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   LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92   

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https://dejure.org/1993,2952
LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92 (https://dejure.org/1993,2952)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.06.1993 - 15 Sa 31/92 (https://dejure.org/1993,2952)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 15 Sa 31/92 (https://dejure.org/1993,2952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Freier Mitarbeiter; Status; Vertragsanpassung; Änderungskündigung; Lohnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bestimmung des Bruttogehaltes bei erfolgreichem Statusprozeß eines freien Mitarbeiters, Höhe der Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT §§ 22 23 Anlage 1a; BGB § 242
    Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 512 (Ls.)
  • BB 1993, 2166
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Allerdings hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts es für möglich gehalten, daß dann, wenn sich die Parteien bei der Qualifizierung ihres Arbeitsverhältnisses als freie Mitarbeit in einem beiderseitigen Rechtsirrtum befunden haben, eine Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen über den Wegfall der (subjektiven) Geschäftsgrundlage erfolgen könne (5 AZR 44/85 vom 09.07.1986, AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage = NZA 1987, 16; allgemein zur Vertragsanpassung schon AP Nr. 33 zu § 612 BGB).

    Rdnr. 206-209; Mayer-Maly in Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; andererseits - für den Fall einer ausdrücklichen vertraglichen Anpassungsregelung - 2 AZR 269/92 vom 10.12.1992, DB 1993, 1038).

    Mayer-Maly hat in seiner Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage mit Recht darauf hingewiesen, daß es keiner besonderen Rechtskenntnisse bedarf, um zu erfassen, daß ein Arbeitsverhältnis entstehen kann, wenn man jemand anderen in der eigenen betrieblichen Organisationseinheit gegen Entgelt auf Dauer tätig werden läßt.

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Rdnr. 206-209; Mayer-Maly in Anm. zu BAG AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; andererseits - für den Fall einer ausdrücklichen vertraglichen Anpassungsregelung - 2 AZR 269/92 vom 10.12.1992, DB 1993, 1038).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 775/87

    Eingruppierung: Medientechniker im Klinikbereich, Fehlende tarifliche Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Da, zumindest in Deutschland, der Beruf des Kunsttherapeuten sich erst in den letzten Jahren entwickelt hat, und da diese Tätigkeit auch nicht entfernt mit dem allgemeinen Verwaltungsdienst vergleichbar ist, ist nicht auf die Tätigkeitsmerkmale des allgemeinen Verwaltungsdienstes zurückzugreifen (denen eine Auffangfunktion zukommt, vgl. dazu BAG AP Nr. 26 und 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975), sondern eine unbewußte Tariflücke anzunehmen (vgl. dazu BAG AP Nr. 145 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten), welche durch Zuhilfenahme der Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in den medizinischen Hilfsberufen (Anlage 1 a. Teil II D) zu schließen ist.
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87

    Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Solange eine Kündigung möglich (oder nicht aus Gründen, die die Interessenlage außer acht läßt, verboten) ist, ist kein Raum für die Anwendung des Instituts "Wegfall der Geschäftsgrundlage" unter Verzicht auf eine Kündigung (so wohl auch der 2. Senat des BAG, 2 ABR 15/85 vom 06.03.1986, NZA 1987, 102, 103 zu B II 3 a der Gründe; 2 AZR 346/87 vom 25.02.1988, NZA 1988, 769; LAG Berlin 5 Sa 98/92 vom 01.12.1992; Wolf in KR.
  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Zwar ist eine Forderung "brutto abzüglich netto" vollstreckungsfähig und damit bestimmt genug (vgl. BAG NJW 1985, 646), jedoch nur dann, wenn der vom Bruttobetrag abzuziehende Nettobetrag im Antrag beziffert wird (vgl. BAG NJW 1979, 2634).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Soweit die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- oder Personalrats bei korrigierender Rückgruppierung erörtert werden (vgl. etwa die Urteile des 4. Senats NZA 1993, 469 und NZA 1990, 899), ergeben die Entscheidungen nicht, daß auf eine Kündigung verzichtet werden könnte, wenn der Arbeitnehmer erst einen vertraglichen Anspruch auf seine Vergütung erworben hat.
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Allerdings hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts es für möglich gehalten, daß dann, wenn sich die Parteien bei der Qualifizierung ihres Arbeitsverhältnisses als freie Mitarbeit in einem beiderseitigen Rechtsirrtum befunden haben, eine Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen über den Wegfall der (subjektiven) Geschäftsgrundlage erfolgen könne (5 AZR 44/85 vom 09.07.1986, AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage = NZA 1987, 16; allgemein zur Vertragsanpassung schon AP Nr. 33 zu § 612 BGB).
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Soweit die Mitbestimmungsrechte des Betriebs- oder Personalrats bei korrigierender Rückgruppierung erörtert werden (vgl. etwa die Urteile des 4. Senats NZA 1993, 469 und NZA 1990, 899), ergeben die Entscheidungen nicht, daß auf eine Kündigung verzichtet werden könnte, wenn der Arbeitnehmer erst einen vertraglichen Anspruch auf seine Vergütung erworben hat.
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Zwar ist eine Forderung "brutto abzüglich netto" vollstreckungsfähig und damit bestimmt genug (vgl. BAG NJW 1985, 646), jedoch nur dann, wenn der vom Bruttobetrag abzuziehende Nettobetrag im Antrag beziffert wird (vgl. BAG NJW 1979, 2634).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92
    Für einen Arbeitgeber, der alle seine Arbeitnehmer grundsätzlich nach Tarif bezahlt, besteht im allgemeinen ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung zum Zwecke der Herabgruppierung, wenn er mit einem einzelnen Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung vereinbart hat (vgl. etwa BAG 2 AZR 582/90 vom 15.03.1991, AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 69 = NZA 1992, 120).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

    Steht dem Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt folglich in Anwendung dieser Grundsätze mangels einer besonderen Vereinbarung die übliche Vergütung (§ 612 BGB) zu, hängt deren Höhe vielmehr davon ab, ob die Tätigkeit in freier Mitarbeit oder im Arbeitsverhältnis geleistet wird (BAG 21.01.1998 EzA § 612 BGB Nr. 21; LAG Köln 10.10.1996 LAGE § 611 BGB Nr. 7; a.A. LAG Bln. 08.06.1993 NZA 1994, 512; s.a. Hochrathner NZA 2000, 1083 ff.).
  • LAG Köln, 17.10.1996 - 5 Sa 58/96

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen

    - 15 Sa 31/92 - verweist (BB 1993, S.2.166) wonach für die Änderung der Vergütungsvereinbarung eine Änderungskündigung erforderlich sei, folgt die Kammer dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Köln, 10.10.1996 - 6 Sa 534/96

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin im Anschluß an ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 08.06.1993 (15 Sa 31/92) darauf, daß die in der Vergangenheit gezahlten Honorare nach einem erfolgreichen Statusprozeß künftig ohne weiteres als die vertraglich geschuldete Bruttoarbeitsvergütung anzusehen seien.
  • LAG Köln, 10.10.1996 - 10 Sa 194/96

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Tariflohn eines "freien Mitarbeiters", dessen

    15 Sa 31/92 - (Ablichtung Bl. 12 - 45 d.A.).
  • LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00

    Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach

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