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   LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95   

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https://dejure.org/1995,4337
LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95 (https://dejure.org/1995,4337)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14.12.1995 - 17 Sa 40/95 (https://dejure.org/1995,4337)
LAG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 17 Sa 40/95 (https://dejure.org/1995,4337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilzeit; Tierarzt; Öffentliche Anstalt; Schlachthof; VBL

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    dd) Schließlich ergibt sich auch durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.1995 - 3 AZR 882/94 -, Pressemitteilung Nr. 51/95 = BB 1995, 2327 = DB 1995, 2224 keine andere Beurteilung.

    Ersichtlich hat der Beklagte dabei jedoch auf die gänzlich andere Tarifregelung der Tierärzte außerhalb öffentlicher Schlachthöfe verwiesen, was sich durch den Bezug auf das Urteil des LAG Hamm vom 02.08.1994 - 6 Sa 1505/93 - ergibt, der Vorinstanz im Rechtsstreit - 3 AZR 882/94 -, welcher durch das zitierte Urteil vom 17.10.1995 entschieden worden ist.

    Es verbleibt danach bei der auch vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.10.1995 - 3 AZR 882/94 - bestätigten Differenzierung nur zwischen den Arbeitsbedingungen der in Teilzeit beschäftigten Tierärzte außerhalb der öffentlichen Schlachthöfe einerseits (kein Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung) und den innerhalb öffentlicher Schlachthöfe vollbeschäftigten oder teilzeitbeschäftigten Tierärzten andererseits (Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung).

  • LAG Hamm, 02.08.1994 - 6 Sa 1505/93

    Zusatzversorgung; Versorgungsanspruch; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; VBL; ZKW;

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Dieses unterschiedliche Vergütungssystem schließe es nach Auffassung des LAG Hamm im Urteil vom 02. August 1994 - 6 Sa 1505/93 - aus, den Gleichbehandlungsgrundsatz zugunsten der nicht vollbeschäftigten Tierärzte an öffentlichen Schlachthöfen usw. mit der Folge anzuwenden, dass sie wie normal angestellte Tierärzte in jedem Fall eine Zusatzversorgung zur VBL beanspruchen könnten.

    Ersichtlich hat der Beklagte dabei jedoch auf die gänzlich andere Tarifregelung der Tierärzte außerhalb öffentlicher Schlachthöfe verwiesen, was sich durch den Bezug auf das Urteil des LAG Hamm vom 02.08.1994 - 6 Sa 1505/93 - ergibt, der Vorinstanz im Rechtsstreit - 3 AZR 882/94 -, welcher durch das zitierte Urteil vom 17.10.1995 entschieden worden ist.

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Ein Versorgungsbedarf ist bereits dann anzunehmen, wenn die Zusatzversorgung den Lebensstandard im Ruhestand in dem Umfang beeinflusst, wie der geringe Zuverdienst im aktiven Arbeitsleben zum Unterhalt beigetragen hat (vgl. zum Vorstehenden nur BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 389/92 -, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 3).

    Auch nach Auffassung des 5. Senats des BAG sind jedoch mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander unter dem Gesichtspunkt einer bereits anderweitigen Existenzsicherung nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, wenn nur die mehreren Beschäftigungen zusammen geeignet sein können, die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers zu bilden (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 -, nicht veröffentlicht; BAG, Urteil vom 16. März 1993, aaO., zu 3 c d. Gr.).

  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 95/92

    Hauptberuflicher Notar als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Rechtfertigung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Zwar hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Einzelfällen es als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (vgl. BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 17; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 03. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Die Arbeitnehmer haben schon vor Eintritt des Versorgungsfalles ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Inhalts ihrer Versorgungsrechte (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 07. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, zur Veröffentlichung auch in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf das Urteil des 3. Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung = EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 2 Bezug genommen.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsgrundsatz - geringere Vergütung für

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Diese Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 -, AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 23 am Ende).
  • BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 634/90

    Rechtmäßigkeit einer geringeren anteiligen Vergütung für eine

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Auch nach Auffassung des 5. Senats des BAG sind jedoch mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander unter dem Gesichtspunkt einer bereits anderweitigen Existenzsicherung nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, wenn nur die mehreren Beschäftigungen zusammen geeignet sein können, die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers zu bilden (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 -, nicht veröffentlicht; BAG, Urteil vom 16. März 1993, aaO., zu 3 c d. Gr.).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Es kommt daher nicht einmal darauf an, ob der zitierten Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts zur sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten bei Vergleich eines Haupt- bzw. Nebenberufs im Hinblick auf andere Zwecksetzungen der betrieblichen Altersversorgung zu folgen ist (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 22.11.1994 - 3 AZR 349/94 -, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 6, zu B III 4 d.Gr.).
  • BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf

    Auszug aus LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
    Zwar hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Einzelfällen es als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (vgl. BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 4; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 17; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 03. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 305/92

    Unterschiedliche vergütungsmäßige Behandlung eines Teilzeitbeschäftigten mit

  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 59/96

    Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. Dezember 1995 - 17 Sa 40/95 - wird zurückgewiesen.
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