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   LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99   

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LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99 (https://dejure.org/1999,7009)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16.12.1999 - 10 Sa 258/99 (https://dejure.org/1999,7009)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 10 Sa 258/99 (https://dejure.org/1999,7009)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vor der beabsichtigten Stillegung liegendem Zeitpunkt; Anforderung an die Darlegungen des Arbeitgebers; Soziale Rechtfertigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 17
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Berlin, 13.07.1999 - 12 Sa 890/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung;

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Die Kammer 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin hat in einer Parallelentscheidung im Urteil vom 13.07.99 (12 Sa 890/99) hierzu ausgeführt:.

    Die Frage der Abarbeitung vorhandener Aufträge oder aber die Einschaltung von Subunternehmern stellen sich in diesem Zusammenhang nicht als Teil des Kündigungsgrundes dar; sie sind lediglich Folge des Betriebsstillegungsbeschlusses selbst (so auch LAG Berlin vom 13.07.1999, 12 Sa 890/99).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Ergeben die Umstände des Einzelfalles, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird, so führt dies regelmäßig zu dem Schluß, dass eine konkludente Führungsvereinbarung vorliegt (BAG vom 18.01.1990, 2 AZR 355/89 -- AP Nr. 9 zu § 23 KSchG 1969; BAG vom 03.12.1997 -- 7 AZR 764/96 -- AP Nr. 24 zu § 1 AÜG ; BAG vom 29.04.1999 -- 2 AZR 352/98 -- n.v.).

    Die Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes setzt einen einheitlichen, rechtlich gesicherten betriebsbezogenen Leitungsapparat voraus (BAG vom 29.04.1999 -- 2 AZR 352/98 -- n.v.).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 52/96

    Betriebsübergang bei Vertriebsunternehmen

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Dabei wäre jedoch fraglich, ob es sich alleine bei den Lkw's um einen Betriebsteil im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG vom 13.11.1997 -- 8 AZR 52/96 -- EzA Nr. 166 zu § 613a BGB , BAG vom 26.08.1999 -- 8 AZR 718/98 --) gehandelt hat; nach Behauptung des Klägers wurden Fahrer nicht übernommen, diese verblieben vielmehr bei ihren bisherigen Arbeitgebern.
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Dabei wäre jedoch fraglich, ob es sich alleine bei den Lkw's um einen Betriebsteil im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG vom 13.11.1997 -- 8 AZR 52/96 -- EzA Nr. 166 zu § 613a BGB , BAG vom 26.08.1999 -- 8 AZR 718/98 --) gehandelt hat; nach Behauptung des Klägers wurden Fahrer nicht übernommen, diese verblieben vielmehr bei ihren bisherigen Arbeitgebern.
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Ergeben die Umstände des Einzelfalles, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird, so führt dies regelmäßig zu dem Schluß, dass eine konkludente Führungsvereinbarung vorliegt (BAG vom 18.01.1990, 2 AZR 355/89 -- AP Nr. 9 zu § 23 KSchG 1969; BAG vom 03.12.1997 -- 7 AZR 764/96 -- AP Nr. 24 zu § 1 AÜG ; BAG vom 29.04.1999 -- 2 AZR 352/98 -- n.v.).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Die greifbaren Formen können je nach den Umständen des Einzelfalles die Gründe für die Stillegungsabsicht oder auch ihre Durchführungsformen betreffen (BAG vom 19.06.1991 -- 2 AZR 127/91 -- EzA Nr. 70 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Der diesbezügliche Bescheid der Bundesanstalt für Arbeit ist bestandskräftig, der Kläger kann nicht mehr geltend machen, dass die Beklagte eine unwirksame Massenentlassungsanzeige erstattet habe (vgl. BAG vom 24.10.1996 -- 2 AZR 895/95 AP Nr. 8 zu § 17 KSchG 1969).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Berlin, 16.12.1999 - 10 Sa 258/99
    Ergeben die Umstände des Einzelfalles, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird, so führt dies regelmäßig zu dem Schluß, dass eine konkludente Führungsvereinbarung vorliegt (BAG vom 18.01.1990, 2 AZR 355/89 -- AP Nr. 9 zu § 23 KSchG 1969; BAG vom 03.12.1997 -- 7 AZR 764/96 -- AP Nr. 24 zu § 1 AÜG ; BAG vom 29.04.1999 -- 2 AZR 352/98 -- n.v.).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 167/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 1999 - 10 Sa 258/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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