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   LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15   

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LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15 (https://dejure.org/2015,23259)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.2015 - 4 Sa 19/15 (https://dejure.org/2015,23259)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 (https://dejure.org/2015,23259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei Folgekündigung - Zur analogen Anwendung von § 769 ZPO im Rahmen des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG

  • IWW

    § 769 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, §§ 707, 719 ZPO, § 767 ZPO, § 719 Abs. 1 ZPO, §§ 719, 707 ZPO, § 719 ZPO, § 707 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 769 ZPO, § 62 Abs 1 S 3 ArbGG, § 611 BGB
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei Folgekündigung - zur analogen Anwendung von § 769 ZPO im Rahmen des § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbeschäftigungstitel - und seine Vollstreckung bei einer Folgekündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei Folgekündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels bei Folgekündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung eines mit Berufung angefochtenen Weiterbeschäftigungstitels bei Folgekündigung vor Ablauf der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    § 769 ZPO sei in diesen Fällen vielmehr analog anzuwenden (LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10- juris; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 34).

    Es sei aus Kostengründen nicht sinnvoll, den Schuldner im arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung parallel auf die Durchführung beider Verfahren zu verweisen (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Könne aber der Schuldner seine Einwendungen analog § 769 ZPO geltend machen, sei er zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht an die Einstellungsvoraussetzung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamburg 20. März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Dies würde der Funktionsaufteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widersprechen (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - BAGE 130, 195; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Er bezieht sich allein auf die wirtschaftlichen, persönlichen oder sozialen Belange des Schuldners (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    § 769 ZPO sei in diesen Fällen vielmehr analog anzuwenden (LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10- juris; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 34).

    Es sei auch nicht Sinn der gesetzlichen Regelung des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dem Arbeitgeber, der materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch erhebt, Hindernisse prozeduraler Art in den Weg zu stellen (LAG Hamburg 20.März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO).

    Könne aber der Schuldner seine Einwendungen analog § 769 ZPO geltend machen, sei er zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht an die Einstellungsvoraussetzung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamburg 20. März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    § 769 ZPO sei in diesen Fällen vielmehr analog anzuwenden (LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10- juris; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 34).

    Könne aber der Schuldner seine Einwendungen analog § 769 ZPO geltend machen, sei er zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht an die Einstellungsvoraussetzung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamburg 20. März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Im Gegenteil: Die Weiterbeschäftigung in Betriebsübergangsfällen richtet sich auch gegenüber dem nicht selbst kündigenden und das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses überhaupt in Abrede stellenden Arbeitgeber nach denselben vom Großen Senat des BAG aufgestellten Grundsätzen (BAG 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - ZIP 1986, 388).
  • LAG Hamm, 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Soweit das erstinstanzliche Urteil durch eine Berufung überprüft wird, besteht somit keine andere Möglichkeit der Einstellung im arbeitsgerichtlichen Verfahren als nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (LAG Hamm 10. November 2008 - 14 Sa 1507/08 - juris).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    cc) Ob letztgenannter Auffassung gefolgt werden kann, mag, auch wenn eine planwidrige Regelungslücke für eine Analogie (BAG 30. September 2014 - 3 AZR 617/12 - NZA 2015, 544) auf den ersten Blick nicht erkannt werden kann, dahinstehen.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Das Arbeitsgericht hat auch unter Beachtung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84 - BAGE 48, 122) eine Abwägung des Beschäftigungsinteresses des Klägers gegen das Nichtbeschäftigungsinteresse der Beklagten Ziffer 2 vorgenommen.
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 5 Sa 52/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 ArbGG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Das Nichtstellen eines Antrags auf Ausschließung der Zwangsvollstreckung verhindert nicht die Möglichkeit, später nach Abschluss der ersten Instanz einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen zu können (LAG Baden-Württemberg 26. August 2008 - 5 Sa 52/08 - juris).
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Einer solchen Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO fehlt es jedoch am gebotenen Rechtsschutzinteresse, wenn der Schuldner gegen das Urteil eine zulässige Berufung eingelegt hat und den Einwand gegen den im angefochtenen Urteil festgestellten Anspruch im Berufungsverfahren geltend machen kann (BAG 28. März 1985 - 2 AZR 548/83 - AP ZPO § 767 Nr. 4).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15
    Dass dem Berufungsführer für eine Vollstreckungsgegenklage das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, dürfe sich nicht zu seinen Lasten auswirken (LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 - juris).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (vgl. LAG Baden-Württemberg 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 - Rn. 8; LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 11; GK-ArbGG/Vossen Bd. 2 Ergänzungslieferung Dezember 2015 § 62 Rn. 30 m.w.N.).

    Nicht wiedergutzumachend ist nur, was nicht mehr rückgängig gemacht werden oder ausgeglichen werden kann (LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 24; Germelmann/Schleusener 9. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 19).

    Vielmehr muss die Beschäftigung sonstige Schäden in einem Ausmaß befürchten lassen, dass aller Wahrscheinlichkeit nach vom Arbeitnehmer kein Ersatz zu erlangen sein wird (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Rn. 80; LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 24; Germelmann/Schleusener 9. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 22).

    Dies würde der Funktionsaufteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widersprechen (LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 24).

    Der Gesetzgeber habe in § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 1 ZPO aus einem vorläufig vollstreckbaren arbeitsgerichtlichen Urteil für das Berufungsverfahren eindeutig geregelt und sie an das Vorliegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamm 10. November 2008 - 14 Sa 1507/08 - Rn. 6 ff.; vgl. auch LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 14, 20).

    Voraussetzung einer solchen teleologischen Reduktion wäre zunächst eine planwidrige Regelungslücke im Gesetz (vgl. Wank Die Auslegung von Gesetzen 4. Aufl. S. 80) an der es hier fehlt (vgl. für die vorliegende Konstellation: LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 20).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu

    Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass die Beklagte nicht bereits im ersten Rechtszug einen Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG gestellt hat, denn die Anträge nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind voneinander unabhängig (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris Rn. 11; Vossen, in: GK-ArbGG, Bd. 2, EL April 2012, § 62 Rn. 30 m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass ein unersetzbarer Nachteil wirtschaftlicher oder immaterieller Art durch die Beschäftigung selbst entsteht und dass für ihn aller Wahrscheinlichkeit nach ein Ersatz von dem Arbeitnehmer nicht erlangt werden könnte (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 24; Germelmann a.a.O., Rn. 22).

    (1) Der Einwand der Beklagten, das Urteil des Arbeitsgerichts sei rechtsfehlerhaft, führt nicht zur Annahme eines unersetzbaren Nachteils, denn der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die wirtschaftlichen, persönlichen oder sozialen Belange des Schuldners (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 25).

    Anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ganz offenkundig sind (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 25).

    Sie ist vorliegend mit einer Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend zu machen, welche gegebenenfalls mit einem Antrag nach § 769 ZPO verbunden werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O., Rn. 14).

    Denn jedenfalls dann, wenn die Einwendungen zwar nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils aber noch innerhalb der Berufungsfrist entstanden und bei Einlegen der Berufung bekannt sind, ist die entsprechende Anwendung von § 769 ZPO ausgeschlossen (ebenso LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Dies hat das Landesarbeitsgericht bereits in seinem Beschluss vom 18. August 2015 (4 Sa 19/15 - juris) deutlich gemacht.".

    Die Interessenlage unterscheidet sich nicht (vgl. BAG 12. September 1985 - 2 AZR 193/14 - Rn. 49; LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 36; 5. Juli 2012 - 21 Sa 173/11 - Rn. 101).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 17 Ta 23/15

    Bestimmtheit - Weiterbeschäftigungstitel - Zwangsvollstreckung -

    Dies hat das Landesarbeitsgericht bereits in seinem Beschluss vom 18. August 2015 (4 Sa 19/15 - juris) deutlich gemacht.

    Unstreitig standen und stehen die materiellen und immateriellen Betriebsmittel sowie das Betriebsgrundstück unverändert im Eigentum der Beklagten Ziff. 2, wie das Landesarbeitsgericht bereits festgestellt hat (vgl. LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob Aufsichtspersonal bei ihr verblieben ist (so LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - juris) oder mittlerweile, wie unsubstantiiert behauptet wird, bei anderen Gesellschaften kraft einzelvertraglicher Vereinbarungen oder weiterer Betriebsübergänge angesiedelt ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 58/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag -

    Dies hat das Landesarbeitsgericht bereits in seinem Beschluss vom 18. August 2015 (4 Sa 19/15 - juris) deutlich gemacht.".
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (insoweit zutreffend LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15, juris Rn. 25 mwN).

    Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008- 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015-4 Sa 19/15; 20.01.2016- 19 Sa 63/15; 14.12.2017 -17 Sa 84/17; LAG München 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris; LAG Düsseldorf 04.07.2018 - 11 Sa 801/18, nv.) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (insoweit zutreffend LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15, juris Rn. 25 mwN).

    Die hiergegen von der Gegenmeinung (LAG Hamm 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; LAG Baden-Württemberg 18.08.2015 - 4 Sa 19/15; 20.01.2016 - 19 Sa 63/15; 14.12.2017 - 17 Sa 84/17; LAG N. 05.03.2018 - 4 Sa 823/17, alle juris) vorgebrachten Argumente überzeugen aus den nachfolgenden Gründen nicht.

  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Weder trage in dieser Situation das Argument der unzumutbaren kostenbelastenden Berufungsrücknahme noch sei ersichtlich, welches prozedurale Hindernis die schuldende Partei habe solle (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20 f.).

    Übertragen auf die Voraussetzung des nicht zu ersetzenden Nachteils bedeutet die fehlende ausdrückliche Ausnahme für bestimmte Konstellationen, dass der Gesetzgeber bei Kenntnis bestehender Streitfragen gerade keine Ausnahme von dieser generellen Voraussetzung machen wollte (eine Planwidrigkeit ebenfalls ablehnend LAG München, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 8 Sa 291/14 -, n.v., unter II. 1. der Gründe; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 19 Sa 63/15 -, juris, Rn. 20; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, juris, Rn. 20).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2018 - 5 Sa 72/18

    Glaubhaftmachung - nicht zu ersetzender Nachteil - Erfolgsaussicht eines

    (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 -, Rn. 25, juris; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2017, Az. 18 Sa 1827/10).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Die Interessenlage unterscheidet sich nicht (vgl. BAG 12. September 1985 - 2 AZR 193/14 - Rn. 49; LAG Baden-Württemberg 18. August 2015 - 4 Sa 19/15 - Rn. 36; 5. Juli 2012 - 21 Sa 173/11 - Rn. 101).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23

    Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu

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