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   LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17   

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https://dejure.org/2017,54951
LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 (https://dejure.org/2017,54951)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 (https://dejure.org/2017,54951)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 (https://dejure.org/2017,54951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wahlanfechtung oder Nichtigkeit der Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender Auswärtstätigkeit - Information über Einsatzorte der Wahlberechtigten - Chancengleichheit von Wahlbewerbern

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20 Abs 1 BetrVG, § 20 Abs 2 BetrVG, § 19 BetrVG, § 94 SGB 9, § 6 SchwbWO
    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender Auswärtstätigkeit - Information über Einsatzorte der Wahlberechtigten - Chancengleichheit von Wahlbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender Auswärtstätigkeit; Information über Einsatzorte der Wahlberechtigten; Chancengleichheit von Wahlbewerbern

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 20 Abs. 2 ; BetrVG § 87 Abs. 1
    Chancengleichheit bei Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl zur Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb mit überwiegender Auswärtstätigkeit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Solingen, 28.07.2017 - 1 BVGa 2/17

    Betriebsübergang - Übergangsmandat - Vertrauensperson der schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Der Antragsteller versuchte dies auch noch im Rahmen eines einstweiligen Beschlussverfahrens (1 BVGa 2/17 beim Arbeitsgericht Freiburg) zu erreichen.

    Durch Beschluss vom 02. Juni 2017 wurden diese Anträge zurückgewiesen (vgl. im Einzelnen den Beschluss vom 02. Juni 2017-1 BVGa 2/17; beim Landesarbeitsgericht wegen Zeitablaufs in der Sache nicht entschieden).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199; BAG 6, 12.2000 - 7 ABR 34/99, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48, beck-online).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Selbst ein Verstoß gegen § 20 Abs. 2 BetrVG (hier die tatsächliche und finanzielle Unterstützung einer Gruppe von Kandidaten bei der Herstellung einer Wahlzeitung durch den Arbeitgeber) stellt keinen Verstoß dar, der zur Nichtigkeit, sondern "nur" zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl führt (BAG 4, 12.1986 - 6 ABR 48/85, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 13, beck-online).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 17.1. 1978 - 1 ABR 71/76 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 1, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55, beck-online).
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Wegen der schwerwiegenden Folgen einer von Anfang an unwirksamen Betriebsratswahl kann deren jederzeit feststellbare Nichtigkeit nur bei besonders krassen Wahlverstößen angenommen werden (BAG 10.6. 1983 - 6 ABR 50/82 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 10).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199; BAG 6, 12.2000 - 7 ABR 34/99, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48, beck-online).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung 2001 jeder für sich genommen nicht zur Nichtigkeit der Wahl, kann sich auch aus einer Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße nicht ergeben, dass die Betriebsratswahl nichtig ist ( BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54, beck-online).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG 17.1. 1978 - 1 ABR 71/76 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 1, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55, beck-online).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (vgl. zur Chancengleichheit der Parteien bei Bundestagswahlen BVerfGE 47, 198, 225, 226; BVerfGE 21, 196, 199; BAG 6, 12.2000 - 7 ABR 34/99, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48, beck-online).
  • LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn

    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).

    Dass ein Versand an Privatadressen per Post nicht erfolgen sollte, ergibt sich bereits aus Datenschutzgründen sowie daraus, dass die Wahlberechtigten ein überwiegendes Interesse daran haben, selbst zu bestimmen, ob und von wem sie außerhalb ihrer Berufstätigkeit und ihrer Arbeitsstätte aus dem Kreis der Arbeitskollegen kontaktiert werden (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 33).

  • LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der

    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (zum Einblick eines Wahlbewerbers in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste während des noch laufenden Wahlvorgangs: BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 19, 30; zur Verpflichtung des Wahlvorstands die Einsatzorte der Wahlberechtigten den Wahlbewerbern mitzuteilen, damit diese Stützunterschriften sammeln können: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30ff; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).

    Darauf, ob es dem Wahlvorstand rechtlich überhaupt möglich gewesen wäre, den Antragstellern eine vergleichbare Öffentlichkeitswirkung einzuräumen, was im Hinblick auf eine Zurverfügungstellung von Adressen der Wähler an einzelne Kandidaten datenschutzrechtlich zweifelhaft ist (siehe dazu: LAG Baden-Württemberg 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - Rn. 33), kommt es nicht entscheidend an.

    Das LAG Baden-Württemberg nimmt diese nur in Bezug auf die Weitergabe der Wohnanschriften der Wähler an (LAG Baden-Württemberg 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - Rn. 33).

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

    Einen eigenständigen Anspruch gegen den Wahlvorstand auf die Erteilung von Informationen über die persönlichen Kontaktdaten, insbesondere die Wohnanschrift von Wahlberechtigten hat der Wahlbewerber nicht, da insoweit das Interesse der anderen Wahlberechtigten überwiegt, selbst zu bestimmen, ob und von wem sie außerhalb ihrer Berufstätigkeit und ihrer Arbeitsstätte aus dem Kreis der Arbeitskollegen kontaktiert werden (LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 - juris).

    Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 - juris).

  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
    Hierbei handelt es sich um ein notwendiges Element einer demokratischen Wahl und damit eine wesentliche Verfahrensvorschrift, die verletzt wird, wenn der Wahlvorstand einzelnen Bewerbern Vorrechte gegenüber anderen einräumt (zum Einblick eines Wahlbewerbers in die mit Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste während des noch laufenden Wahlvorgangs: BAG 6. Dezember 2000 - 7 ABR 34/99 - Rn. 19, 30; zur Verpflichtung des Wahlvorstands die Einsatzorte der Wahlberechtigten den Wahlbewerbern mitzuteilen, damit diese Stützunterschriften sammeln können: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 28. November 2017 -9 TaBV 4/17- Rn. 30ff; Richardi-Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 16. Aufl., § 14 Rn. 18).
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.09.2019 - 24 BV 615/18
    Es wird überdies verletzt, wenn der Wahlvorstand einzelnen Wahlbewerbern zwar keine Vorrechte gegenüber anderen eingeräumt, er aber die "Wettbewerbsverzerrung" und damit die Chancenungleichheit verfestigt, in dem er nicht die gebotenen Ausgleichsmaßnahmen ergreift (vgl. LAG B-W 28. November 2017 - 9 TaBV 4/17 - juris, mwN.).
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