Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15275
LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21 (https://dejure.org/2022,15275)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21 (https://dejure.org/2022,15275)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - 12 TaBV 4/21 (https://dejure.org/2022,15275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,15275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 S 1 BetrVG, § 26 Abs 3 BDSG 2018, Art 9 Abs 1 EUV 2016/679, § 1 Abs 2 S 1 SchwbWO, § 176 SGB 9 2018
    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an den Betriebsrat im Rahmen des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG - Reichweite der zu gewährleistenden Datensicherheit durch den Betriebsrat bei sensitiven Daten im Sinne des § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an den Betriebsrat im Rahmen des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG - Reichweite der zu gewährleistenden Datensicherheit durch den Betriebsrat bei sensitiven Daten im Sinne des § ...

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen an den Betriebsrat im Rahmen des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG - Reichweite der zu gewährleistenden Datensicherheit durch den Betriebsrat bei sensitiven Daten im Sinne des § ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übermittlung der Anzahl und Namen von schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmtheitsgebot für den Antrag im Beschlussverfahren; Aufgabenbezug für das Auskunftsbegehren des Betriebsrats bezüglich der Daten der schwerbehinderten Menschen im Betrieb; Überwachungs- und aktive Förderpflicht des Betriebsrats für die schwerbehinderten Menschen im ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine unbegrenzte namensscharfe Auskunft des Betriebsrats über die beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Recht auf Auskunft zur Schwerbehinderung von Beschäftigten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Namen der schwerbehinderten Beschäftigten nennen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Namen der schwerbehinderten Beschäftigten nennen

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss eigene angemessene Schutzmaßnahmen vorsehen und nachweisen, wenn er vom Arbeitgeber Auskunft über sensible Daten verlangt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne solche Angaben von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgabe den Auskunftsanspruch stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte (vgl. BAG vom 09. April 2019 - 1 ABR 51/17 Rn. 12).

    Nach Ansicht der erkennenden Kammer ergibt sich ein weiteres Konkretisierungserfordernis auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 09. April 2019 a.a.O. Zwar führt das Bundesarbeitsgericht (Rn. 17) hier aus, dass der Betriebsrat seinen Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG begründende Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genau benennen müsse, wobei " der generelle Verweis auf den beschäftigungsspezifischen Schutznormkomplex für schwangere Frauen, der seinerseits eine Vielzahl von Pflichten für den Arbeitgeber begründe, keine Prüfung ermögliche, welches zugunsten der Arbeitnehmerinnen konkret geltende Ge- oder Verbot der Betriebsrat hinsichtlich seiner Durchführung oder Einhaltung zu überwachen beabsichtigt und inwieweit er dafür die Unterrichtung über jede einzelne der Arbeitgeberin angezeigte Schwangerschaft unter Namensnennung der mitteilenden Arbeitnehmerin benötige ".

    In der Entscheidung BAG vom 09. April 2019 a.a.O. wurde die Rechtssache gerade zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen, wobei abschließend das Bundesarbeitsgericht die Einzelheiten und Anforderungen an ein Datenschutzkonzept nicht tragend festgelegt hat.

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Auf die Entscheidung BAG vom 07. April 2019 - 1 ABR 53/17 sei in diesem Zusammenhang zu verweisen.

    Ein Fehlen solcher Schutzmaßnahmen oder ihre Unzulänglichkeit - was der Würdigung des Tatsachengerichts unterliegt - schließt den streitbefangenen Anspruch aus (vgl. ausführlich BAG vom 07. April 2019 a.a.O. Rn 46 ff. m.w.N.; zur Reichweite der erforderlichen Gewährleistung der Datensicherheit etwa auch Fuhlrott, ArbR 2019, S. 408 ff.; vgl. auch Roetteken, juris PR-ArbR 37/2019 Anm. 7, wonach insbesondere sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht entnehmen lasse, dass der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber hierzu erforderlich sei).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Materiell Beteiligte sind danach alle Personen und Stellen, die durch eine denkbare Entscheidung über den oder die gestellten Anträge in ihrer kollektiven (betriebsverfassungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen) Position unmittelbar betroffen sein können (vgl. etwa BAG vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12; vgl. auch § 83 Abs. 3 ArbGG, § 90 Abs. 2 ArbGG), dies ist bei Betriebsrat und der Arbeitgeberin der Fall.

    Der in Anspruch genommene Beteiligte muss bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird (vgl. nur BAG vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 Rn. 14; vgl. auch BAG vom 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 Rn. 21).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Der Schutz des S. 1 erstreckt sich sowohl auf die Tätigkeit der genannten betriebsverfassungsrechtlichen Organe als solche als auch auf die einzelnen Mitglieder (vgl. BAG vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (vgl. etwa BAG vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09; vgl. auch BAG vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138).
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 71/09

    Ordnungsmittel bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die Androhung des Höchstmaßes eines Ordnungsgeldes von 10.000,00 Euro ist nicht zu beanstanden (vgl. etwa BAG vom 05. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09; vgl. auch BAG vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 Rn. 138).
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. etwa BAG vom 11. April 2019 - 3 AZN 720/18 Rn. 3 m.w.N. juris; vgl. auch etwa BAG vom 17.November 2015 - 1 ABN 39/15 Rn. 3 juris).
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZN 720/18

    Arbeitsrecht - Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. etwa BAG vom 11. April 2019 - 3 AZN 720/18 Rn. 3 m.w.N. juris; vgl. auch etwa BAG vom 17.November 2015 - 1 ABN 39/15 Rn. 3 juris).
  • BGH, 13.05.2020 - VIII ZR 222/18

    Erkennbarkeit einer Beschränkung der Revisionszulassung aus den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die erkennende Kammer hat dabei insgesamt die Rechtsbeschwerde zugelassen, da die weiteren Anträge von dem Antrag auf Auskunft inhaltlich abhängen (zum Erfordernis der Trennbarkeit des Streitstoffes für eine nur teilweise Zulassung etwa BGH vom 13. Mai 2020 - VIII ZR 222/18).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat unterliegt unter Geltung der DSGVO dabei ohnehin der Überwachung durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten (was in der neuen Vorschrift des § 79a BetrVG zwar nicht ausdrücklich geregelt ist, sowohl von § 79a S. 4 BetrVG als auch im Regierungsentwurf jedoch vorausgesetzt wird, BT-Drs. 19/2899, S. 22; siehe auch Richardi, BetrVG, 17. Auflage § 79a Rn. 12; vgl. zu früheren Rechtslage indes BAG vom 11. November 1997 - 1 ABR 21/97).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 11/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

  • LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11

    Behinderung der Betriebsratsarbeit

  • BAG, 09.05.2023 - 1 ABR 14/22

    Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte Menschen

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 20. Mai 2022 - 12 TaBV 4/21 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen aufgehoben, soweit die Beschwerde der Arbeitgeberin hinsichtlich des Unterlassungsantrags und des Antrags auf Androhung von Ordnungsgeld zurückgewiesen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht