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LAG Berlin, 10.12.1999 - 36 Ca 36555/98 |
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Volltextveröffentlichung
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BGB § 611 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Anspruch auf Entschädigung, Genugtuungsfunktion
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LAG Berlin, 10.12.1999 - 36 Ca 36555/98
Der Anspruch beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen Anspruch auf Geldentschädigung Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (so die st. Rspr. d. BGH im Anschluss an den sog. Soraya-Beschluss des BVerfG vom 14.02.1973, NJW 1973, 1221 ; siehe z.B. BGH vom 15.11.1994, NJW 1995, 861, 864 und vom 31.05.1995, NJW 1996, 984, 985 m.w.N.).a) Bei der Bemessung der Entschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers -- anders als beim Schmerzensgeld nach § 847 BGB -- regelmäßig im Vordergrund, während der Ausgleichsgedanke in den Hintergrund tritt (BGH vom 15.11.1994, a.a.O. …und vom 05.12.1995, a.a.O.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus LAG Berlin, 10.12.1999 - 36 Ca 36555/98
Der Anspruch beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen Anspruch auf Geldentschädigung Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (so die st. Rspr. d. BGH im Anschluss an den sog. Soraya-Beschluss des BVerfG vom 14.02.1973, NJW 1973, 1221 ; siehe z.B. BGH vom 15.11.1994, NJW 1995, 861, 864 und vom 31.05.1995, NJW 1996, 984, 985 m.w.N.). - BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
Auszug aus LAG Berlin, 10.12.1999 - 36 Ca 36555/98
Der Anspruch beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen Anspruch auf Geldentschädigung Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (so die st. Rspr. d. BGH im Anschluss an den sog. Soraya-Beschluss des BVerfG vom 14.02.1973, NJW 1973, 1221 ; siehe z.B. BGH vom 15.11.1994, NJW 1995, 861, 864 und vom 31.05.1995, NJW 1996, 984, 985 m.w.N.).