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   LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15   

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https://dejure.org/2016,58070
LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15 (https://dejure.org/2016,58070)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.2016 - 15 Sa 76/15 (https://dejure.org/2016,58070)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 2016 - 15 Sa 76/15 (https://dejure.org/2016,58070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgb.de PDF (Kurzinformation)

    BEM, Direktionsrecht

  • joachimschwede.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) auch bei der Versetzung in eine andere Schicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Die Weisung des Arbeitgebers unterliegt dann einer Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO iVm. § 315 Abs. 3 BGB (vgl. BAG 10.12.2014 - 10 AZR 63/14 - NZA 2015, 483).

    Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BAG 10.12.2014 - 10 AZR 63/14 - NZA 2015, 483).

    Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in welchem der Arbeitgeber die Dauernachtschicht insgesamt (für alle Arbeitnehmer) abgeschafft hatte, dem betrieblichen Interesse der dortigen Arbeitgeberin, keine Schichtart aufrechterhalten zu müssen, für die es kein betriebliches Bedürfnis gab, besonderes Gewicht beigemessen (vgl. BAG 10.12.2014 - 10 AZR 63/14 - NZA 2015, 483 Rn. 32).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Dazu gehört, dass er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass seine Entscheidung billigem Ermessen entspricht (vgl. BAG 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - NZA 2009, 1369 Rn. 23).

    So unterlag beispielsweise der Arbeitgeber in einem Fall, in dem er "schon nicht vorgetragen hatte' "welche berechtigten eigenen Interessen an der Versetzung bestehen' (vgl. BAG 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - NZA 2009, 1369 Rn. 23).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Dieses Recht darf nur nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - NZA 2005, 359).

    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - aaO).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Es liege keine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG vor, wie in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für einen Wechsel von der Tag- in die Nachtschicht geklärt sei (Bezugnahme auf BAG 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - NZA 1994, 718).

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung, der die erkennende Berufungskammer folgt, hat das Arbeitsgericht erkannt, dass der Kläger weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus sogenannter Konkretisierung noch unter dem Gesichtspunkt eines angeblichen Verstoßes gegen § 99 BetrVG (zur letztgenannten Rechtsfrage wird zusätzlich auf BAG 23.11.1993 - 1 ABR 38/93 - NZA 1994, 718 Bezug genommen) beanspruchen kann, zukünftig in der Nachtschicht beschäftigt zu werden.

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Das unternehmerische Konzept ist allerdings nicht auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 569/12 - NZA-RR 2014, 181 Rn. 41).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09

    Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Für den Kündigungsschutzprozess ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen § 84 Abs. 2 SGB IX nicht unmittelbar zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, sondern nur Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast hat (vgl. beispielsweise BAG 10.12.2009 - 2 AZR 198/09 - NZA 2010, 639).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Selbst wenn man der Auffassung des Fünften Senats (22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - BAGE 141, 34 Rn. 24) folgt, wonach bis zu der durch § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch Urteil zu treffenden billigen Bestimmung eine vorläufige Bindung an die unbillige Weisung bestehe, so kann nach Auffassung der Berufungskammer dennoch das Gericht in dem Moment, in dem es die Unbilligkeit der Weisung erkennt, sofort dem (in die Zukunft gerichteten) Beschäftigungsanspruch ohne weitere Bindung an die unbillige Weisung stattgeben.
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Insbesondere ist der Klageantrag hinreichend konkret (vgl. BAG 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - NZA 2014, 719 mwN).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Im Übrigen beschränkt sie unangemessen die Möglichkeit einer effektiven Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs bis zu einer neuen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355 Rn. 15).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.11.2016 - 15 Sa 76/15
    Zum reinen Zeitablauf müssten vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die erkennen ließen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein solle, seine Arbeit ohne Änderung so wie bisher zu erbringen, also insbesondere regelmäßig in der Nachtschicht zu arbeiten (Bezugnahme auf BAG 23.06.1992 - 1 AZR 57/92).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. November 2016 - 15 Sa 76/15 - aufgehoben.
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