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   LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95   

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LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.05.1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Arbeitsverhältnis: nachträgliche Befristung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 620 BGB
    Nachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses: Kein sachlicher Grund erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2585
  • DB 1996, 231
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dass auch für die Wirksamkeit der nachträglichen Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund vorliegen muss (so BAG, Urteil vom 3.8.1961 - 2 AZR 117/60 -, BAGE 11, 236, 247 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 19 zu II 4 der Gründe), lässt sich mit einem Hinweis auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 26.4.1979 - 2 AZR 431/77 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 47 zu 1 b der Gründe) nicht überzeugend begründen.
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Des Schutzes in Form einer Befristungskontrolle als Ausgleich gestörter Vertragsparität (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 141 zu I 2 b, cc der Gründe) bedarf es dort nicht, wo der Arbeitnehmer unzweifelhaft bereits Kündigungsschutz genießt.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Anders als bei seiner Einstellung oder der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat ein solcher Arbeitnehmer eine geschützte Rechtsposition und kann sich darauf beschränken, das Befristungsangebot abzulehnen oder unter Vorbehalt anzunehmen (dazu BAG, Urteil vom 27.9.1984 - 2 AZR 62/83 -, BAGE 472 27, 39 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 zu B II 3 c, cc der Gründe).
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22. Februar 1984 allein noch die Einstellung und die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses angesprochen und es in diesen Fällen für regelmäßig unzumutbar für den Arbeitnehmer gehalten, auf seinem Interesse an unbefristeter Einstellung oder unbefristeter Verlängerung zu bestehen (- 7 AZR 435/82 -, BAGE 45, 160, 164 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 zu 3 der Gründe; anders dagegen wieder Urteil vom 13.6.1986 - 7 AZR 650/84 -, BAGE 52, 197, 205 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 19 zu II a, aa der Gründe).
  • BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78

    Sachliche Berechtigung einer Befristung aus einem vereinbarten Vergleich

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Als sachlicher Grund ist nämlich auch die vergleichsweise Beilegung eines Streits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anerkannt (BAG, Urteil vom 4.3.1980 - 6 AZR 323/78 -, BAGE 33, 27 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 53 LS 2).
  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dass auch für die Wirksamkeit der nachträglichen Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund vorliegen muss (so BAG, Urteil vom 3.8.1961 - 2 AZR 117/60 -, BAGE 11, 236, 247 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 19 zu II 4 der Gründe), lässt sich mit einem Hinweis auf die besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 26.4.1979 - 2 AZR 431/77 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 47 zu 1 b der Gründe) nicht überzeugend begründen.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dies galt auch für die zu treffende Auswahlentscheidung, für welche die Beklagte Gründe angeführt hat, die sich nicht von vornherein als nicht tragfähig abtun ließen (vgl. zu den gegenüber § 1 Abs. 3 KSchG herabgesetzten Anforderungen BAG, Urteil vom 19.1.1995 - 8 AZR 914/93 -, zu B III 2 b der Gründe, n.n.v.).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Ebenso wie die Freiheit zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags unmittelbar Ausdruck der privatautonomen Vertragsbeendigungsfreiheit ist (dazu BAG, Urteil vom 30.9.1993 - 2 AZR 268/93 -, AP § 123 BGB Nr. 37 zu II 8 c der Gründe), unterliegt es der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er sein Arbeitsverhältnis unbefristet fortsetzen oder es durch eine Änderungsvereinbarung zu einem bestimmten Termin aufgrund Befristung beenden will.
  • LAG Berlin, 29.05.1992 - 6 Sa 22/92

    Kündigung: Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Hierzu zählten entsprechend der Wertung in Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 der Anlage I zum Einigungsvertrag erst Beschäftigte ab vollendetem 50. Lebensjahr (Urteil der Kammer vom 29.5.1992 - 6 Sa 22/92 -, zu 2.2.1.2 der Gründe).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dies ist indessen dann nicht der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte (BAG, Urteil vom 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 -, BAGE 41, 229, 239 = AP § 123 BGB Nr. 23 zu B III der Gründe).
  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82

    Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

  • LAG Berlin, 28.09.1995 - 4 Sa 35/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes

    cc) Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 03. August 1961 (- 2 AZR 117/60 -, BAGE 11, 236, 247 = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 der Gr.) muss nach Auffassung der erkennenden Kammer im Anschluss an das Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgericht Berlin vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 - (vgl. ebenso das Urteil der 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. August 1995 - 17 Sa 56/95 -) jedenfalls im vorliegenden Fall kein sachlicher Grund für die Wirksamkeit der nachträglichen Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses vorliegen, wenn der Kläger das Angebot eines befristeten Vertrages bei sonst in Aussicht gestellter Kündigung angenommen hat.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.1995 - 2 (3) Sa 504/94

    Abfindung; Beschäftigungszeit; Beschäftigungsjahre; Bedarfskündigung; Kündigung;

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  • LAG Berlin, 14.08.1995 - 17 Sa 56/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung -

    Es folgt jedoch nicht der vom Arbeitsgericht und unter anderem von der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 - zu 2.2.1.1.2 der Gründe) vertretenen Auffassung, der befristete Änderungsvertrag stelle einen außergerichtlichen Vergleich dar.
  • LAG Sachsen, 16.04.1996 - 9 Sa 518/95

    Anspruch gegen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Fristablauf;

    Insoweit ist er weniger schutzwürdig als bei der Einstellung bzw. bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (zutreffend LAG Berlin, Urteil vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 -).
  • LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 138/96

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer;

    Wie die Kammer bereits im Urteil vom 12. Mai 1995 (6 Sa 17/95 - LAGE § 620 BGB Nr. 39) näher ausgeführt hat, treffen die Gründe für eine Befristungskontrolle im Falle der nachträglichen Befristung eines bislang unstreitig unbefristeten Arbeitsverhältnisses schon nicht zu (zu 2.2.1.1.1 der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.1996 - 6 Sa 440/95

    Zulässigkeit der nachträglichen Befristung von Arbeitsverträgen mit übernommenem

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