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   LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99   

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https://dejure.org/1999,12241
LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99 (https://dejure.org/1999,12241)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17.05.1999 - 9 Sa 209/99 (https://dejure.org/1999,12241)
LAG Berlin, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 9 Sa 209/99 (https://dejure.org/1999,12241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers - einzelvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Dies gilt aber nur dann, soweit diese Kosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW-RR 1996, 255; Palandt/Heinrichs, BGB , § 249 Randnote 22).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Freilich kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben dann vorliegen, wenn der Berechtigte die fristgemäße Geltendmachung seiner Rechte deshalb unterlassen hat, weil er hier durch ein Verhalten des Verpflichteten veranlaßt worden ist (BAG AP Nrn. 27, 37 und 44 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 22.01.1997, DB 1997, 880).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Obwohl das Arbeitsrecht als sogenannte Bereichsausnahme gemäß § 23 Abs. 1 AGBG nicht in dessen Anwendungsbereich fällt, da nach der Ansicht des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 7/3919 S. 41) der Schutz des Arbeitnehmers als der schwächeren Vertragspartei durch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher und tarifvertraglicher Normen in ausreichendem Maße gewährleistet sei, erscheint es jedoch unter verfassungsrechtlichen Aspekten geboten, unter bestimmten Voraussetzungen einzelvertragliche Klauseln einer richterlichen Inhaltskontrolle zu unterziehen (vgl. etwa BAG vom 16.03.1994, DB 1994, 1726 ; BAG AP Nrn. 1 und 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle).
  • LAG Köln, 18.11.1996 - 3 Sa 852/96

    Entgeltfortzahlung: einzelvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Im übrigen entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich das erkennende Gericht zuletzt in einem Urteil vom 20.05.97 -- 9 Sa 32/97 -- angeschlossen hat, dass Ausschluß- oder Verfallfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch einzelvertraglich, sei es durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, sei es durch individuelle Regelung, rechtswirksam vereinbart werden können (vgl. nur Lange, S. 121 ff.; BAG vom 24.03.1988, DB 1989, 182 , LAG Köln vom 18.11.1996, ARST 1997, S. 91; LAG Düsseldorf/Köln vom 12.09.1980, DB 1981, 590 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Im übrigen entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich das erkennende Gericht zuletzt in einem Urteil vom 20.05.97 -- 9 Sa 32/97 -- angeschlossen hat, dass Ausschluß- oder Verfallfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch einzelvertraglich, sei es durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, sei es durch individuelle Regelung, rechtswirksam vereinbart werden können (vgl. nur Lange, S. 121 ff.; BAG vom 24.03.1988, DB 1989, 182 , LAG Köln vom 18.11.1996, ARST 1997, S. 91; LAG Düsseldorf/Köln vom 12.09.1980, DB 1981, 590 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Diese vom arbeitsrechtlichen Schutzprinzip hier geforderte Inhaltskontrolle wird jedoch nicht gegenüber der Tarifautonomie ausgeübt, weil wegen der Gleichgewichtslage auf kollektiver Ebene die im Tarifvertrag erzielten Ergebnisse einer materiellen Richtigkeitsgewähr entsprechen (BAG AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Geltend gemacht werden kann ein Schadenersatzanspruch, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern (BAG vom 16.05.1984, DB 1984, 2711).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Ob allerdings der Gläubiger an die einmal getroffene Wahl schlechthin gebunden ist (so RG JW 1937, 1145; im Ansatz auch BGHZ 66, 239 (246)) oder ob ihm insoweit ein jus variandi zusteht, solange der Schuldner seine Wahl nicht ausdrücklich, wohl aber konkludent angenommen hat (so Staudinger/Medicus, BGB , 12. Auflage 1983, § 249 Randnote 216), indem er seine Dispositionen zur Erfüllung des gewählten Anspruchs zu treffen beginnt, braucht nicht abschließend entschieden zu werden.
  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn es sich um eine einzelvertraglich vereinbarte Ausschlußfrist handelt (so Langer, S. 79 Randnote 51; siehe auch BAG vom 05.11.1963, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) braucht nicht abschließend erörtert zu werden.
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 235/85

    Eingruppierung: Begriff des "Rettungsdienstes" in Nr. 3 SR 2c BAT

    Auszug aus LAG Berlin, 17.05.1999 - 9 Sa 209/99
    Eine Angabe zur Forderungshöhe bedarf es nur dann nicht, wenn diesem den Schuldner ohnehin bekannt ist (BAG vom 13.11.1986, AP Nr. 1 zu § 2 BAT SR 2 b) oder wenn ihm die Ermittlung des Betrages ohne weiteres möglich ist.
  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 5 Ca 41/15

    Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers zum Schutz der in den Betrieb

    Den Arbeitgeber trifft insoweit eine Obhuts- und Verwahrungspflicht, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Vorsorge treffen kann (BAG v 23.01.1992 - 8 AZR 282/91 - juris; LAG Berlin/Brandenburg v. 17.05.1999 - 9 Sa 209/99 - juris; Küttner, Personalhandbuch, Fürsorgepflicht, Rn. 11).
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