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   LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16   

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https://dejure.org/2017,42469
LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16 (https://dejure.org/2017,42469)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2017 - 19 Sa 69/16 (https://dejure.org/2017,42469)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2017 - 19 Sa 69/16 (https://dejure.org/2017,42469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 9 Abs. 1 MTV, § 10 Abs. 1, Abs. 2 MTV, § 11 Abs. 2 MTV, § 14 MTV, § 14 Abs. 5 MTV, § 18 Abs. 1 MTV, § 20 MTV, § 18 MTV, § ... 293 BGB, § 615 Satz 1 BGB, §§ 64 Abs. 6, 69 Abs. 3 ArbGG, §§ 525 Satz 1, 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519 Abs. 1, Abs. 2, 520 Abs. 1, Abs. 3, 513 Abs. 1 ZPO, §§ 615 Satz 1, 293 ff. BGB, § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 611 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, §§ 293, 294 BGB, § 295 Satz 1 BGB, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 6 MTV, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 1 bis 5 MTV, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 MTV, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 1, Satz 3 MTV, § 106 Satz 1 GewO, § 7 Abs. 1 BUrlG, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 1 MTV, § 397 BGB, § 615 BGB, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 6, Unterabs. 3 MTV, §§ 293 ff., 615 Satz 1 BGB, § 14 Abs. 3, Abs. 4 MTV, § 78 Satz 2 BetrVG, §§ 20, 14 Abs. 5 MTV, § 20 Abs. 1 MTV, § 14 Abs. 5 Unterabs. 3 MTV, § 20 Abs. 1 a) MTV, § 12 Abs. 1 Unterabs. 1 MTV, § 12 Abs. 5 MTV, § 14 Abs. 3 MTV, § 22 MTV, § 23 Abs. 1 MTV, § 30 Abs. 7 MTV, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 14 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 3 MTV, § 23 MTV, § 9 Abs. 3 MTV, § 9 MTV, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers in Zeiten des Mehrarbeitsstundenabbaus im Rahmen des Manteltarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 611 BGB, § 615 BGB, § 293 BGB, § 1 TVG
    Zeitzuschläge - Abbau von Mehrarbeitsstunden - Annahmeverzug - Lohnausfallprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers in Zeiten des Mehrarbeitsstundenabbaus im Rahmen des Manteltarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • rechtsportal.de

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers in Zeiten des Mehrarbeitsstundenabbaus im Rahmen des Manteltarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 AZR 218/08

    Betriebsratsmitglied - Reisezeiten - Freizeitausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Daran fehlt es bei einem Mehrarbeitsstundenabbau, der in die zuschlagspflichtige Zeit fällt (Abgrenzung zu BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 -).

    Allerdings sieht der Kläger in der Auffassung der Beklagten und der Kammer einen Widerspruch zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2009 (- 7 AZR 218/08 -).

    Das ergebe sich aus § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und der im Betrieb der Beklagten geltenden Betriebsvereinbarung über Dienstreisen und Lehrgangsbesuche (BAG 12. August 2009 - 7 AZR 218/08 - Rndziff. 13, Juris).

  • LAG Hamburg, 15.07.2015 - 6 Sa 15/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitsbefreiung - Lohnausfallprinzip

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Fortzuzahlen ist das Arbeitsentgelt, dass das Betriebsratsmitglied verdient haben würde, wenn es während der Zeit der Arbeitsbefreiung gearbeitet hätte (LAG Hamburg 15. Juli 2015 - 6 Sa 15/15 - Rndziff. 35, Juris; Fitting u. a. im Betriebsverfassungsgesetz 28. Aufl. § 37 Rndziff. 102).

    c) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem Fall, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde lag, zwar dadurch, dass § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt (hierzu auch Landesarbeitsgericht Hamburg 15. Juli 2015 - 6 Sa 15/15 -, Juris).

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Die Zuschläge sind zusätzliche Gegenleistungen für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende besonders lästige bzw. belastende Arbeit (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Rn. 12, juris).

    Damit haben die Tarifvertragsparteien eine nach § 4 Abs. 4 EfZG zulässige, abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt, das sich im Übrigen nach § 4 Abs. 1, Abs. 1a EfZG richtet (zum Lohnausfallprinzip nach § 4 Abs. 1 EfZG unter Einschluss von Zuschlägen für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende Arbeit: BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 89/08 - Rndziff. 11, 12, Juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rndziffn. 13, 14, Juris).
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rndziffn. 29, 30, Juris mwN; dagegen wohl BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rndziff. 13, Juris: Die Aufhebung der Arbeitspflicht in einem Prozessvergleich bedeute einen Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung, mit kritischer Anmerkung: Ziemann, Juris PR-ArbR 22/2008 Anm. 4).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05

    Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Nach § 295 BGB genügt ein wörtliches Angebot des Schuldners, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werden, oder wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 19/05 - Rndziff. 16, Juris).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.08.2017 - 19 Sa 69/16
    Da mangels Arbeitspflicht des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Gläubigerstellung fehlt, kann ein Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB nicht begründet werden (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rndziffn. 29, 30, Juris mwN; dagegen wohl BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rndziff. 13, Juris: Die Aufhebung der Arbeitspflicht in einem Prozessvergleich bedeute einen Verzicht auf das Angebot der Arbeitsleistung, mit kritischer Anmerkung: Ziemann, Juris PR-ArbR 22/2008 Anm. 4).
  • BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17

    Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. August 2017 - 19 Sa 69/16 - wird zurückgewiesen.
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