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   LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04   

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https://dejure.org/2005,7561
LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04 (https://dejure.org/2005,7561)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04 (https://dejure.org/2005,7561)
LAG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 8 Sa 1500/04 (https://dejure.org/2005,7561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksamkeit der Abrede über die Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Schriftformerfordernis beim Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Schriftform bei befristetem Arbeitsvertrag auch ohne Aushändigung der Vertragsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Befristung setzt keinen Zugang der Vertragsurkunde voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04
    Die Aushändigung der gegengezeichneten Urkunde ist nicht Teil des Formerfordernisses, sondern gegebenenfalls eine Frage des Zustandekommens des Vertrags (so auch BGH, Urteile vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02 - zitiert nach juris; vom 30.06.1999 - XII ZR 55/97 - ZIP 1999, 1300).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04
    Die Aushändigung der gegengezeichneten Urkunde ist nicht Teil des Formerfordernisses, sondern gegebenenfalls eine Frage des Zustandekommens des Vertrags (so auch BGH, Urteile vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02 - zitiert nach juris; vom 30.06.1999 - XII ZR 55/97 - ZIP 1999, 1300).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Auszug aus LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04
    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 01. Dezember 2004 entschiedenen Fall (7 AZR 198/04 - Presseerklärung Nr. 88/94) lagen zum Zeitpunkt des Dienstantritts der Klägerin bezogen auf die Befristungsabrede sowohl ein schriftliches Angebot des Beklagten als auch eine schriftliche Annahmeerklärung der Klägerin vor, so dass die erst nachträglich erfolgte Unterzeichnung der Vertragsurkunde, auf deren Zugang die Klägerin konkludent verzichtet hat, nach dem erkennbaren Willen der Parteien für die Wahrung der Schriftform unerheblich sein sollte.
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Die Aushändigung der gegengezeichneten Urkunde ist nicht Teil des Formerfordernisses, sondern gegebenenfalls eine Frage des Zustandekommens des Vertrags (BGH v. 14.07.2004 - XII ZR 68/02, juris; BGH v. 30.06.1999 - XII ZR 55/97, ZIP 1999, 1300; LAG Berlin v. 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04, NZA-RR 2005, 464, ErfK/Preis, § 125 - 127 Rz. 20).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14

    Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

    Die Aushändigung der gegengezeichneten Urkunde ist nicht Teil des Formerfordernisses, sondern gegebenenfalls eine Frage des Zustandekommens des Vertrags (BGH v. 14.07.2004 - XII ZR 68/02, juris; BGH v. 30.06.1999 - XII ZR 55/97, ZIP 1999, 1300; LAG Berlin v. 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04, NZA-RR 2005, 464, ErfK/Preis, § 125 - 127 Rz. 20).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2007 - 9 Sa 4/07

    Schriftform der Befristungsvereinbarung

    Die Revision war im Hinblick auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 07.01.2005, Az. 8 Sa 1500/04 sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache für beide Parteien zuzulassen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 15 Sa 128/07

    Zum Verzicht auf den rechtzeitigen Zugang der Annahmeerklärung des Arbeitgebers

    Zwar liegt eine Abweichung zu der von dem beklagten Land zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (vom 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04 -) vor, doch liegt dies auch darin begründet, dass die Entscheidung des BAG vom 01.12.2004 zu diesem Zeitpunkt mit ihren Entscheidungsgründen noch nicht vorlag.
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