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   LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 Ta BV 7/07   

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LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 Ta BV 7/07 (https://dejure.org/2008,5545)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 2 Ta BV 7/07 (https://dejure.org/2008,5545)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 2 Ta BV 7/07 (https://dejure.org/2008,5545)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonapparaten in betriebsratslosen Betrieben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung der in den einzelnen Verkaufsstellen vorhandenen Telefonapparate zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben bei Nichtbildung eines örtlichen Betriebsrats; Verpflichtung des Gesamtbetriebsrats zur Bestellung eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § ... 17 Abs. 1; ; BetrVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 20 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 40 Abs. 2; ; BetrVG § 50 Abs. 1; ; BetrVG § 50 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz; ; BetrVG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 51 Abs. 5; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 80; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefongeräten in Verkaufsstellen ohne örtlichen Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Gesamtbetriebsrats auf Freischaltung von Telefonapparaten in Verkaufsstellen ohne örtlichen Betriebsrat ? Ebenso Anspruch auf Vorlage vollständiger Liste freigeschalteter Telefone mit Telefonnummer und Filialbezeichnung der Verkaufsstellen ohne Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
    In mehreren Entscheidungen vom 27.11.2002 (z. B. 7 ABR 33/01, AP Nr. 76 zu § 40 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber aufgegeben, die in den Verkaufsstellen vorhandenen Fernsprecher telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass die in diesen Verkaufsstellen beschäftigten Betriebsratsmitglieder von den Arbeitnehmern der übrigen Verkaufsstellen des Betriebs angerufen werden können.

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht auch die Entscheidung getroffen, dass auf telefontechnische Änderungen an den Telefonen in Verkaufsstellen, in denen keine Betriebsratsmitglieder beschäftigt sind, gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG kein Anspruch besteht (BAG 27.11.2002 - 7 ABR 33/01 - a.a.O.).

    Die Einhaltung der allgemeinen Überwachungspflicht nach §§ 75, 80 BetrVG verlange zwingend den Dialog zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern (BAG 27.11.2002 - 7 ABR 33/01 - a.a.O.).

    Die Bestellung von Wahlvorständen und die Überwachung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in betriebsratslosen Betrieben sind gesetzliche Aufgaben des Gesamtbetriebsrates und begründen grundsätzlich einen Sachmittelanspruch gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG (aA BAG 27.11.2002 - 7 ABR 33/01 - AP Nr. 76 zu § 40 BetrVG 1972, Gründe B II 2 b zur Gesetzeslage vor Inkrafttreten des BetrVerf-ReformG).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
    Bewirken erste technische Veränderungen an diesen Anlagen die nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderliche Nutzbarkeit der dem Betriebsrat zur Verfügung stehenden Fernsprecheinrichtungen, sind sie Teil des Sachmittelanspruchs des Betriebsrats (zur Gesetzeslage bis zum Inkrafttreten des BetrVerf-ReformG: BAG 08.03.2000 - 7 ABR 73/98 - nv, Juris, Rdnr. 26).

    In den Entscheidungen vom 09.06.1999 (7 ABR 66/97) und 08.03.2000 (7 ABR 73/98, jeweils zitiert nach Juris) ist dem Arbeitgeber aufgegeben worden, die in den einzelnen Verkaufsstellen vorhandenen Fernsprecher telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann.

    Welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig hält, sei von ihm nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG 08.03.2000 - 7 ABR 73/98 - a.a.O.).

    Auch kann er technische Vorkehrungen treffen, um unerwünschte private Anrufe während der Arbeitszeit zu verhindern (BAG 08.03.2000 - 7 ABR 73/98 - a.a.O.).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
    Für die Überwachung von Gesamtbetriebsvereinbarungen gemäß §§ 51 Abs. 5, 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist nicht der Gesamtbetriebsrat, sondern der örtliche Betriebsrat zuständig (BAG 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 - AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG 1979).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
    In den Entscheidungen vom 09.06.1999 (7 ABR 66/97) und 08.03.2000 (7 ABR 73/98, jeweils zitiert nach Juris) ist dem Arbeitgeber aufgegeben worden, die in den einzelnen Verkaufsstellen vorhandenen Fernsprecher telefontechnisch so einrichten zu lassen, dass der Betriebsrat in den Verkaufsstellen anrufen kann.
  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 2 TaBV 7/07
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (zuletzt BAG 01.12.2004 - 7 ABR 18/04 - AP Nr. 82 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2008 - 2 TaBV 7/07 - wird zurückgewiesen.
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