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   LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10   

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https://dejure.org/2011,16980
LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 (https://dejure.org/2011,16980)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 (https://dejure.org/2011,16980)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 (https://dejure.org/2011,16980)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen - angemessenes Entgelt, Insolvenzeröffnung - Gläubigerbenachteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mit der Insolvenzeröffnung kann dann der Treuhänder vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen; Anspruch des Treuhänders gegen Drittschuldner auf angemessene Vergütung nach Insolvenzeröffnung; Wirkung der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittschuldnerklage auf Zahlung rückständiger gepfändeter Beträge aus verschleiertem Arbeitseinkommen; Wirkung der Insolvenzeröffnung; Gläubigerbenachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei einer Insolvenz des Schuldners verliert auch die Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens nach § 114 Abs. 3 Satz 1 InsO seine Wirkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
    Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205).
  • LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06

    Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
    Der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; auf Grund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49, juris).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
    Mit der Insolvenzeröffnung, die wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirkt, kann dann der Treuhänder vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, NZA 2008, 779).
  • BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11 f., NZA 2006, 175).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11f., NZA 2006, 175; LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10, Rn. 20 zitiert nach juris).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klage für die Zeit vom 20. Februar 2013 bis zum 16. April 2015 abgewiesen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 519/15

    Insolvenzverfahren - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Gerade bei Drittschuldnerklagen ist ein substantiiertes Bestreiten zu verlangen, denn der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; aufgrund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 - Rn. 20; LAG Niedersachsen 23.01.2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49).
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