gegenteiligen Entscheidung des BAG (BAG 18. Januar 2012 aaO) betreffend die Ablehnung der Transformation der Normen eines Zuordnungstarifvertrages gem. § 3 BetrVG.

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Der europäische Gesetzgeber will gerade ausdrücklich und unmissverständlich den Fortbestand der aufgrund Vereinbarung begründeten Personalvertretungen (Däubler DB 2006, 666; DKKW/Trümmer 14. Aufl. § 3 TVG Rn. 226).

    cc) Dieser durch die herrschende Meinung bedingte Wegfall der tariflich vereinbarten Betriebsverfassung beim Betriebserwerber kann jedoch nicht durch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 TVG aufgelöst werden, wie dies insbesondere von Däubler und Trümmer vorgeschlagen wird (Däubler DB 2006, 666; DKKW/Trümmer 14. Aufl. § 3 TVG Rn. 226).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Dabei ist insbesondere das Grundrecht auf negative Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers zu beachten (EuGH 18. Juli 2013 - C - 426/11 AP RL 2001/23/EG Nr. 10, Alemo-Herron; EuGH 9. März 2006 - C - 499/04 - AP RL 77/187/EWG Nr. 2, Werhof).

    Entscheidend erscheint aber, dass über eine Analogie zu § 3 Abs. 3 TVG überschießend ein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit des Übernehmers stattfinden würde, der gerade vermieden werden soll (EuGH 18. Juli 2013 aaO; EuGH 9. März 2006 aaO).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Vielmehr gilt die Auffangregelung in § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 für die Tarifverträge ohne Unterscheidung zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifverträge Nr. 18).

    Dennoch wird der Erwerber bis zum Ablauf eines Jahres im Hinblick auf die übergegangenen Arbeitsverhältnisse so gestellt, als sei er wie der Veräußerer an den normativen Teil des Tarifvertrages gebunden (BAG 22. April 2009 aaO).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Dabei ist insbesondere das Grundrecht auf negative Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers zu beachten (EuGH 18. Juli 2013 - C - 426/11 AP RL 2001/23/EG Nr. 10, Alemo-Herron; EuGH 9. März 2006 - C - 499/04 - AP RL 77/187/EWG Nr. 2, Werhof).

    Entscheidend erscheint aber, dass über eine Analogie zu § 3 Abs. 3 TVG überschießend ein Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit des Übernehmers stattfinden würde, der gerade vermieden werden soll (EuGH 18. Juli 2013 aaO; EuGH 9. März 2006 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2010 - 9 Sa 33/10

    Fehlerhafte Angaben in Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn bezogen auf den Zweck der Anzeige der Fehler ohne Auswirkungen auf die Entscheidung der Agentur für Arbeit bleibt (LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 - 9 Sa 33/10 - LAGE KSchG § 17 Nr. 7).

    Ist aber der Hauptzweck die Ermöglichung einer vorausschauenden Arbeitsvermittlung und anderer Maßnahmen zur Abwendung der Folgen der Massenentlassung (BAG 22. April 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 16. September 2010 aaO), so bleibt es ohne Auswirkungen, wenn für die Arbeitsvermittlung bezogen auf einen Arbeitnehmer ein - insofern für den Arbeitnehmer und die Agentur für Arbeit günstigerer - längerer Entlasszeitraum eingeräumt wird.

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Vielmehr gilt die Auffangregelung in § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 für die Tarifverträge ohne Unterscheidung zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifverträge Nr. 18).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Von § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB werden auch Tarifverträge erfasst, die beim Veräußerer nur noch nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirken (BAG 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119; Däubler/Lorenz TVG 3. Aufl. § 3 Rn. 197).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14
    Unter Entlassung ist in unionsrechtlicher Auslegung (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - Slg. 2005, I. - 885, Junk) die Erklärung der Kündigung zu verstehen (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - BAGE 134, 176).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. August 2014 - 4 Sa 12/14 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht