Rechtsprechung
LAG Berlin, 02.11.1995 - 7 Sa 38/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gleichbehandlungsgrundsatz; Anspruch auf Zusatzversorgung ; Tierarzt; Teilzeitbeschäftigte; Schlachthof
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung: Anspruch eines teilzeitbeschäftigten angestellten Tierarztes auf Zusatzversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Berlin, 02.11.1995 - 7 Sa 38/95
Sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften gestatten, müssen anderer Art sein, etwa auf Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).Im Übrigen kann der Anspruch der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine anteilige Gesamtversorgung nicht an einem fehlenden Versorgungsbedarf scheitern (BAG, Urteil vom 28. Juli 1992, aaO.).
- BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91
Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf
Auszug aus LAG Berlin, 02.11.1995 - 7 Sa 38/95
Die Entscheidung weicht möglicherweise auch von anderen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ab, etwa von der Entscheidung im Urteil vom 11. März 1992 - 5 AZR 237/91 -, AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985), in der das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat, dass es nicht entscheidend sei, welche Einkünfte der Arbeitnehmer aus seiner freiberuflichen und seiner anderen Tätigkeit erzielt und welche soziale Absicherung er sich aus seiner Tätigkeit als Selbständiger tatsächlich geschaffen habe oder hätte schaffen können. - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94
Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen
Auszug aus LAG Berlin, 02.11.1995 - 7 Sa 38/95
Einen Unterschied in den Arbeitsbedingungen bei nicht vollbeschäftigten und bei vollbeschäftigten Tierärzten hinsichtlich der Art der Vergütung und der Gestaltung der Arbeitszeit, der den Ausschluss des nicht vollbeschäftigten Klägers von der zusätzlichen Altersversorgung rechtfertigen würde (so in dem vom BAG entschiedenen Fall (BAG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 -, gemäß vorab erfolgter Presseinformation) eines bei einem Landkreis als Fleischbeschautierarzt beschäftigten Tierarztes, auf dessen Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Fleischbeschautierärzte, Fleischbeschauer und Trichinenschauer außerhalb öffentlicher Schlachthöfe vom 1. April 1969 anwendbar war, der Stücklohn erhielt und der seine Arbeitszeit frei gestalten konnte), kann die Kammer beim Kläger nicht erkennen. - BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine …
Auszug aus LAG Berlin, 02.11.1995 - 7 Sa 38/95
Sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften gestatten, müssen anderer Art sein, etwa auf Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
- BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 2. November 1995 - 7 Sa 38/95 - wird zurückgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 Sa 117/95
Versorgungsanspruch für teilzeitbeschäftigte Tierärzte; Rechtliche …
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