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   LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97   

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LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05.01.1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
LAG Berlin, Entscheidung vom 05. Januar 1998 - 9 Sa 124/97 (https://dejure.org/1998,12878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Lektoren; Beiderseitige Tarifbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 615/94

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Witwenrente

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    An ihn sind nicht nur der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG, sondern auch die Träger kollektiver Ordnungen, also vor allem die Tarifvertragsparteien (statt vieler: Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. II, 1. Halbband, 7. Auflage 1966, S. 373 ff.; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Auflage 1977, Einleitung Rn. 750; BAG vom 21.02.1991, DB 1991, 1330; BAG vom 23.02.1995, DB 1995, 2429).

    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG wird durch eine Tarifnorm dann verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten und Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG DB 1995, 2429).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Durch Urteil vom 20. Oktober 1993 hat der Europäische Gerichtshof (NZA 1994, 115 f.) entschieden, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegenstehe, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß.

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich der 7. Senat des BAG in einer Entscheidung vom 15. März 1995 (NZA 1995, 1169) angeschlossen und ergänzend ausgeführt, es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse für die unbewiesene These, daß der Aktualitätsbezug des Unterrichts eines Fremdsprachenlektors bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland nicht mehr gewährleistet sei, schon weil der Kontakt mit dem Heimatland und der jeweils originären Sprache durch aktuelle Kommunikationsmittel und Medien aufrechterhalten werden könne, was auch eine Entfremdung vom Herkunftsland vermeide.

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 70/95

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    An dieser seiner Rechtsprechung hielt der 7. Senat des BAG in einem Urteil vom 20. September 1995 fest (NZA 1996, 696).

    Nachdem jedenfalls der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 20.10.1993 (NZA 1994, 115) die Auffassung vertritt, daß Art. 48 Abs. 2 EWGV der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden müssen oder können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften von besonderen Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß und sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom 20.09.1995 (NZA 1996, 696) dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, erscheint es jedenfalls sachlich nicht mehr gerechtfertigt, befristete Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren als rechtswirksam anzuerkennen (siehe auch BAG vom 15.03.1995, NZA 1995, 1169).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    In einem solchen Falle muß davon ausgegangen werden, daß die Tarifvertragsparteien, hätten sie die Unzulässigkeit der von ihnen vorgenommenen Differenzierung gekannt, nicht von dem Versorgungswerk im übrigen abgesehen, sondern den zu Unrecht benachteiligten Personenkreis in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufgenommen hätten (BAGE 79, 236 [246 ff.]).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Den zu Unrecht von der Zusatzversorgung ausgeschlossenen Angestellten muß deshalb der Arbeitgeber eine den begünstigten Angestellten entsprechende Zusatzversorgung verschaffen (vgl. dazu nur BAG vom 13.05.1997, DB 1997, 2627).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

    Auszug aus LAG Berlin, 05.01.1998 - 9 Sa 124/97
    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG vom 01.06.1983, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat).
  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 154/98

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 5. Januar 1998 - 9 Sa 124/97 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
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