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   LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93   

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https://dejure.org/1994,5637
LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93 (https://dejure.org/1994,5637)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04.07.1994 - 9 Sa 137/93 (https://dejure.org/1994,5637)
LAG Berlin, Entscheidung vom 04. Juli 1994 - 9 Sa 137/93 (https://dejure.org/1994,5637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personalakte; Abmahnung; Arbeitnehmer; Tarifvertrag; Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Ausschlussfrist nach Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2075
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Grundlage läßt sich ein solcher Anspruch aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers herleiten, die auf dem Gedanken von Treu und Glauben beruht (siehe nur BAG DB 1986, 1075; BAG vom 8.2.1989, ZTR 1989, 314; Beckerle/Schuster. S. 118 mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb entspricht es zu Recht der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, daß ein solcher Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers auch der Ausschlußfrist des § 70 BAT unterliegt (vgl. BAG vom 12.1.1988, AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; vom 8.2.1989, ZTR 1989, 314; LAG Hamm vom 21.10.1980, EzA Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; LAG Düsseldorf vom 23.11.1987, DB 1988, 450 = LAGE Nr. 7 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; LAG Berlin vom 28.1.1985 - 9 Sa 117/84 - LAG Berlin vom 16.11.1990, ARSt 1991, S. 78 Nr. 1092; Beckerle/Schuster, S. 128 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Zwar fallen Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht unter eine tarifliche Ausschlußklausel, weil es sich dabei um die Verletzung eines absoluten Rechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BAG vom 25.4.1972, AP Nr. 9 zu § 611 BGB öffentlicher Dienst; BAG vom 15.7.1987, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Nach dem Sinn und Zweck tariflicher Ausschlußfristen soll deren Reichweite möglichst groß sein (vgl. dazu nur BAG vom 15.7.1987, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

  • LAG Düsseldorf, 23.11.1987 - 17 Sa 1153/87

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Deshalb entspricht es zu Recht der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, daß ein solcher Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers auch der Ausschlußfrist des § 70 BAT unterliegt (vgl. BAG vom 12.1.1988, AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; vom 8.2.1989, ZTR 1989, 314; LAG Hamm vom 21.10.1980, EzA Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; LAG Düsseldorf vom 23.11.1987, DB 1988, 450 = LAGE Nr. 7 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; LAG Berlin vom 28.1.1985 - 9 Sa 117/84 - LAG Berlin vom 16.11.1990, ARSt 1991, S. 78 Nr. 1092; Beckerle/Schuster, S. 128 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Hiervon unterschieden werden muß die Wahrnehmung des dem Arbeitgeber zustehenden vertraglichen Rügerechts, mit dem ausdrücklich nur eine Gläubigerfunktion geltend gemacht werden soll (BAG vom 6.8.1981, DB 1982, 758).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Wie die Kammer bereits in einer Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 9 Sa 117/84 - ausgeführt hat, entspricht es gleichwohl zu Recht allgemeiner Auffassung (vgl. BAG vom 25.2.1959, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 9.2.1977, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 15.1.1986, DB 1986, 1075; BAG vom 27.11.1985, BB 1986, 594; BAG vom 5.8.1992, DB 1993, 1677; von Hoyningen-Huene. RdA 1990, 193 (209); Bruse, PK-BAT/BAT-Ost, 2. Aufl. 1993, § 13 Rdn. 46 ff; Schiefer, NZA 1994, 540 mit weiteren Nachweisen; Beckerle/Schuster, Die Abmahnung, 4. Aufl. 1993, S. 118 ff mit weiteren Nachweisen), daß ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Wege einer Leistungsklage geltend machen kann, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtige Abmahnungen aus seinen Personalakten zu entfernen.
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Insoweit dient die Abmahnung nicht vornehmlich der Vorbereitung einer Kündigung, sondern sie ist eine Sanktion auf ein vertragswidriges Verhalten (BAG vom 10.11.1988, DB 1989, 1427).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Wie die Kammer bereits in einer Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 9 Sa 117/84 - ausgeführt hat, entspricht es gleichwohl zu Recht allgemeiner Auffassung (vgl. BAG vom 25.2.1959, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 9.2.1977, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG vom 15.1.1986, DB 1986, 1075; BAG vom 27.11.1985, BB 1986, 594; BAG vom 5.8.1992, DB 1993, 1677; von Hoyningen-Huene. RdA 1990, 193 (209); Bruse, PK-BAT/BAT-Ost, 2. Aufl. 1993, § 13 Rdn. 46 ff; Schiefer, NZA 1994, 540 mit weiteren Nachweisen; Beckerle/Schuster, Die Abmahnung, 4. Aufl. 1993, S. 118 ff mit weiteren Nachweisen), daß ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Wege einer Leistungsklage geltend machen kann, in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unrichtige Abmahnungen aus seinen Personalakten zu entfernen.
  • LAG Berlin, 05.10.1987 - 9 Sa 72/87

    Betriebsrat; Tarifvertrag; Ausschlußfrist; Geltendmachung

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Aus diesem Grunde genügt es im allgemeinen nicht, wenn der Personalrat individual-rechtliche Ansprüche für Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht, um etwa eine tarifvertragliche Ausschlußfrist zu wahren (vgl. für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts: LAG Berlin vom 5.10.1987, LAGE Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen = NZA 1988, 442 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Berlin, 04.07.1994 - 9 Sa 137/93
    Zwar fallen Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht unter eine tarifliche Ausschlußklausel, weil es sich dabei um die Verletzung eines absoluten Rechts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BAG vom 25.4.1972, AP Nr. 9 zu § 611 BGB öffentlicher Dienst; BAG vom 15.7.1987, AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
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