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   LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05   

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https://dejure.org/2006,18971
LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05 (https://dejure.org/2006,18971)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05 (https://dejure.org/2006,18971)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. September 2006 - 8 Sa 2023/05 (https://dejure.org/2006,18971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beitragsrückzahlung und Kontenberichtigung gegen die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen; Verletzung der Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Betriebskenn-Nummer bei der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes; Vorliegen ...

  • Judicialis

    BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Bereicherungsausgleich bei zu Unrecht gezahlten Beiträgen an Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Darlegungslast bei Schadensersatzanspruch aus Beratungsverschulden - Passivlegitimation der Zusatzversorgungskasse - Entreicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Die Berufungsbegründung muss nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits zu den Regelungen der Zivilprozessordnung in der alten Fassung (vgl. nur BAG, Urt. vom 14.11.1998 - 2 AZR 497/97 - NZA 1998, 959 m.w.N.) die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anzuführen hat.
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Allerdings lässt sich aus dem gesamten Verhalten der Klägerin in den Jahren von 1990 bis Ende 2003 - der erstmaligen Geltendmachung von Ansprüchen für die Niederlassung Leipzig/Markkleeberg mit dem Schreiben vom 11. Dezember 2003 (Bl. 832 d.A.) - entnehmen, dass sie sich treuwidrig in Widerspruch zu ihrem eigenen, jahrelangen Verhalten setzt, so dass die Geltendmachung der hier streitgegenständlichen Ansprüche aus diesen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßen könnte (vgl. zur treuwidrigen Berufung auf die fehlende Passivlegitimation BGH, Urt. vom 23.10.1986 - VII ZR 195/85 - NJW-RR 1987, 336).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 28.09.2005 - 10 AZR 587/04 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 123 m.w.N.), der sich das Berufungsgericht anschließt, ist als eine selbständige Betriebsabteilung i. S. d. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabsatz 1 Satz 2 VTV ein räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzter Betriebsteil anzusehen, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt und über eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung und einen besonders ausgeprägten spezifischen arbeitstechnischen Zweck verfügt.
  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Für die Insolvenzanfechtung hat der Bundesgerichtshof den Beklagten zu 1) für die gesamten von ihm eingezogenen Beiträge als passivlegitimiert und ihn auch insoweit selbst als Empfänger der Leistung angesehen, als er keine eigenen Beitragsansprüche eingezogen hat (vgl. BGH, Urt. vom 12.02.2004 - IX ZR 70/03 - ZIP 2004, 862).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Allerdings lässt sich aus dem gesamten Verhalten der Klägerin in den Jahren von 1990 bis Ende 2003 - der erstmaligen Geltendmachung von Ansprüchen für die Niederlassung Leipzig/Markkleeberg mit dem Schreiben vom 11. Dezember 2003 (Bl. 832 d.A.) - entnehmen, dass sie sich treuwidrig in Widerspruch zu ihrem eigenen, jahrelangen Verhalten setzt, so dass die Geltendmachung der hier streitgegenständlichen Ansprüche aus diesen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßen könnte (vgl. zur treuwidrigen Berufung auf die fehlende Passivlegitimation BGH, Urt. vom 23.10.1986 - VII ZR 195/85 - NJW-RR 1987, 336).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Berlin, 15.09.2006 - 8 Sa 2023/05
    Sowohl aus Gründen des Gläubigerschutzes als auch aus Gründen der Ermöglichung eines - wie das vorliegende Verfahren zeigt - angemessenen Bereicherungsausgleichs dürfte eine solche Betrachtungsweise anzunehmen sein (anders: BAG, Urt. vom 11.01.1990 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen, LAG Frankfurt, Urt. vom 24.01.1994 - 16 Sa 1017/93 - n.v.).
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 1057/06

    Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15. September 2006 - 8 Sa 2023/05 - wird zurückgewiesen.
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