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   LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87   

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https://dejure.org/1987,4896
LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.08.1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 2367
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Daß die Stillegung des Betriebes einen dringenden betrieblichen Grund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann, um eine vom Arbeitgeber fristgerecht ausgesprochene Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (vgl. BAG vom 16.09.1982, AP Nr. 4 zu § 22 KO; BAG vom 14.10.1982, SAE 1984, 138; BAG vom 07.06.1984, DB 1984, 235; BAG vom 27.09.1984, DB 1985, 1399; BAG vom 22.05.1985, DB 1985, 2409 = SAE 1986, 133 ff.; BAG vom 03.07.1986, DB 1987, 100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl. 1983, S. 824; derselbe, NZA 1987, 217 [221]; KR-Etzel, 2. Aufl. 1984, § 15 KSchG Rdn. 88; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl. 1985, S. 24, Rdn. 105; KR-Becker, § 1 KSchG, Rdn. 327; Hueck, KSchG, § 1 Rdn. 109; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rdn. 204, 204; Wank, Anm. zu BAG SAE 1986, 152).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. insbesondere BAG DB 1985, 1399; BAG DB 1987, 99 [100]).

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft (vgl. BAG DB 1985, 1399 und DB 1987, 99 ff.), daß bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht spreche, kann die Beklagte im Wege des Umkehrschlusses zu ihren Gunsten nichts herleiten.

  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. insbesondere BAG DB 1985, 1399; BAG DB 1987, 99 [100]).

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft (vgl. BAG DB 1985, 1399 und DB 1987, 99 ff.), daß bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht spreche, kann die Beklagte im Wege des Umkehrschlusses zu ihren Gunsten nichts herleiten.

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Daß die Stillegung des Betriebes einen dringenden betrieblichen Grund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann, um eine vom Arbeitgeber fristgerecht ausgesprochene Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (vgl. BAG vom 16.09.1982, AP Nr. 4 zu § 22 KO; BAG vom 14.10.1982, SAE 1984, 138; BAG vom 07.06.1984, DB 1984, 235; BAG vom 27.09.1984, DB 1985, 1399; BAG vom 22.05.1985, DB 1985, 2409 = SAE 1986, 133 ff.; BAG vom 03.07.1986, DB 1987, 100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl. 1983, S. 824; derselbe, NZA 1987, 217 [221]; KR-Etzel, 2. Aufl. 1984, § 15 KSchG Rdn. 88; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl. 1985, S. 24, Rdn. 105; KR-Becker, § 1 KSchG, Rdn. 327; Hueck, KSchG, § 1 Rdn. 109; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rdn. 204, 204; Wank, Anm. zu BAG SAE 1986, 152).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co. KG bedarf keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (entgegen LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13).

    c) Eine rechtserhebliche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorndorf, § 1 Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 407, Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 321).

  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Eine wirksame Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co KG bedarf hierbei keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (BAG v. 11.03.1998 - 2 AZR 415/97, ZInsO 1998, 191 ; a.A. LAG Berlin v. 10.08.1987 - 9 Sa 59/87, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13).
  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

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  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

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  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
    c) Eine rechtserhebl.iche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Be triebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorrvdorf, § 1 Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 407 Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl. § 1 KSchG Rz 321).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
    c) Eine rechtserhebliche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorndorf, § 1 KSchG Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Au fl., S. 407 Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 321).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 8 Sa 537/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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