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   LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06   

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LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06 (https://dejure.org/2006,10547)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2006 - 7 Sa 95/06 (https://dejure.org/2006,10547)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2006 - 7 Sa 95/06 (https://dejure.org/2006,10547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund - Teilzeitverlangen - Nichteinhaltung der Vier-Wochen-Frist - Fiktion der Zustimmung - Präklusion verspätet vorgebrachter Gründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Möglichkeit der Verurteilung zur Eingehung eines rückwirkenden Vertragsverhältnisses; Elternzeit als Grundvoraussetzung für eine Teilzeitbeschäftigung; Zulassung der Teilzeitbeschäftigung während der ...

  • Judicialis

    BErzGG § 15; ; BErzGG § 15 Abs. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 4 Satz 1; ; BErzGG § 15 Abs. 4 Satz 3; ; BErzGG § 15 Abs. 4 Satz 4; ; BErzGG § 15 Abs. 5; ; BErzGG § 15 Abs. 6; ; BErzGG § 15 ... Abs. 7; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 1; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 2; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 3; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 5; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 2; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 3; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 4; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Satz 5; ; BErzGG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 894 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 275 Abs. 1 n. F.; ; BGB § 306 a. F.; ; BGB § 311a Abs. 1; ; TzBfG § 8; ; TzBfG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; TzBfG § 8 Abs. 5 Satz 2; ; TzBfG § 8 Abs. 5 Satz 3; ; TzBfG § 23; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; MuSchG § 9 Abs. 3 Satz 2; ; BBiG § 22 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Klage auf verringerte Arbeitszeit während der Elternzeit - Bestimmtheit des Klageantrags - kein Verringerungsantrag vor Inanspruchnahme der Elternzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe bei Einstellung einer Vollzeitvertretung - weder Zustimmungsfiktion ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
    Der rückwirkende Abschluss eines Vertrages ist nicht mehr nichtig (BAG, Urteil vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - AP Nr. 12 zu § 8 TzBfG, zu A II 1 der Gründe).

    Die Ausgestaltung der vorgenannten Bestimmung ist Ausdruck der Befugnis der Beklagten, die Verteilung der Arbeitszeit im Wege des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts selbst zu bestimmen (vergleiche BAG, Urteil vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - a. a. O., zu A I 2 der Gründe).

    Nach § 306 BGB a. F. war die Verurteilung zur Eingehung eines rückwirkenden Vertragsverhältnisses ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - a. a. O., zu A II 1 der Gründe).

    Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung möglich (so BAG, Urteil vom 27.04.2004 - 9 AZR 522/03 - a. a. O., zu A II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
    Die Inanspruchnahme der Elternzeit führt aufgrund des dem Arbeitnehmer eingeräumten Gestaltungsrechts unmittelbar zum Ruhen der sich aus dem Vertrag ergebenden wechselseitigen Hauptpflichten (BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - AP Nr. 44 zu § 15 BErzGG, zu II 3 a aa der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Eine vor der Inanspruchnahme der Elternzeit verlangte Teilzeitbeschäftigung während einer solchen widerspricht der aufgezeigten gesetzlichen Konzeption und den Denkgesetzen der Logik (statt vieler Buchner/Becker, MuSchG, BErzGG, 7. Auflage, § 15 BErzGG Randnummer 50; KDZ/Zwanziger, a. a. O., § 6 TzBfG Randnummer 5; Sievers, TzBfG, 1. Auflage, § 23 Randnummer 9; so wohl auch BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - a. a. O., zu II 3 b aa der Gründe; Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war jedoch die Frage, ob ein Antrag auf Teilzeit nach Beginn der Elternzeit gestellt werden kann; LAG München, Urteil vom 03.03.2004 - 9 Sa 782/03 - LAG-Report 2005, 197 ff., zu 1 der Gründe).

    Im Übrigen macht sich die Berufungskammer auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19.04.2005 (9 AZR 233/04 - a. a. O. zu II 4 der Gründe) zu Eigen.

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95

    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
    § 15 Absatz 4 Satz 4 BErzGG enthält ein befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vergleiche BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - AP Nr. 22 zu § 15 BErzGG, zu I 1 b der Gründe).

    Diese gesetzliche Konzeption rechtfertigt sich daraus, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung bei einem Drittarbeitgeber eine rasche Klärung erfolgen muss, ob der bisherige Arbeitgeber mit dieser Tätigkeit einverstanden ist oder nicht, da der Drittarbeitgeber die Teilzeitstelle nicht lange unbesetzt lassen wird (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - a. a. O., zu I 1 b aa der Gründe).

  • LAG München, 03.03.2004 - 9 Sa 782/03

    Elternzeit und Teilzeitverkürzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
    Eine vor der Inanspruchnahme der Elternzeit verlangte Teilzeitbeschäftigung während einer solchen widerspricht der aufgezeigten gesetzlichen Konzeption und den Denkgesetzen der Logik (statt vieler Buchner/Becker, MuSchG, BErzGG, 7. Auflage, § 15 BErzGG Randnummer 50; KDZ/Zwanziger, a. a. O., § 6 TzBfG Randnummer 5; Sievers, TzBfG, 1. Auflage, § 23 Randnummer 9; so wohl auch BAG, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04 - a. a. O., zu II 3 b aa der Gründe; Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war jedoch die Frage, ob ein Antrag auf Teilzeit nach Beginn der Elternzeit gestellt werden kann; LAG München, Urteil vom 03.03.2004 - 9 Sa 782/03 - LAG-Report 2005, 197 ff., zu 1 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2006 - 7 Sa 95/06 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Bliebe eine unvollständige oder unrichtige schriftliche Begründung folgenlos oder verwiese man den Arbeitnehmer bei einem Verstoß gegen das Begründungserfordernis allein auf Schadensersatzansprüche (so zu § 15 Abs. 7 Satz 4 BErzGG LAG Baden-Württemberg 23. November 2006 - 7 Sa 95/06 - zu C 2 a der Gründe) , würde dieser Zweck vereitelt.
  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter

    Zutreffend gelangt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung "muss" eine gesetzliche Rechtspflicht des Arbeitgebers begründet (LAG Baden-Württemberg, 23. November 2006, 7 Sa 95/06, juris).
  • ArbG Krefeld, 27.09.2007 - 1 Ca 1225/07

    Dringende betriebliche Gründe im Sinne von § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind

    Die Kammer brauchte sich deshalb mit der von den Parteien diskutierten Rechtsfrage, ob es der Beklagten nicht überhaupt schon verwehrt ist, entsprechende dringende betriebliche Gründe vorzutragen, weil sie diese nicht innerhalb der Frist des § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG genannt hat, befassen (vgl. hierzu ausführlich LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - 7 Sa 95/06 - juris).
  • ArbG Hamburg, 17.11.2017 - 1 Ca 44/17

    Teilzeitbeschäftigung wegen laufender Elternzeit

    Ob die Beklagte sich auf einen Sachverhalt, der nicht fristgerecht innerhalb der Ablehnungsfrist des § 15 Abs. 7 Satz 4, 5 BEEG vorgebracht wurde, im arbeitsgerichtlichen Verfahren noch berufen kann, ist streitig (gegen den Ausschluss weiterer Gründe etwa ErfKom/Gallner, § 15 BEEG Rn. 17; LAG Baden-Württemberg vom 23. November 2006, Az. 7 Sa 95/06; vgl. auch Menke ArbR 2011, 112 ff. m.w.N.; a.A. LAG Hessen vom 20. Dezember 2012, Az. 20 Sa 418/12; offengelassen vom BAG, vgl. Urteil vom 5. Juni 2007, NZA 2007, 1352).
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