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   LAG Berlin, 09.04.2002 - 6 Ta 235/02   

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https://dejure.org/2002,16349
LAG Berlin, 09.04.2002 - 6 Ta 235/02 (https://dejure.org/2002,16349)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2002 - 6 Ta 235/02 (https://dejure.org/2002,16349)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. April 2002 - 6 Ta 235/02 (https://dejure.org/2002,16349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung aus einem im Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG getroffenen Prozessvergleich; Globaltitel; Bestimmtheitsgebot; Wiederholung des Gesetzeswortlauts ; Verhängung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 15 Ta 1522/16

    Zwangsvollstreckung - Verhängung von Ordnungsgeld - Höhe - schriftlicher

    Insofern verlangt § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG zwar keinen (weiteren) groben Verstoß, jedoch ein Verschulden des Arbeitgebers (LAG Schleswig-Holstein 25.07.2014 - 5 Ta 172/13 - juris Rn 32; Fitting u.a. § 23 BetrVG Rn 84; ErfK-Koch § 23 BetrVG Rn 25; LAG Berlin vom 09.04.2002 - 6 Ta 235/02 - AP Nr. 31 zu § 83 ArbGG 1979 Rn. 17), wobei Fahrlässigkeit ausreicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - 15 Ta 466/09

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 23 Abs

    Insofern verlangt § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG zwar keinen (weiteren) groben Verstoß, jedoch einen Verschulden des Arbeitgebers (LAG Berlin vom 09.04.2002 - 6 Ta 235/02 - AP Nr. 31 zu § 83 ArbGG 1979 Rn. 17), wobei Fahrlässigkeit ausreicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.2012 - 6 Ta 187/11

    Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Höhe, Festsetzung, Beschlussverfahren,

    Zwar verlangt § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG keinen weiteren groben Verstoß, jedoch ein Verschulden des Arbeitgebers, wobei fahrlässiges Verhalten des Arbeitgebers ausreicht (LAG Berlin 09.04.2002 - 6 Ta 235/02 - juris; 14.05.2009 - 15 Ta 466/09 - juris; Fitting, Aufl. 25, § 23, Rn. 84).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Ta 126/14

    Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit einer Unterlassungsverpflichtung aus einem

    Die bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts ist im Rahmen des Vollstreckungsbegehrens jedoch erst dann schädlich, wenn unter den Beteiligten gerade der Inhalt der gesetzlichen Regelung umstritten ist (BAG, a.a.O., Rn. 28; LAG Berlin, - 6 Ta 235/02-,Rn. 12).
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