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   LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10   

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LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10 (https://dejure.org/2010,23798)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10 (https://dejure.org/2010,23798)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 21 TaBV 2/10 (https://dejure.org/2010,23798)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse; Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenteilspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterweisung über Gefahren am Arbeitsplatz ohne vorherige Gefährdungsanalyse; Feststellungsantrag der Arbeitgeberin zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenteilspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Nachdem dem Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der §§ 5, 6 ArbSchG als auch bei der Unterweisung der Beteiligten gemäß § 12 ArbSchG ein Mitbestimmungsrecht zusteht, da es sich hierbei jeweils um Rahmenregelungen handelt (vgl. hierzu BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 20 III. 2. b u. c der Gründe), liegen bei den in der Einigungsstelle zu behandelnden Regelungsbereichen Unterweisung und erforderliche organisatorische Vorkehrungen auf der einen und Gefährdungsbeurteilung auf der anderen Seite auch jeweils selbständige Streitgegenstände vor.

    Die Gefährdungsermittlung ist das zentrale Element des ArbSchG (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 in AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 20).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, umso zielsicherer können konkrete Maßnahmen getroffen werden (BAG 08. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 in aaO. Rn. 21).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Dadurch soll der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen entgegengewirkt sowie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden gewährleistet werden (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - AP § 50 BetrVG 1972 Nr. 23).

    Die objektiven Wirkungen der materiellen Rechtskraft werden durch den Streitgegenstand des Vorprozesses bestimmt, wobei im Beschlussverfahren wie im Urteilsverfahren dafür maßgebend der zur Entscheidung gestellte Antrag und der dazugehörende Sachverhalt ist (BAG 15. Januar 2002 aaO. RN 23).

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    b) Im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008 (1 TaBV 1871/01), die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.05.2010 ( 2 TaBV 90/09) und an die des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2010 ( 16 TaBV 11/10) geht auch die im vorliegenden Verfahren erkennende Kammer davon aus, dass die Normen des Arbeitsschutzgesetzes so ausgestaltet sind, dass jedenfalls mitbestimmte Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung nach § 12 ArbSchG erst getroffen werden können, wenn zuvor eine - ggf. mitbestimmte - Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfolgt ist und ohne die Gefährdungsbeurteilung auch eine Einigungsstelle keine Regelungen zur Unterweisung gem. § 12 ArbSchG erlassen kann.

    Die Kammer schließt sich deshalb den zutreffenden Ausführungen der 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2010 in einem Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 16 TaBV 11/10 an, die wie folgt lauten:.

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Diese Unterweisung müsse an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein, setze also - so ausdrücklich eine Gefährdungsbeurteilung voraus (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, AP Nr. 26 zu § 618 BGB Rn. 26).

    Je genauer und wirklichkeitsnäher die Gefährdungen im Betrieb ermittelt und beurteilt werden, desto zielsicherer können konkrete Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden (BAG vom 12.08.2008 aaO. Rn. 23).

  • LAG Köln, 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09

    Ermessensfehler eines Einigungsstellenspruchs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    b) Im Anschluss an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008 (1 TaBV 1871/01), die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.05.2010 ( 2 TaBV 90/09) und an die des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.06.2010 ( 16 TaBV 11/10) geht auch die im vorliegenden Verfahren erkennende Kammer davon aus, dass die Normen des Arbeitsschutzgesetzes so ausgestaltet sind, dass jedenfalls mitbestimmte Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung nach § 12 ArbSchG erst getroffen werden können, wenn zuvor eine - ggf. mitbestimmte - Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfolgt ist und ohne die Gefährdungsbeurteilung auch eine Einigungsstelle keine Regelungen zur Unterweisung gem. § 12 ArbSchG erlassen kann.
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Folge der materiellen Rechtskraft ist, dass erneute abweichende Entscheidungen desselben oder eines anderen Gerichts innerhalb bestimmter objektiver, subjektiver und zeitlicher Grenzen ausgeschlossen sind (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 in AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 9).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Beteiligt in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 128).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 21 TaBV 2/10
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen dann zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - AP § 4 TVG Geltungsbereich Nr. 26 RN 61 mwN).
  • LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Unterweisung im Sinne von § 12

    Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 80/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2010 - 21 TaBV 2/10 - wird zurückgewiesen.
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