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   LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00   

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LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00 (https://dejure.org/2000,10187)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2000 - 10 Sa 258/00 (https://dejure.org/2000,10187)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 10 Sa 258/00 (https://dejure.org/2000,10187)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).

    Die Kammer 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 --) verweist im Rahmen von Erwägungen zur Frage der Verwirkung des Rechts, einen Übergang des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, auf die Sechs-Monats-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG , nach deren Ablauf selbst bei unverschuldeter Versäumung der dreiwöchigen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine nachträgliche Klagezulassung nicht mehr erreicht werden könne.

    Dies verneinen die Kammern 6 und 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 --, LAG Berlin vom 11.04.2000 -- 12 Sa 244/00 --) mit beachtlichen Argumenten auf der Grundlage des Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB .

  • LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).

    Teilweise wird dabei vertreten, dass die Grundsätze jedenfalls ihre Bedeutung bei der Beurteilung des sogenannten Umstandsmoments im Rahmen des Verwirkungseinwandes hätten (LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Ein derartiges Klagerecht könne verwirken, dies könne aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- und vom 20.05.1988) gefolgert werden.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- EzA Nr. 171 zu § 613a BGB ) hat in einem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis vom Betriebsveräußerer zunächst wirksam gekündigt worden war, ausgeführt, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (zum Erwerber) noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend machen muß.

  • LAG Berlin, 11.04.2000 - 12 Sa 244/00

    Betriebsübergang: Ausschluss von § 613a BGB in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Dies verneinen die Kammern 6 und 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 --, LAG Berlin vom 11.04.2000 -- 12 Sa 244/00 --) mit beachtlichen Argumenten auf der Grundlage des Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB .
  • LAG Berlin, 10.11.1999 - 17 Sa 1350/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers -Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).
  • LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00
    Gleiches gilt für das sogenannte "Zumutbarkeitsmoment" also die Frage, ob die Erfüllung der Forderung dem Schuldner nicht mehr zuzumuten ist (vgl. hierzu BAG vom 17.12.1991 -- 3 AZR 44/91 --; EzA Nr. 57 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
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