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   LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95   

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https://dejure.org/1996,6228
LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95 (https://dejure.org/1996,6228)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.04.1996 - 7 Sa 113/95 (https://dejure.org/1996,6228)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. April 1996 - 7 Sa 113/95 (https://dejure.org/1996,6228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegeversicherung; Sozialversicherung; Arbeitgeberanteil; Personalaufwendungen; Spielbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95
    Der Tronc enthält die nicht im Eigentum der Beschäftigten der Spielbank stehenden Zuwendungen der Spieler und ist vom Spielcasinounternehmer als Sondervermögen für das bei ihm beschäftigte Personal zu verwalten und zu verwenden (BAG, Urteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 329/92 -, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Croupier, unter II. 3. d) aa) der Gründe).

    Die Verwendung des Tronc zur Deckung von Aufwendungen, die ansonsten allein der Arbeitgeber zu tragen hätte, ist grundlegendes Kennzeichen der Regelungen über die Verwendung des Troncaufkommens (BAG, Urteil vom 28. April 1993, aaO., unter II. 3. d) bb) der Gründe, mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung), und zwar nicht nur, wie der Kläger meint, soweit es um Personalkosten für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied geht, sondern, wie die Hinweise des Bundesarbeitsgerichts auf seine vorangegangenen Entscheidungen zeigen, auch für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

  • BAG, 01.03.1989 - 4 AZR 639/88

    Sozialversicherung: Bestreiten der Beiträge aus dem Tronc

    Auszug aus LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95
    Die Arbeitgeberanteile werden im Interesse und zum Vorteil des Arbeitnehmers an den Träger der Sozialversicherung geleistet, um dem Beschäftigten im späteren Pflegefall als Versicherungsleistung unmittelbar und ausschließlich zugute kommen zu können (im Anschluss an BAG, Urteil vom 1. März 1989 - 4 ARZ 639/88 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier, betr. Beiträge des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft; ferner BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, und BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 385/65 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, betr.
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 385/65

    Spielbank-Verordnung - Satzung - Spendenaufkommen einer Spielbank - Selbständiger

    Auszug aus LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95
    Die Arbeitgeberanteile werden im Interesse und zum Vorteil des Arbeitnehmers an den Träger der Sozialversicherung geleistet, um dem Beschäftigten im späteren Pflegefall als Versicherungsleistung unmittelbar und ausschließlich zugute kommen zu können (im Anschluss an BAG, Urteil vom 1. März 1989 - 4 ARZ 639/88 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier, betr. Beiträge des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft; ferner BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, und BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 385/65 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, betr.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZN 580/95

    Eingruppierung einer staatlich anerkannten Kinderpflegerin im Vorschulunterricht

    Auszug aus LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich nicht nur daraus, dass die Frage der Entrichtung der Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, sondern auch aus dem Umstand, dass die Entscheidung für mehr als 20 andere gleiche oder ähnlich liegende Arbeitsverhältnisse (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 15. November 1995 - 4 AZN 580/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) rechtliche Bedeutung hat.
  • BAG, 30.06.1966 - 5 AZR 256/65

    Fortgeltung einer Spielbankverordnung - Kein Ausserkrafttreten

    Auszug aus LAG Berlin, 04.04.1996 - 7 Sa 113/95
    Die Arbeitgeberanteile werden im Interesse und zum Vorteil des Arbeitnehmers an den Träger der Sozialversicherung geleistet, um dem Beschäftigten im späteren Pflegefall als Versicherungsleistung unmittelbar und ausschließlich zugute kommen zu können (im Anschluss an BAG, Urteil vom 1. März 1989 - 4 ARZ 639/88 -, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Croupier, betr. Beiträge des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft; ferner BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 256/65 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, und BAG, Urteil vom 30. Juni 1966 - 5 AZR 385/65 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Croupier, unter 3. a) der Gründe, betr.
  • LAG Bremen, 16.09.1997 - 3 Sa 359/95

    Arbeitsentgelt: Verwendung des Tronc zur Deckung von Personalaufwendungen

    Deshalb haben auch verschiedene Landesarbeitsgerichte die Entnahme der Sozialversicherungsbeiträge - und zwar sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeiträge - für zulässig erachtet (vgl. LAG Berlin Urt. v. 04.04.1996 - Az.: 7 Sa 113/95; LAG Hamm Urt. v. 24.04.1996 - Az.: 14 Sa 1670/95; LAG Hessen Urt. v. 28.11.1996 - Az.: 5 Sa 220/96 NZA-RR 1997, 373 ).

    Eine entsprechende Auslegung hat auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seinem Urteil vom 04.04.1996 - Az.: 7 Sa 113/95 - vorgenommen; gleiches gilt auch für das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.04.1996 - Az.: 14 Sa 1670/95 - und das Urteil des Landesarbeitsgericht Hessen vom 28.11.1996 - Az.: 5 Sa 220/96 (NZA-RR 1997, 373 ff.) -.

  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 454/96

    Zuführung von Trinkgeldern bzw. Spenden der Kunden an die Arbeitnehmer eines

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. April 1996 - 7 Sa 113/95 - wird zurückgewiesen.
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