Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen - angemessenes Entgelt, Insolvenzeröffnung - Gläubigerbenachteiligung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mit der Insolvenzeröffnung kann dann der Treuhänder vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen; Anspruch des Treuhänders gegen Drittschuldner auf angemessene Vergütung nach Insolvenzeröffnung; Wirkung der Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drittschuldnerklage auf Zahlung rückständiger gepfändeter Beträge aus verschleiertem Arbeitseinkommen; Wirkung der Insolvenzeröffnung; Gläubigerbenachteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bei einer Insolvenz des Schuldners verliert auch die Pfändung verschleierten Arbeitseinkommens nach § 114 Abs. 3 Satz 1 InsO seine Wirkung
Verfahrensgang
- ArbG Pforzheim, 23.04.2010 - 6 Ca 255/09
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
- BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
Die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 432/07 - Rn. 10, BAGE 126, 205). - LAG Niedersachsen, 23.01.2007 - 13 Sa 953/06
Erfassung von rückständigen Ansprüchen auf verschleiertes Arbeitseinkommen durch …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
Der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; auf Grund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen 23. Januar 2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49, juris). - BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 148/07
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
Mit der Insolvenzeröffnung, die wie ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wirkt, kann dann der Treuhänder vom Drittschuldner die Zahlung der angemessenen Vergütung verlangen (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 148/07 - Rn. 18, NZA 2008, 779). - BAG, 03.08.2005 - 10 AZR 585/04
Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - 3 Sa 51/10
Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11 f., NZA 2006, 175).
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13
Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage
Dabei ist die Klagepartei nicht verpflichtet, den streitigen Nebensachverhalt in allen Einzelheiten darzustellen; vielmehr genügt eine Prozesspartei ihrer Darlegungspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (…BAG 3. August 2005 - 10 AZR 585/04 - Rn. 11f., NZA 2006, 175; LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10, Rn. 20 zitiert nach juris). - BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2011 - 3 Sa 51/10 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Klage für die Zeit vom 20. Februar 2013 bis zum 16. April 2015 abgewiesen hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 5 Sa 519/15
Insolvenzverfahren - verschleiertes Arbeitseinkommen
Gerade bei Drittschuldnerklagen ist ein substantiiertes Bestreiten zu verlangen, denn der Drittschuldner kennt die Umstände der Beschäftigung des Schuldners; aufgrund Sachnähe sind deshalb an sein Bestreiten erhebliche Anforderungen zu stellen (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.01.2011 - 3 Sa 51/10 - Rn. 20;… LAG Niedersachsen 23.01.2007 - 13 Sa 953/06 - Rn. 49).